Ihr Klinikaufenthalt

Wichtiger Hinweis für Patient*innen und Besucher*innen. Ab dem 1. August 2022 ist das Bezahlen in den Cafeterien und Rezeptionen unsere KMG Kliniken Kyritz, Pritzwalk und Wittstock nur noch per EC- oder Kreditkarte möglich. Sie benötigen für Ihren Aufenthalt bei uns also kein Bargeld mehr.

 

Tagesablauf

Um eine bestmögliche Betreuung zu gewährleisten, ist ein geregelter organisatorischer Ablauf notwendig. Nachdem die ersten pflegerischen Maßnahmen durchgeführt wurden, folgen die notwendigen ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen. Besondere Eingriffe werden vorher mit Ihnen besprochen. Auch wenn Sie nicht bettlägerig sind, sollten Sie sich auf der Station aufhalten. Wenn Sie die Station verlassen wollen, melden Sie sich bitte bei der Stationsleitung ab.


Rauchen und Alkohol

Alkohol und Nikotin stören den Heilprozess empfindlich. Aus Rücksicht auf Ihre Mitpatientinnen und Mitpatienten ist das Rauchen im gesamten Krankenhaus nicht gestattet. Der Genuss von alkoholischen Getränken ist nicht erlaubt.

Die Aufnahme befindet sich im Haupteingangsbereich unseres Klinikums. Persönliche Daten, die bei der Anmeldung abgefragt werden, sind für die medizinische Versorgung und für die Abrechnung der Behandlungskosten notwendig. Zur Anmeldung sind die Versicherungs-Chipkarte der Krankenkasse und der Personalausweis vorzulegen. 

Alle Fragen, die mit einem Aufenthalt in unserem Klinikum in Verbindung stehen, beantwortet Ihnen das Team der Aufnahme gern in der Zeit von:

Montag - Freitag: 06:00 - 21:00 Uhr
Samstag - Sonntag/Feiertage: 07:00 - 18:00 Uhr               

Die Rezeption ist auch an den Wochenenden und Feiertagen besetzt. 

Die Angaben zu Ihrer Person sowie Untersuchungsergebnisse und Befunde sind vertraulich und unterliegen den strengen Bestimmungen des Datenschutzes. Informationen, die mit Ihrer ärztlichen Behandlung und Ihrem Krankenhausaufenthalt im Zusammenhang stehen, werden ohne Ihre Zustimmung nicht weitergegeben. Sie können unser ärztliches Personal jedoch von dieser Schweigepflicht entbinden, wenn es zum Beispiel Ihren Angehörigen Auskunft über Ihren Gesundheitszustand geben soll. Eine gesetzliche Ausnahme ist die Weitergabe von Daten an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach § 24 des Bundesdatenschutzgesetzes.

Zuständige Ärzt*innen

Grundsätzlich wird Sie das ärztliche Stationsteam – unter Leitung des*der Chefärzt*in und des*der Oberärzt*in – behandeln. Alle Fragen, die Ihnen das ärztliche Team stellt, sollten möglichst genau beantwortet werden, damit Ihre Krankheit rasch erkannt und behandelt werden kann. Dabei sind auch vorhandene medizinische Unterlagen nützlich, die wir bitten mitzubringen. Zu beantworten sind auch Fragen über Art und Menge von Medikamenten, die in der letzten Zeit von Ihrem*Ihrer Hausärzt*in verordnet wurden. Die Ärzt*innen des Klinikums Pritzwalk geben Ihnen als Patient*innen Auskunft über alle Behandlungsmaßnahmen, Untersuchungen und die Wirkung der verordneten Medikamente.


Pflegefachkräfte

Geleitet von einem ganzheitlichen Pflegekonzept, werden Sie von unseren Pflegefachkräften rund um die Uhr betreut. Wir bemühen uns, Ihnen zu jeder Zeit feste Ansprechpartner*innen im Rahmen der Bereichspflege zur Verfügung zu stellen. Diese Mitarbeiter*innen dokumentieren alle für Sie relevanten Informationen, die innerhalb der Übergabebesprechungen an das nächste Team bzw. an das zuständige ärztliche Team weitergegeben werden. Notfälle und schwerkranke Patient*innen haben selbstverständlich Vorrang.


Operations- und Behandlungsvorbereitung

Ihre behandelndes ärztliches Stationsteam entscheidet darüber und erklärt Ihnen ausführlich, welche Vorbereitungs- und Kontrolluntersuchungen in unseren diagnostischen Bereichen oder anderen medizinischen Einrichtungen erforderlich sind. Natürlich können alle Maßnahmen nur mit Ihrer Einwilligung erfolgen. Bei Operationen, größeren diagnostischen Eingriffen oder Narkosen ist sogar eine schriftliche Einwilligung notwendig. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Einverständnis der Eltern bzw. einer*eines gesetzlichen Vertreter*in erforderlich – ebenso bei einwilligungsunfähigen Patient*innen.

