Ihr Klinikaufenthalt

Die Patientenaufnahme befindet sich im Haupteingangsbereich des Klinikums. Persönliche Daten, die bei der Anmeldung abgefragt werden, sind für die medizinische Versorgung und für die Abrechnung der Behandlungskosten notwendig. Bitte legen Sie zur Anmeldung die Versicherungs-Chipkarte Ihrer Krankenkasse und Ihren Personalausweis vor.

Für alle Fragen, die mit einem Aufenthalt in unserem Klinikum verbunden sind, stehen gern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Patientenaufnahme rund um die Uhr zur Verfügung. Die Aufnahme ist auch an den Wochenenden und Feiertagen besetzt.

Die Angaben zu Ihrer Person sowie Untersuchungsergebnisse und Befunde sind vertraulich und unterliegen den strengen Bestimmungen des Datenschutzes. Informationen, die mit Ihrer ärztlichen Behandlung und Ihrem Krankenhausaufenthalt im Zusammenhang stehen, werden ohne Ihre Zustimmung nicht weitergegeben. Sie können die Ärztin bzw. den Arzt jedoch von dieser Schweigepflicht entbinden, wenn er zum Beispiel Ihren Angehörigen Auskunft über Ihren Gesundheitszustand geben soll. Eine gesetzliche Ausnahme ist die Weitergabe von Daten an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach § 24 des Bundesdatenschutzgesetzes.

Tagesablauf

Um eine bestmögliche Betreuung zu gewährleisten ist ein geregelter organisatorischer Ablauf notwendig. Nachdem die ersten pflegerischen Maßnahmen durchgeführt wurden, folgen die notwendigen ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen. Besondere Eingriffe werden vorher mit der Patientin bzw. dem Patienten besprochen. Auch nicht bettlägerige Patient*innen sollten sich auf der Station aufhalten. Wir bitten darum, dass sich Patient*innen, die die Station verlassen, beí der Stationsleitung abmelden.


Rauchen & Alkohol

Alkohol und Nikotin stören den Heilprozess empfindlich. Bitte nehmen Sie auch Rücksicht auf Ihre Mitpatientinnen und Mitpatienten und unterlassen Sie grundsätzlich das Rauchen innerhalb des Krankenhauses. Der Genuss von alkoholischen Getränken ist nicht erlaubt.

Zuständige Ärzt*innen
Grundsätzlich werden Patient*innen des KMG Klinikums Güstrow vom ärztlichen Personal der Station – unter Leitung des*der Chefärzt*in und des*der Oberärzt*in – behandelt. Alle Fragen, die das ärztliche Personal stellt, sollten möglichst genau beantwortet werden, um so rasch wie möglich die Krankheit und deren Ursache diagnostizieren zu können. Dabei sind auch vorhandene medizinische Unterlagen nützlich, die wir bitten mitzubringen. Zu beantworten sind auch Fragen über Art und Menge von Medikamenten, die in der letzten Zeit von der Hausärztin oder vom Hausarzt verordnet wurden. Die Ärzt*innen des KMG Klinikums Güstrow geben ihren Patient*innen Auskunft über alle Behandlungsmaßnahmen, Untersuchungen und die Wirkung der verordneten Medikamente.


Pflegefachkräfte
Geleitet von einem ganzheitlichen Pflegekonzept, werden Patient*innen von unseren Pflegekräften rund um die Uhr betreut. Wir sind bemüht, für jede Patientin und jeden Patienten zu jeder Zeit eine*n feste*n Ansprechpartner*in im Rahmen der Bereichspflege zur Verfügung zu stellen. Diese Mitarbeiter*innen dokumentieren alle relevanten Informationen, die innerhalb der Übergabebesprechungen an das nächste Team bzw. an das zuständige ärztliche Personal weitergegeben werden. Notfälle und schwerkranke Patient*innen haben selbstverständlich Vorrang.


