Ihr Klinikaufenthalt
Wichtiger Hinweis für Patient*innen und Besucher*innen. Ab dem 1. August 2022 ist das Bezahlen in den Cafeterien und Rezeptionen unsere KMG Kliniken Kyritz, Pritzwalk und Wittstock nur noch per EC- oder Kreditkarte möglich. Sie benötigen für Ihren Aufenthalt bei uns also kein Bargeld mehr.
Tagesablauf
Um eine bestmögliche Betreuung zu gewährleisten, ist ein geregelter organisatorischer Ablauf notwendig. Nachdem die ersten pflegerischen Maßnahmen durchgeführt wurden, folgen die notwendigen ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen. Besondere Eingriffe werden vorher mit Ihnen besprochen. Auch wenn Sie nicht bettlägerig sind, sollten Sie sich auf der Station aufhalten. Wenn Sie die Station verlassen wollen, melden Sie sich bitte bei der Stationsleitung ab.
Rauchen & Alkohol
Alkohol und Nikotin stören den Heilprozess empfindlich. Im gesamten Klinikum gilt ein striktes Alkohol- und Rauchverbot.
Die Patientenaufnahme befindet sich im Haupteingangsbereich des Krankenhauses. Persönliche Daten, die bei der Anmeldung abgefragt werden, sind für die medizinische Versorgung und für die Abrechnung der Behandlungskosten notwendig. Zur Anmeldung sind die Versicherungs-Chipkarte der Krankenkasse und der Personalausweis vorzulegen.
Alle Fragen, die mit einem Aufenthalt in unserem Klinikum in Verbindung stehen, beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Patientenaufnahme gern in der Zeit von:
Montag - Freitag: 06.00 –20.00 Uhr
Samstag - Sonntag / Feiertags: 09.00 –20.00 Uhr
Die Angaben zu Ihrer Person sowie Untersuchungsergebnisse und Befunde sind vertraulich und unterliegen den strengen Bestimmungen des Datenschutzes. Informationen, die mit Ihrer ärztlichen Behandlung und Ihrem Krankenhausaufenthalt im Zusammenhang stehen, werden ohne Ihre Zustimmung nicht weitergegeben. Sie können den Arzt bzw. die Ärztin jedoch von dieser Schweigepflicht entbinden, wenn er bzw. sie zum Beispiel Ihren Angehörigen bzw. Ihre Angehörige Auskunft über Ihren Gesundheitszustand geben soll. Eine gesetzliche Ausnahme ist die Weitergabe von Daten an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach § 24 des Bundesdatenschutzgesetzes.
Ärzte
Grundsätzlich wird Sie der Stationsarzt bzw. die Stationsärztin – unter Leitung des Chefarztes und des Oberarztes – behandeln. Alle Fragen, die Ihnen der Arzt bzw. die Ärztin stellt, sollten möglichst genau beantwortet werden, damit Ihre Krankheit rasch erkannt und behandelt werden kann. Dabei sind auch vorhandene medizinische Unterlagen nützlich, die Sie bitte, falls vorhanden, mitbringen. Zu beantworten sind auch Fragen über Art und Menge von Medikamenten, die in der letzten Zeit vom Hausarzt bzw. der Hausärztin verordnet wurden. Die Ärzt*innen des KMG Klinikums Wittstock geben Ihnen als Patient bzw. Patientin Auskunft über alle Behandlungsmaßnahmen, Untersuchungen und die Wirkung der verordneten Medikamente.
Krankenschwestern & Krankenpfleger
Geleitet von einem ganzheitlichen Pflegekonzept, werden Sie von unseren Krankenschwestern und Krankenpflegern rund um die Uhr betreut. Das Pflegepersonal wünscht sich den Patient*innen als mitverantwortlichen Partner bzw. Partnerin für eine schnelle Genesung. Scheuen Sie sich also nicht, Ihre Bedürfnisse den Krankenschwestern und Krankenpflegern mitzuteilen, damit gemeinsame Lösungen auch mit Ihren Angehörigen gefunden werden. Der in der Pflege übliche Schichtdienst gewährleistet eine ständige Anwesenheit qualifizierter Pflegekräfte. Sie sind bestrebt, alle Ihre Wünsche zu erfüllen. Haben Sie jedoch bitte Verständnis, wenn das Pflegepersonal nicht immer sofort jedem Ihrer Anliegen gerecht werden und nicht ständig bei Ihnen sein kann. Dass Notfälle und schwer kranke Patienten Vorrang haben, werden Sie sicherlich verstehen.