Vor der Entlassung wird Sie das ärztliche Stationspersonal über weitere erforderliche Maßnahmen informieren, die Sie im Hinblick auf die vollständige Genesung beachten sollten. Darüber hinaus geht ein Bericht an den*die Ärzt*in Ihres Vertrauens, damit sie bzw. er über den Krankheitsverlauf und die Möglichkeiten der Weiterbehandlung informiert ist. Wir bitten Sie daher um die Angabe dieser Informationen.

Damit Sie auch nach Ihrem Aufenthalt in unseren Akutkliniken optimal versorgt sind, kümmern wir uns mit unserem Entlassmanagement um alles, was danach für Ihre weitere Genesung erforderlich ist. Bereits am Tag Ihrer Aufnahme erstellen wir gemeinsam mit Ihnen, Ihren Angehörigen und allen, die an Ihrer Behandlung beteiligt sind, einen individuellen Entlassplan.

Dazu gehört zum Beispiel:

  • die Beantragung eines Pflegegrades
  • die Beantragung oder Bestellung von Heil- und Hilfsmitteln
  • das Aussuchen eines ambulanten Pflegedienstes
  • das Verordnen häuslicher Krankenpflege
  • das Verordnen von benötigten Medikamenten
  • das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Die damit verbundene Weitergabe Ihrer Daten an Dritte - zum Beispiel an Ihre Pflegekasse oder andere Leistungserbringer - erfolgt selbstverständlich erst, nachdem Sie uns Ihre schriftliche Erlaubnis hierzu erteilt haben.

Es ist uns wichtig, dass Sie auch nach Ihrem Aufenthalt Ihrem Unterstützungsbedarf entsprechend gut versorgt sind.

Haben Sie Fragen zu unserem Entlassmanagement, wenden Sie sich gern an unsere Mitarbeiter*innen.

Die Krankenhausseelsorge ist ein Angebot des Klinikums Pritzwalk für Sie in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der christlichen Kirchen - unabhängig davon, ob Sie einer Kirche angehören. Sprechen Sie einfach unsere Mitarbeiter*innen an - wir setzen uns dann mit Ihnen direkt in Verbindung.

Der mit einer Erkrankung verbundene Krankenhausaufenthalt wirkt oft beunruhigend und fremd. Wir bieten Ihnen an, mit uns darüber zu sprechen, was Sie bewegt.

Angebote der Krankenhausseelsorge

  • Besuche bei Patient*innen
  • Seelsorgerliche Gespräche
  • Sterbebegleitung
  • Gesprächsangebote für das Krankenhauspersonal
  • Segen, Gebet, Abendmahl

Dieses Angebot richtet sich an Patient*innen, Anghörige und Mitarbeiter*innen.

Wir nehmen uns die Zeit, wenn Sie

  • Gesprächsbedarf haben
  • sich mit Ihrem Kranksein auseinandersetzen
  • nach Orientierung für Ihr Leben und Ihren Glauben fragen
  • geheilt sind und sich wieder auf Ihr Zuhause einstellen
  • an die Grenzen des Lebens gekommen sind und / oder Abschied nehmen müssen
  • als Angehörige Unterstützung brauchen
  • in medizinisch-ethischer Diskussion nach theologischen Standpunkten fragen
  • als Mitarbeiter*innen des Krankenhauses immer wieder Grenzsituationen und seelische Belastungen erleben

Patienteninfo Krankenhausseelsorge

pressebild friederike trapp

Die Mitarbeiter*innen des Sozialdienstes beraten Sie und Ihre Angehörigen in Fragen, die sich im Zusammenhang mit Ihrer Erkrankung oder dem Klinikaufenthalt ergeben. Und sie leisten Unterstützung bei allen psychosozialen und sozialrechtlichen Belangen:

  • Hilfe und Pflege zu Hause
  • Hilfe bei Pflegeheimaufnahme
  • Hilfe bei Alkoholproblemen
  • Rehabilitationsmaßnahmen und Anschlussheilbehandlung
  • Krebsnachsorgekuren
  • Information bei Schwerbehinderung
  • Information bei Pflegegeldanträgen
  • Information über Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen, soziale Dienste
  • Information über wirtschaftliche und persönliche Hilfe

Die Benutzung von Mobilfunktelefonen (Handys und Smartphones) ist grundsätzlich erlaubt. Jedoch bitten wir, Rücksicht auf Mitpatient*innen zu nehmen und sie nicht mit Telefonaten zu überanstrengen.

Alle unsere Zimmer verfügen über Fernsehgeräte. Bitte sehen Sie nur fern, wenn Ihre Mitpatient*innen in Ihrem Zimmer und das Pflegepersonal einwilligen.