Operations- & Behandlungsvorbereitung
Um eine genaue Diagnose und Therapie zu leisten, entscheidet und erklärt das behandelnde ärztliche Personal allen Patient*innen, welche Vorbereitungs- bzw. Kontrolluntersuchungen erforderlich sind. Alle diagnostischen und therapeutischern Maßnahmen werden nur mit Einwilligung der Patient*innen durchgeführt. In einigen Fällen, vor allem vor Operationen, größeren diagnostischen Eingriffen oder Narkosen, ist eine schriftliche Einwilligung notwendig. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Einverständnis der Eltern bzw. einer*s gesetzlichen Vertreter*in erforderlich.

Vor der Entlassung wird jede Patientin und jeder Patient von der Stationsärztin bzw. vom Stationsarzt über weitere erforderliche Maßnahmen beraten, die im Hinblick auf die vollständige Genesung beachtet werden sollten. Darüber hinaus geht ein Bericht an die Hausärztin bzw. den Hausarzt, damit sie bzw. er über den Krankheitsverlauf und die Möglichkeiten der Weiterbehandlung informiert ist.

Damit Sie auch nach Ihrem Aufenthalt in unseren Akutkliniken optimal versorgt sind, kümmern wir uns mit unserem Entlassmanagement um alles, was danach für Ihre weitere Genesung erforderlich ist. Bereits am Tag Ihrer Aufnahme erstellen wir gemeinsam mit Ihnen, Ihren Angehörigen und allen, die an Ihrer Behandlung beteiligt sind, einen individuellen Entlassplan.

Dazu gehört zum Beispiel:

  • die Beantragung eines Pflegegrades
  • die Beantragung oder Bestellung von Heil- und Hilfsmitteln
  • das Aussuchen eines ambulanten Pflegedienstes
  • das Verordnen häuslicher Krankenpflege
  • das Verordnen von benötigten Medikamenten
  • das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

Die damit verbundene Weitergabe Ihrer Daten an Dritte - zum Beispiel an Ihre Pflegekasse oder andere Leistungserbringer - erfolgt selbstverständlich erst, nachdem Sie uns Ihre schriftliche Erlaubnis hierzu erteilt haben.

Es ist uns wichtig, dass Sie auch nach Ihrem Aufenthalt Ihrem Unterstützungsbedarf entsprechend gut versorgt sind.

Haben Sie Fragen zu unserem Entlassmanagement, wenden Sie sich gern an unsere Mitarbeiter*innen.

Manche Entscheidungen möchte man nicht alleine treffen

Die medizinischen Behandlungsmöglichkeiten werden durch den Fortschritt in der modernen Medizin immer vielfältiger. Dadurch gewinnen aber auch ethische Fragestellungen immer mehr an Bedeutung. Bei der Behandlung von Patient*innen müssen auch in unserem Klinikum täglich viele Entscheidungen getroffen werden: durch Mitarbeiter*innen, durch Patient*innen sowie auch durch An- und Zugehörige.

Einige dieser Entscheidungen fallen in den sogenannten ethischen Bereich. Die Ethik befasst sich mit Werten und Normen einer Gesellschaft und gibt uns einen Rahmen für Entscheidungen, was in einer gewissen Situation das Richtige sein kann.

Aber welche Werte beeinflussen unsere Entscheidungen und an welche sollen wir uns halten? Das kann Sie in einen Widerstreit sich widersprechender Argumente führen, und die Verantwortung kann in solchen Momenten leicht zu einer Überforderung führen. Wir unterstützen Sie dabei, die für Ihren individuellen Fall bestehenden Handlungsoptionen abzuwägen, damit Sie ruhigen Gewissens auch eine schwierige Entscheidung treffen können.

Konfliktsituationen, die der Notwendigkeit bedürfen, eine Entscheidung zu treffen, auch wenn sie schwerfällt, können beispielsweise sein:

  • die Frage nach der Ausweitung oder Begrenzung einer Behandlung oder
  • die Abwägung unterschiedlicher Behandlungsstrategien mit unterschiedlicher Zielsetzung.