Untersuchungen & therapeutische Maßnahmen
Für verschiedene Untersuchungen und therapeutische Maßnahmen müssen wir Ihre ausdrückliche, schriftliche Einwilligung einholen. Eine nur mündliche Aufklärung durch den Arzt bzw. die Ärztin über die geplanten Untersuchungen und Behandlungsmaßnahmen reicht nicht aus. Das setzt voraus, dass der Arzt bzw. die Ärztin Sie nicht nur über die Art und den Umfang der geplanten Maßnahmen aufklärt, sondern Sie auch ausführlich über eventuelle Risiken informiert und auf mögliche Komplikationen hinweist. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass die Unterrichtung ordnungsgemäß stattfand und willigen in die Maßnahme ein. Ausnahmen von schriftlichen Zustimmungen sind nur möglich, wenn ein Patient bzw. eine Patientin auf Grund seines körperlichen Zustandes hierzu nicht fähig ist, er zum Beispiel bewusstlos oder der medizinische Eingriff zur Rettung seines Lebens unvermeidbar ist.
Wir verstehen, dass Sie zügig in Ihre vertraute Umgebung zurückkehren möchten. Doch die Entlassung kann erst erfolgen, wenn Ihre Gesundheit soweit wiederhergestellt ist, dass Sie keiner stationären Behandlung mehr bedürfen und der Arzt bzw. die Ärztin die Entlassung anordnen kann. Bei Ihrer Entlassung wird Sie der Stationsarzt bzw. die Stationsärztin über alle wichtigen Maßnahmen beraten, die Sie zur weiteren Genesung beachten müssen. Sie erhalten einen Bericht, den Sie bitte an Ihren Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin weiterleiten, damit er bzw. sie über Ihren Krankheitsverlauf, Ihre Genesung und die Weiterbehandlung informiert ist. Ihre Röntgen-, Labor- und EKG-Befunde sowie andere Dokumente Ihres Aufenthaltes in unserem Haus bewahren wir in unserem Archiv entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf. Nach Erhalt des Berichtes für Ihren Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin melden Sie sich bitte bei der Rezeption ab. Bitte vergessen Sie nicht, eventuell von uns zur Verfügung gestellte Wäschestücke zurückzugeben, Ihre Telefonrechnung zu bezahlen und hinterlegte Wertsachen wieder in Empfang zu nehmen.
Damit Sie auch nach Ihrem Aufenthalt in unseren Akutkliniken optimal versorgt sind, kümmern wir uns mit unserem Entlassmanagement um alles, was danach für Ihre weitere Genesung erforderlich ist. Bereits am Tag Ihrer Aufnahme erstellen wir gemeinsam mit Ihnen, Ihren Angehörigen und allen, die an Ihrer Behandlung beteiligt sind, einen individuellen Entlassplan.
Dazu gehört zum Beispiel:
Die damit verbundene Weitergabe Ihrer Daten an Dritte zum Beispiel an Ihre Pflegekasse oder andere Leistungserbringer, erfolgt selbstverständlich erst, nachdem Sie uns Ihre schriftliche Erlaubnis hierzu erteilt haben.
Es ist uns wichtig, dass Sie auch nach Ihrem Aufenthalt Ihrem Unterstützungsbedarf entsprechend gut versorgt sind.
Haben Sie Fragen zu unserem Entlassmanagement, wenden Sie sich gern an unsere Mitarbeiter.
Die Krankenhausseelsorge ist ein Angebot des KMG Klinikums Wittstock in Zusammenarbeit mit mit den Vertretern der christlichen Kirchen – unabhängig davon, ob Sie einer Kirche angehören.
Der mit der Erkrankung verbundene Krankenhausaufenthalt wirkt oft beunruhigend und fremd. Wir möchten Ihnen anbieten, mit jemandem aus unserem Team über das zu sprechen, was Sie bewegt. Dabei haben wir die Erfahrung gemacht, dass Begegnungen wie diese dabei helfen können, schwierige Situationen auszuhalten und neue Quellen der Kraft zu erschließen.
Wir nehmen uns Zeit für Sie, wenn Sie
Sprechzeiten
Mittwochs 15.00 - 15.30 Uhr im Untersuchungsraum Station 2 und nach Vereinbarung.
Die Mitarbeiter*innen des Sozialdienstes beraten Sie und Ihre Angehörigen in Fragen, die sich im Zusammenhang mit Ihrer Erkrankung oder dem Klinikaufenthalt ergeben. Und sie leisten Unterstützung bei allen psychosozialen und sozialrechtlichen Belangen:
Gegen Gebühr können Sie für die Zeit Ihres Krankenhausaufenthaltes ein Telefon mieten. Melden Sie sich bitte an der Rezeption, nachdem Sie Ihr Patientenzimmer zugewiesen bekommen haben.
Die Benutzung von Mobilfunktelefonen (Handys und Smartphones) ist grundsätzlich erlaubt. Jedoch bitten wir, Rücksicht auf Mitpatient*innen zu nehmen, und sie nicht mit Telefonaten zu überanstrengen.
Im Klinikum steht Ihnen W-LAN zur Verfügung. An der Rezeption erhalten Sie den Aktivierungscode.