Im Klinikum steht Ihnen WLAN zur Verfügung. An der Rezeption erhalten Sie den Aktivierungscode. 
Kosten: 24 h - 2,00 Euro, 7 Tage - 7,00 Euro

Wir möchten Ihnen den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich gestalten. Über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus bieten wir Ihnen deshalb verschiedene Wahlleistungen an.

Möchten Sie in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden, so entscheiden Sie sich für die Unterbringung in einem unserer Komfortzimmer mit mehr Ruhe und Privatsphäre. Wünschen Sie die persönliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzt*innen, können Sie die wahlärztliche Behandlung in Anspruch nehmen. Natürlich können Sie auch beide Leistungen miteinander kombinieren.

 

Wer kann unsere Wahlleistungen in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich hat jede*r Patient*in unseres Klinikums die Möglichkeit, sich für unsere Wahlleistungen zu entscheiden. Über Wahlleistungen muss ein gesonderter Vertrag zwischen Patient*in und Krankenhaus geschlossen werden. Diese kostenpflichtigen Zusatzleistungen werden nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Die Abrechnung erfolgt entweder über Ihre Privat-/Zusatzversicherung oder – falls eine solche Versicherung nicht besteht – direkt mit Ihnen.

Bevor Sie mit uns Wahlleistungen vereinbaren, klären Sie bitte mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung ab, ob Sie hierfür entsprechend versichert sind. Falls Sie diese Leistungen ohne entsprechenden Versicherungsschutz in Anspruch nehmen möchten, stehen Ihnen die Wahlleistungen auch als "Selbstzahler*in" zur Verfügung.

 

Wahlarztbehandlung

Als Patient*in haben Sie die Wahl, sich in allen Fachabteilungen durch die jeweiligen Chefärzt*innen persönlich oder deren Stellvertreter*innen behandeln zu lassen. Die ärztlichen Leistungen werden nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung berechnet. Selbstverständlich erhalten Sie auch ohne Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung alle medizinisch notwendigen Leistungen. Welcher Arzt bzw. welche Ärztin Sie behandelt, entscheidet dann die medizinische Notwendigkeit.

 

Wahlleistung Unterkunft

Mit besonderen Serviceleistungen in einem komfortablen Ambiente möchten wir zu Ihrem Wohlbefinden beitragen. Unsere Wahlleistung Unterkunft beinhaltet, je nach Verfügbarkeit, die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibett-Zimmer mit vielen kleinen Extras und Services: 

  • abwechslungsreiches Speisenangebot mit verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten
  • reichhaltige Auswahl an Getränken, Tee- und Kaffeespezialitäten
  • frisches saisonales Obstangebot
  • kostenfreies W-LAN und Telefonieren
  • Zimmer mit Dusche und WC
  • hochwertige Körperpflegeprodukte
  • Bademantel und Haartrockner
  • Bereitstellung Hand- und Badetücher
  • täglicher Bettwäschewechsel nach Wunsch
  • Zeitschriften- und Gepäckservice

Erfahren Sie mehr über unser Verpflegungsangebot in der Speisekarte.  

Mit dem Verband der privaten Krankenversicherungen haben die KMG Kliniken folgende Preise vereinbart, die auch für Selbstzahler*innen gelten:

  • Einbett-Zimmer: 170,00 €/Tag
  • Zweibett-Zimmer: 85,00 €/Tag

 

Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson

Die Verpflegung und Unterbringung einer medizinisch nicht notwendigen Begleitperson ist ebenfalls eine kostenpflichtige Wahlleistung. Dies ist auf Anfrage in Abhängigkeit von den Kapazitäten möglich.

Für die Unterbringung und Verpflegung stellen wir Ihnen 90,00 €/Tag in Rechnung.

Wir erweitern unser Serviceangebot für Sie!

Um Ihnen zukünftig noch mehr räumlichen Komfort und ein digitales Entertainmentprogramm in unseren Wahlleistungszimmern anbieten zu können, erweitern wir unser Wahlleistungsunterkunftsangebot sukzessive an allen neun Klinikstandorten. 

Am KMG Standort Kyritz stehen Ihnen komfortable Wahlleistungszimmer zur Verfügung

Bei Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Allerdings wird bei einem Klinikaufenthalt der vom Gesetzgeber festgelegte Privatanteil von 10,00 €/Tag für 28 Tage im Jahr fällig. Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, wird gebeten, die Zahlung noch während des Klinikaufenthaltes, spätestens am Tag der Entlassung, an der Rezeption vorzunehmen.

Eine Zuzahlungspflicht entfällt bei:

  • Patienti*nnen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • teilstationärem Klinik-Aufenthalt

Mit Patient*innen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, werden die Kosten direkt verrechnet. In der Regel werden diese Beträge von privaten Krankenkassen zurückerstattet.