Das Ethikkomitee kann im Rahmen einer sogenannten ethischen Fallbesprechung beratend hinzugezogen werden. Es setzt sich aus erfahrenen und speziell geschulten Mitarbeiter*innen verschiedener Berufsgruppen und Arbeitsbereiche zusammen. Durch unterschiedliche Blickwinkel der Ethikkomitee-Mitglieder kann eine ausgewogene Handlungsempfehlung erarbeitet werden.

 

Zu unserem Ethik-Komitee gehören:

  • Elina Bernitt, Krankenhausseelsorgerin
  • Michaela Falkenau, Fachärztin für Anästhesiologie und Schmerzmedizin, Oberärztin der Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin, Schmerztherapie und Notfallmedizin
  • Dr. med. Anja Kurstedt, Fachärztin für Innere Medizin und Palliativmedizin, Oberärztin der Klinik für Gastroenterologie, Stoffwechselerkrankungen, allgemeine Innere Medizin und Palliativmedizin                                           
  • Dr. med. Anne Kruttschnitt, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärztin für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin, Chefärztin der Klinik für Allgemeinpsychiatrie und Suchttherapie und Zentrumsleiterin Zentrum Psychiatrische Kliniken
  • Dr. med. Heike Mach, Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie, Sozialmedizin und Rehabilitationswesen, Chefärztin der Klinik für Neurologische Frührehabilitation
  • Dr. phil. Caren Wünschmann, Neuropsychologin
  • Anja Röding, Pflegedienst, Palliativstation
  • Franziska Wagenknecht, Pflegedienst, Klinik für Neurologische Frührehabilitation
  • Nancy Scherenberg, Pflegedienst, Palliativstation
  • Petra Zydek, Pflegedienst, Klinik für Neurologische Frührehabilitation

 

Was bieten wir an?

  • Beratung von Patient*innen in ethischen Konfliktsituationen
  • Beratung von An-und Zugehörigen unserer Patient*innen in ethischen Konfliktsituationen
  • Beratung von Mitarbeiter*innen des Klinikums in ethischen Konfliktsituationen
  • Ethische Fallbesprechungen
  • Beratung der Leitung des Klinikums bei ethischen Fragen
  • Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für stetig wiederkehrende ethische Fragestellungen
  • Fort-und Weiterbildung des Klinikpersonals in Ethikfragen  

Bei Bedarf können externe Expert*innen wie Jurist*innen als Gäste mit hinzugezogen werden.

 

Wer kann sich an uns wenden und wie?

  • Patient*innen
  • An-und Zugehörige sowie Betreuer*innen unserer Patient*innen
  • Mitarbeiter*innen des Klinikums

Um sich an uns zu wenden, senden Sie uns eine E-Mail an guestrow-ethik@kmg-kliniken.de .

Die Krankenhausseelsorge ist ein Angebot der KMG Kliniken in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirche. Es ist offen für alle - ganz egal, ob Sie christlich sind oder nicht. 

Ein Aufenthalt im Krankenhaus ist für viele Menschen belastend. Vielleicht erleben Sie in Ihrer Zeit hier manches, was Sie beunruhigt. Vielleicht kommen da Ängste und Sorgen hoch. Vielleicht fragen Sie sich, wie es weitergehen kann. Oder vielleicht wünschen Sie sich einfach mal ein bisschen Abwechslung im Klinikalltag durch einen Besuch. In der Krankenhausseelsorge ist Platz für Fragen, Tränen, Hoffnung - alles, was Sie gerade bewegt.