Kosten: 24 h - 2,00 Euro, 7 Tage - 7,00 Euro
Alle unsere Zimmer verfügen über Fernsehgeräte. Bitte sehen Sie nur fern, wenn Ihre Mitpatienten in Ihrem Zimmer und das Pflegepersonal einwilligen. Wenn es technisch möglich ist, können Sie einen Kopfhörer für einen kleinen Obulus bei uns erwerben.
Wir möchten Ihnen den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich gestalten. Über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus bieten wir Ihnen deshalb verschiedene Wahlleistungen an.
Möchten Sie in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden, so entscheiden Sie sich für die Unterbringung in einem unserer Komfortzimmer mit mehr Ruhe und Privatsphäre. Wünschen Sie die persönliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzt*innen, können Sie die wahlärztliche Behandlung in Anspruch nehmen. Natürlich können Sie auch beide Leistungen miteinander kombinieren.
Wer kann unsere Wahlleistungen in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich hat jede*r Patient*in unseres Klinikums die Möglichkeit, sich für unsere Wahlleistungen zu entscheiden. Über Wahlleistungen muss ein gesonderter Vertrag zwischen Patient*in und Krankenhaus geschlossen werden. Diese kostenpflichtigen Zusatzleistungen werden nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die Abrechnung erfolgt entweder über Ihre Privat-/Zusatzversicherung oder – falls eine solche Versicherung nicht besteht – direkt mit Ihnen.
Bevor Sie mit uns Wahlleistungen vereinbaren, klären Sie bitte mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung ab, ob Sie hierfür entsprechend versichert sind. Falls Sie diese Leistungen ohne entsprechenden Versicherungsschutz in Anspruch nehmen möchten, stehen Ihnen die Wahlleistungen auch als "Selbstzahler*in" zur Verfügung.
Wahlarztbehandlung
Als Patient*in haben Sie die Wahl, sich in allen Fachabteilungen durch die jeweiligen Chefärzt*innen persönlich oder deren Stellvertreter*innen behandeln zu lassen. Die ärztlichen Leistungen werden nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung berechnet. Selbstverständlich erhalten Sie auch ohne Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung alle medizinisch notwendigen Leistungen. Welcher Arzt bzw. welche Ärztin Sie behandelt, entscheidet dann die medizinische Notwendigkeit.
Wahlleistung Unterkunft
Mit besonderen Serviceleistungen in einem komfortablen Ambiente möchten wir zu Ihrem Wohlbefinden beitragen. Unsere Wahlleistung Unterkunft beinhaltet, je nach Verfügbarkeit, die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibett-Zimmer mit vielen kleinen Extras und Services:
Erfahren Sie mehr über unser Verpflegungsangebot in der Speisekarte.
Mit dem Verband der privaten Krankenversicherungen haben die KMG Kliniken folgende Preise vereinbart, die auch für Selbstzahler*innen gelten:
Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson
Die Verpflegung und Unterbringung einer medizinisch nicht notwendigen Begleitperson ist ebenfalls eine kostenpflichtige Wahlleistung. Dies ist auf Anfrage in Abhängigkeit von den Kapazitäten möglich.
Für die Unterbringung und Verpflegung stellen wir Ihnen 90,00 €/Tag in Rechnung.
Wir beraten Sie gerne!
Im Chefarztsekretariat der behandelnden Fachklinik und in der Patientenaufnahme informieren wir Sie gerne persönlich über unser Wahlleistungsangebot.
Unser Wahlleistungsmanagement-Team beantwortet Ihnen auch gerne telefonisch Ihre Fragen.
Wahlleistungsservice: 0 33 94 - 4 27 20 00
(Sie erreichen uns von 7.00 - 19.00 Uhr)
Wir erweitern unser Serviceangebot für Sie!
Um Ihnen zukünftig noch mehr räumlichen Komfort und ein digitales Entertainmentprogramm in unseren Wahlleistungszimmern anbieten zu können, erweitern wir unser Wahlleistungsunterkunftsangebot sukzessive an allen neun Klinikstandorten.
Am KMG Klinikstandort Kyritz befindet sich aktuell der Umbau eines Wahlleistungszimmers in Planung.
Bei Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Allerdings wird bei einem Klinikaufenthalt der vom Gesetzgeber festgelegte Privatanteil von 10,00 €/Tag für 28 Tage im Jahr fällig. Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, wird gebeten, die Zahlung noch während des Klinikaufenthaltes, spätestens am Tag der Entlassung, an der Rezeption vorzunehmen.
Kassenöffnungszeiten an der Rezeption:
Montag - Freitag: 06.00 –20.00 Uhr
Samstag - Sonntag / Feiertags: 09.00 –20.00 Uhr
Eine Zuzahlungspflicht entfällt bei:
Ihre Ansprechpartnerinnen
Kerstin Pinnow
Sozialdienst