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Zukunft KMG Klinikum Nordbrandenburg

Warum haben sich die strukturellen Voraussetzungen verändert?

Mit der am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Krankenhausreform – namentlich dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) – werden – wie bereits weiter oben erwähnt – neue Mindestanforderungen an ein Krankenhaus gestellt.

Die Leistungen eines Krankenhauses werden zukünftig in Leistungsgruppen eingeteilt. Um eine Leistungsgruppe für eine bestimmte Fachdisziplin zu erhalten, müssen zahlreiche  Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt werden.  Erfüllt ein Krankenhaus diese Voraussetzungen und Bedingungen nicht, darf es diese Leistungen spätestens ab dem 1. Januar 2027 nicht mehr erbringen.  

Dies führt dazu, dass der Standort Wittstock mit Ablauf des 31. Dezember 2026 nicht als eigenständiger Krankenhausstandort weiterbetrieben werden kann.


Welche Vorteile ergeben sich dadurch, dass kardiologische und gastroenterologische Patient*innen zukünftig in Pritzwalk mit seinem breiter aufgestellten Versorgungsangebot behandelt werden?

Bislang ist bei komplexen Fällen, die der Mitbehandlung durch einen anderen – zum Beispiel chirurgischen – Fachbereich bedürfen, eine Verlegung zwischen den Standorten Wittstock und Pritzwalk notwendig. Nun verkürzen sich die Wege, was in Notfällen mit schnellem Handlungsbedarf Leben retten kann und darüber hinaus mit mehr Patientenkomfort verbunden ist, weil die Behandlung an EINEM Ort durchgeführt werden kann.

Darüber hinaus eröffnet die Möglichkeit einer schnellen und übergreifenden Versorgung vor Ort ohne Transporte allen Bereichen die Möglichkeit, ihr Behandlungsspektrum zu erweitern. Es könnten dadurch mehr Patient*innen behandelt werden, weil zukünftig auch komplexere Erkrankungen wohnortnah medizinisch versorgt werden können, für die Patient*innen zurzeit noch größere Wege auf sich nehmen müssen.

 

Kooperation von Kardiologie und Gefäßchirurgie

Bei Patient*innen mit komplexen kardiovaskulären Erkrankungen können sowohl interventionelle also auch chirurgische Behandlungsansätze notwendig sein – so bei:

Wenn Patient*innen sowohl eine signifikante koronare Erkrankung als auch eine periphere arterielle Erkrankung haben, kann eine kombinierte Behandlung sinnvoll sein.

Aneurysmen der Aorta erfordern möglicherweise eine interventionelle Mitbehandlung weiterer Gefäßabschnitte – zum Beispiel eine Stentimplantation – UND einen chirurgischen Eingriff.

Mit dem Alter treten vermehrt Krankheiten auf – und zwar nicht einzeln, sondern in Kombination. Das wird als Multimorbidität bezeichnet. Bei Operationen ist die Belastung des Herz-Kreislaufsystems oftmals hoch. Durch die dann mögliche kardiologische Betreuung vor Ort ohne Zeitverzögerung durch Transporte können wir das behandelbare Spektrum erweitern und Eingriffe für die Patient*innen sicherer machen.

Kooperation von Gastroenterologie und Viszeralchirurgie

 

Bei bösartigen Tumoren des Magen-Darm-Trakts wie z.B. Darmkrebs oder Bauchspeicheldrüsenkrebs ist oftmals eine enge Zusammenarbeit erforderlich, um sowohl die diagnostischen als auch die therapeutischen Maßnahmen zu koordinieren.

Bei Lebererkrankungen, die einen chirurgischen Eingriff erfordern, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen beiden Fachrichtungen wichtig.

Bei Erkrankungen der Gallenblase oder der Gallenwege wie z.B. Gallensteinen kann eine endoskopische Behandlung durch die Gastroenterologie und eine chirurgische Entfernung durch die Viszeralchirurgie erforderlich sein.

In Notfallsituationen, in denen akute Bauchschmerzen auftreten, ist eine schnelle Diagnose unumgänglich, um gegebenenfalls einen chirurgischen Eingriff einzuleiten / zu vermeiden.

Bei schweren entzündlichen Erkrankungen wie Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa kann eine chirurgische Intervention notwendig werden, wenn medikamentöse Therapien nicht ausreichen.


Was ist mit Notfällen?

Bietet der Standort Pritzwalk genügend Raum für mehr Patient*innen?

Was passiert mit dem Krankenhausgebäude in Wittstock?

Was passiert mit den Mitarbeitenden am Standort Wittstock?

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