„RHEUMA“ ist ein insgesamt sehr unscharfer Sammelbegriff für ganz verschiedene Beschwerden, Symptome und Krankheiten, wobei von Gesunden und auch von Betroffenen ganz unterschiedliche Dinge unter RHEUMA verstanden werden. Natürlich fällt so die Orientierung schwer – auch oder gerade in Zeiten des Internets – , sich hier ein klares und vor allem richtiges Bild zu verschaffen. Insgesamt gibt es ca. 400 verschiedene rheumatische Erkrankungen, teilweise alleine, teilweise vermischt untereinander und teilweise auch vermischt mit zum Beispiel Krankheiten der Inneren Medizin wie Diabetes oder Nierenschwäche.
In der Rheumaambulanz können rheumatische Erkrankungen diagnostiziert oder – im besseren Falle – auch ausgeschlossen werden. Individuelle Beratungen werden ganz und gar am Einzelfall ausgerichtet. Falls aber zum Beispiel nach dem Ambulanzbesuch weiter viele Fragen offen geblieben sind oder wenn ein akut schweres rheumatisches Krankheitsbild auffällt, kann gelegentlich auch eine stationäre Einweisung in die Klinik für Rheumatologie und klinische Immunologie notwendig werden.
Weiterhin können in der Ambulanz bei schon gesicherter Diagnose die notwendigen regelmäßigen fachärztlichen Kontrollen erfolgen. Das weitere Vorgehen, zum Beispiel Veränderungen der Medikamenteneinnahme, wird im vertrauten Vier-Augen-Gespräch verständlich erläutert. Schließlich können notwendige Rezepte für die Rheumamedikamente, die bei speziellen Substanzen manchmal sehr kostenintensiv sein können, ausgestellt werden. Wer an die Rheumaambulanz angebunden ist, wird schnell die vertraute Atmosphäre schätzen und darf sich in allen Fragen rund um „Rheuma & Co.“ gut aufgehoben fühlen.
Sehr geehrte Patient*innen,
diese Information betrifft Sie, wenn Sie eine elektronische Patientenakte (ePA) haben. Die ePA ist eine Akte, die alleine Ihrer Verantwortung unterliegt. Dies bedeutet, dass alleine Sie darüber entscheiden, ob Informationen in Ihrer ePA gespeichert werden, wer diese einsehen und darauf zugreifen darf und ob Informationen gelöscht werden.
Speicherung besonders wichtiger Informationen, es sei denn, Sie widersprechen
Sofern Sie bereits eine ePA nutzen, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir werden einige Informationen Ihrer aktuellen Behandlung, die besonders wichtig sind, in Ihrer ePA speichern. Dazu müssen Sie uns nicht auffordern. Wir erledigen dies automatisch für Sie. Dies betrifft unter anderem folgende Informationen ihres aktuellen Aufenthalts bzw. ihrer aktuellen Behandlung bei uns:
- Daten zu Laborbefunden,
- Befundberichte aus bildgebender Diagnostik,
- Befundberichte aus ärztlichen Untersuchungen und Maßnahmen
- elektronischer Medikationsplan (sobald technisch verfügbar) und
- Entlassbriefe (Krankenhaus) / Arztbriefe (Arztpraxis).
Dasselbe gilt, wenn uns Informationen aus vorangegangenen Behandlungen in unserer Einrichtung vorliegen und es uns im Hinblick auf Ihre weitere medizinische Versorgung als sinnvoll erscheint, diese ebenfalls in Ihrer ePA zu speichern.
Sollten Sie eine Übermittlung und Speicherung dieser Informationen in ihrer ePA nicht wünschen, werden wir diese selbstverständlich nicht vornehmen. Bitte teilen Sie uns dies mit. Vielen Dank.
Übermittlung und Speicherung weiterer Informationen in die ePA auf Ihren Wunsch
Sollten Sie wünschen, dass über die oben genannten Informationen hinaus weitere Informationen in Ihrer ePA gespeichert werden, teilen Sie uns dies bitte mit. Sofern wir diese Informationen im Rahmen Ihrer aktuellen Behandlung erheben und elektronisch verarbeiten, werden wir auch diese in Ihrer ePA speichern.
Elektronische Notfalldaten
Auch elektronische Notfalldaten können, sobald dies technisch möglich ist, auf Ihrer ePA gespeichert werden. Sollten wir Informationen Ihrer Notfalldaten im Rahmen Ihrer aktuellen Behandlung ändern, werden wir auch die auf Ihrer ePA gespeicherten Notfalldaten ändern.
Recht auf Widerspruch, Löschung oder Beschränkung
Sie haben das Recht, einer Speicherung von Informationen in Ihrer ePA zu widersprechen. Wenn Sie widersprechen, bezieht sich Ihr Widerspruch einheitlich auf sämtliche oben genannten Informationen insgesamt. Der Widerspruch ist nicht in Bezug auf Einzelinformationen möglich.
Außerdem können Sie alle Informationen, die in Ihrer ePA gespeichert sind bzw. die von uns eingetragen wurden, selbst löschen.
Statt einer Löschung können Sie auch die Bearbeitung bzw. Lesbarkeit beschränken. Eine „Beschränkung“ bietet den Vorteil, dass die Informationen in Ihrer ePA gespeichert und von Ihnen genutzt werden, aber nicht von allen bzw. nur von Ihnen gesehen werden können. Sie alleine entscheiden darüber, ob nur Sie alle Informationen sehen oder für wen welche Informationen sichtbar sind. Diese Einstellung können Sie über Ihr Smartphone, Ihren PC, Laptop o.ä. selbst vornehmen.
Später sichtbar gemachte Dokumente
Sollten Informationen Ihrer ePA zum Zeitpunkt der Aufnahme in unserer Einrichtung für uns nicht sichtbar sein, da unser Zugriff beschränkt ist, weisen wir auf Folgendes hin: Werden diese Informationen zu einem späteren Zeitpunkt für uns sichtbar gemacht, erhalten wir darüber keine Benachrichtigung und können diese daher nicht im Behandlungsprozess berücksichtigen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Stand 20.01.2026
Informationen bzgl. der elektronischen Patient*innenakte (ePA) in der seit dem 15.01.2025 geltenden Fassung („ePA für alle“) (gemäß §§ 346, 347, 348 SGB V)
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Praxis für Innere Medizin - Rheumatologie
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Telefon: +49 3 39 71 - 64 22 57 | Fax: +49 3 39 71 - 64 22 51
Dienstag:
08:00 - 13:00 Uhr Maria Reinus
10:00 - 11:00 Uhr | 12:30 - 15:30 Uhr Dr. Martin Weigelt
Mittwoch:
08:30 - 12:00 Uhr Dr. Martin Weigelt
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Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr | 13:30 - 14:15 Uhr Dr. Martin Weigelt
Dr. med. Martin Weigelt
Facharzt
Maria Reinus
Fachärztin