Information zur elektronischen Patient*innenakte (ePa)
Diese Information gilt nur für gesetzlich versicherte Patient*innen unserer KMG Akutkliniken und KMG Arztpraxen

Sehr geehrte Patient*innen, 

diese Information betrifft Sie, wenn Sie eine elektronische Patientenakte (ePA) haben. Die ePA ist eine Akte, die alleine Ihrer Verantwortung unterliegt. Dies bedeutet, dass alleine Sie darüber entscheiden, ob Informationen in Ihrer ePA gespeichert werden, wer diese einsehen und darauf zugreifen darf und ob Informationen gelöscht werden.

Speicherung besonders wichtiger Informationen, es sei denn, Sie widersprechen
Sofern Sie bereits eine ePA nutzen, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir werden einige Informationen Ihrer aktuellen Behandlung, die besonders wichtig sind, in Ihrer ePA speichern. Dazu müssen Sie uns nicht auffordern. Wir erledigen dies automatisch für Sie. Dies betrifft unter anderem folgende Informationen ihres aktuellen Aufenthalts bzw. ihrer aktuellen Behandlung bei uns:

-    Daten zu Laborbefunden,
-    Befundberichte aus bildgebender Diagnostik,
-    Befundberichte aus ärztlichen Untersuchungen und Maßnahmen
-    elektronischer Medikationsplan (sobald technisch verfügbar) und
-    Entlassbriefe (Krankenhaus) / Arztbriefe (Arztpraxis).

Dasselbe gilt, wenn uns Informationen aus vorangegangenen Behandlungen in unserer Einrichtung vorliegen und es uns im Hinblick auf Ihre weitere medizinische Versorgung als sinnvoll erscheint, diese ebenfalls in Ihrer ePA zu speichern.

Sollten Sie eine Übermittlung und Speicherung dieser Informationen in ihrer ePA nicht wünschen, werden wir diese selbstverständlich nicht vornehmen. Bitte teilen Sie uns dies mit. Vielen Dank. 

Übermittlung und Speicherung weiterer Informationen in die ePA auf Ihren Wunsch
Sollten Sie wünschen, dass über die oben genannten Informationen hinaus weitere Informationen in Ihrer ePA gespeichert werden, teilen Sie uns dies bitte mit. Sofern wir diese Informationen im Rahmen Ihrer aktuellen Behandlung erheben und elektronisch verarbeiten, werden wir auch diese in Ihrer ePA speichern.  

Elektronische Notfalldaten
Auch elektronische Notfalldaten können, sobald dies technisch möglich ist, auf Ihrer ePA gespeichert werden. Sollten wir Informationen Ihrer Notfalldaten im Rahmen Ihrer aktuellen Behandlung ändern, werden wir auch die auf Ihrer ePA gespeicherten Notfalldaten ändern. 

Recht auf Widerspruch, Löschung oder Beschränkung 
Sie haben das Recht, einer Speicherung von Informationen in Ihrer ePA zu widersprechen. Wenn Sie widersprechen, bezieht sich Ihr Widerspruch einheitlich auf sämtliche oben genannten Informationen insgesamt. Der Widerspruch ist nicht in Bezug auf Einzelinformationen möglich.

Außerdem können Sie alle Informationen, die in Ihrer ePA gespeichert sind bzw. die von uns eingetragen wurden, selbst löschen.

Statt einer Löschung können Sie auch die Bearbeitung bzw. Lesbarkeit beschränken. Eine „Beschränkung“ bietet den Vorteil, dass die Informationen in Ihrer ePA gespeichert und von Ihnen genutzt werden, aber nicht von allen bzw. nur von Ihnen gesehen werden können. Sie alleine entscheiden darüber, ob nur Sie alle Informationen sehen oder für wen welche Informationen sichtbar sind. Diese Einstellung können Sie über Ihr Smartphone, Ihren PC, Laptop o.ä. selbst vornehmen.

Später sichtbar gemachte Dokumente
Sollten Informationen Ihrer ePA zum Zeitpunkt der Aufnahme in unserer Einrichtung für uns nicht sichtbar sein, da unser Zugriff beschränkt ist, weisen wir auf Folgendes hin: Werden diese Informationen zu einem späteren Zeitpunkt für uns sichtbar gemacht, erhalten wir darüber keine Benachrichtigung und können diese daher nicht im Behandlungsprozess berücksichtigen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Stand 20.01.2026
Informationen bzgl. der elektronischen Patient*innenakte (ePA) in der seit dem 15.01.2025 geltenden Fassung („ePA für alle“) (gemäß §§ 346, 347, 348 SGB V)

Ihre Ansprechpartnerinnen

KMG Kliniken SE

Birgit Labenstein

Sozialdienst

KMG Kliniken SE

Jacqueline Welk

Sozialdienst

Sabine Freitag

Sozialdienst