Angebot der Krankenhausseelsorge

  • Gespräch (am Krankenbett oder in meinem Büro)
  • Gebet
  • Abendmahl
  • Segnung
  • Sterbebegleitung und Aussegnung
  • Trauerbewältigung nach einer stillen Geburt

An folgenden Tagen ist die Seelsorge im KMG Klinikum Güstrow:

Dienstags und mittwochs von 09:30 - 16:30 Uhr oder nach Vereinbarung.
Eine Andacht findet immer mittwochs um 16:00 Uhr im Raum der Stille in der Mall des KMG Klinikums statt. 
Der Raum der Stille steht Ihnen offen, wenn Sie einen Moment der Ruhe ganz für sich brauchen. 

Die Mitarbeiter*innen des Sozialdienstes beraten Sie und Ihre Angehörigen in Fragen, die sich im Zusammenhang mit Ihrer Erkrankung oder dem Klinikaufenthalt ergeben. Und sie leisten Unterstützung bei allen psychosozialen und sozialrechtlichen Belangen:

  • Hilfe und Pflege zu Hause
  • Hilfe bei Pflegeheimaufnahme
  • Hilfe bei Alkoholproblemen
  • Rehabilitationsmaßnahmen und Anschlussheilbehandlung
  • Krebsnachsorgekuren
  • Information bei Schwerbehinderung
  • Information bei Pflegegeldanträgen
  • Information über Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen, soziale Dienste
  • Information über wirtschaftliche und persönliche Hilfe

Die Benutzung von Mobilfunktelefonen (Handys und Smartphones) ist grundsätzlich erlaubt. Jedoch bitten wir, Rücksicht auf Mitpatientinnen und Mitpatienten zu nehmen und sie nicht mit Telefonaten zu überanstrengen.

Gegen Gebühr können Sie für die Zeit Ihres Krankenhausaufenthaltes ein Telefon mieten. Melden Sie sich bitte an der Rezeption, nachdem Sie Ihr Patientenzimmer zugewiesen bekommen haben. Mehrere Münzfernsprecher stehen im Bereich der Eingangshalle zur Verfügung.


Alle Patientenzimmer (mit Außnahmen auf der Psychiatrie) verfügen über Fernsehgeräte. Bitte sehen Sie nur fern, wenn Ihre Mitpatientinnen und Mitpatienten in Ihrem Zimmer und das Pflegepersonal einwilligen. Wenn es technisch möglich ist, können Kopfhörer gegen eine geringe Gebühr erworben werden.

Im Klinikum steht Ihnen W-LAN zur Verfügung. An der Rezeption erhalten Sie den Aktivierungscode. 
Kosten: 24 h - 2,00 Euro, 7 Tage - 7,00 Euro

Zu den Versorgungseinrichtungen von Patient*innen, Angehörigen und Gästen gehören im Eingangsbereich der Klinik:

  • Cafeteria mit Kiosk
  • Sanitätshaus
  • ambulantes Therapiezentrum

Wir möchten Ihnen den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich gestalten. Über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus bieten wir Ihnen deshalb verschiedene Wahlleistungen an.

Möchten Sie in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden, so entscheiden Sie sich für die Unterbringung in einem unserer Komfortzimmer mit mehr Ruhe und Privatsphäre. Wünschen Sie die persönliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzt*innen, können Sie die wahlärztliche Behandlung in Anspruch nehmen. Natürlich können Sie auch beide Leistungen miteinander kombinieren.

 

Wer kann unsere Wahlleistungen in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich hat jede*r Patient*in unseres Klinikums die Möglichkeit, sich für unsere Wahlleistungen zu entscheiden. Über Wahlleistungen muss ein gesonderter Vertrag zwischen Patient*in und Krankenhaus geschlossen werden. Diese kostenpflichtigen Zusatzleistungen werden nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Die Abrechnung erfolgt entweder über Ihre Privat-/Zusatzversicherung oder – falls eine solche Versicherung nicht besteht – direkt mit Ihnen.

Bevor Sie mit uns Wahlleistungen vereinbaren, klären Sie bitte mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung ab, ob Sie hierfür entsprechend versichert sind. Falls Sie diese Leistungen ohne entsprechenden Versicherungsschutz in Anspruch nehmen möchten, stehen Ihnen die Wahlleistungen auch als "Selbstzahler*in" zur Verfügung.

 

Wahlarztbehandlung

Als Patient*in haben Sie die Wahl, sich in allen Fachabteilungen durch die jeweiligen Chefärzt*innen persönlich oder deren Stellvertreter*innen behandeln zu lassen. Die ärztlichen Leistungen werden nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung berechnet. Selbstverständlich erhalten Sie auch ohne Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung alle medizinisch notwendigen Leistungen. Welcher Arzt bzw. welche Ärztin Sie behandelt, entscheidet dann die medizinische Notwendigkeit.

 

Wahlleistung Unterkunft

Mit besonderen Serviceleistungen in einem komfortablen Ambiente möchten wir zu Ihrem Wohlbefinden beitragen. Unsere Wahlleistung Unterkunft beinhaltet, je nach Verfügbarkeit, die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibett-Zimmer mit vielen kleinen Extras und Services: 

  • abwechslungsreiches Speisenangebot mit verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten
  • reichhaltige Auswahl an Getränken, Tee- und Kaffeespezialitäten
  • frisches saisonales Obstangebot
  • kostenfreies W-LAN und Telefonieren
  • Zimmer mit Dusche und WC
  • hochwertige Körperpflegeprodukte
  • Bademantel und Haartrockner
  • Bereitstellung Hand- und Badetücher
  • täglicher Bettwäschewechsel nach Wunsch
  • Zeitschriften- und Gepäckservice

Erfahren Sie mehr über unser Verpflegungsangebot in der Speisekarte.  

Mit dem Verband der privaten Krankenversicherungen haben die KMG Kliniken folgende Preise vereinbart, die auch für Selbstzahler*innen gelten:

  • Einbett-Zimmer: 170,00 €/Tag
  • Zweibett-Zimmer: 85,00 €/Tag

 

Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson

Die Verpflegung und Unterbringung einer medizinisch nicht notwendigen Begleitperson ist ebenfalls eine kostenpflichtige Wahlleistung. Dies ist auf Anfrage in Abhängigkeit von den Kapazitäten möglich.

Für die Unterbringung und Verpflegung stellen wir Ihnen 90,00 €/Tag in Rechnung.

 

Wir beraten Sie gerne!

Im Chefarztsekretariat der behandelnden Fachklinik und in der Patientenaufnahme informieren wir Sie gerne persönlich über unser Wahlleistungsangebot.
Unser Wahlleistungsmanagement-Team beantwortet Ihnen auch gerne telefonisch Ihre Fragen.

Im Vorfeld auftretende Fragen und Buchung des Wahlleistungsservice: +49 38 43 - 3 40

Wahlleistungsservice während Ihres Aufenthaltes: +49 38 43 - 34 10 96
(Sie erreichen uns von 7:00 - 14:30 Uhr)

 

Wir erweitern unser Serviceangebot für Sie!

Um Ihnen zukünftig noch mehr räumlichen Komfort und ein digitales Entertainmentprogramm in unseren Wahlleistungszimmern anbieten zu können, erweitern wir unser Wahlleistungsunterkunftsangebot sukzessive an allen neun Klinikstandorten.

Am KMG Standort Kyritz stehen Ihnen komfortable Wahlleistungszimmer zur Verfügung

Bei Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Allerdings wird bei einem Klinikaufenthalt der vom Gesetzgeber festgelegte Privatanteil von 10,00 €/Tag für 28 Tage im Jahr fällig. 

Eine Zuzahlungspflicht entfällt bei:

  • Patientinnen und Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs
  • teilstationärem Krankenhausaufenthalt
  • Entbindungen, bei denen die Verweildauer von 13 Tagen nicht überschritten wird

Mit Patientinnen und Patienten, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, werden die Kosten direkt verrechnet. In der Regel werden diese Beträge von privaten Krankenkassen zurückerstattet