Wichtiger Hinweis für Patient*innen und Besucher*innen. Ab dem 1. August 2022 ist das Bezahlen in den Cafeterien und Rezeptionen unsere KMG Kliniken Kyritz, Pritzwalk und Wittstock nur noch per EC- oder Kreditkarte möglich. Sie benötigen für Ihren Aufenthalt bei uns also kein Bargeld mehr.
Tagesablauf
Um eine bestmögliche Betreuung zu gewährleisten, ist ein geregelter organisatorischer Ablauf notwendig. Nachdem die ersten pflegerischen Maßnahmen durchgeführt wurden, folgen die notwendigen ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen. Besondere Eingriffe werden vorher mit Ihnen besprochen. Auch wenn Sie nicht bettlägerig sind, sollten Sie sich auf der Station aufhalten. Wenn Sie die Station verlassen wollen, melden Sie sich bitte bei der Stationsleitung ab.
Rauchen und Alkohol
Alkohol und Nikotin stören den Heilprozess empfindlich. Aus Rücksicht auf Ihre Mitpatientinnen und Mitpatienten ist das Rauchen im gesamten Krankenhaus nicht gestattet. Der Genuss von alkoholischen Getränken ist nicht erlaubt.
Die Aufnahme befindet sich im Haupteingangsbereich unseres Klinikums. Persönliche Daten, die bei der Anmeldung abgefragt werden, sind für die medizinische Versorgung und für die Abrechnung der Behandlungskosten notwendig. Zur Anmeldung sind die Versicherungs-Chipkarte der Krankenkasse und der Personalausweis vorzulegen.
Alle Fragen, die mit einem Aufenthalt in unserem Klinikum in Verbindung stehen, beantwortet Ihnen das Team der Aufnahme gern in der Zeit von:
Montag - Freitag: 06:00 - 21:00 Uhr
Samstag - Sonntag/Feiertage: 07:00 - 18:00 Uhr
Die Rezeption ist auch an den Wochenenden und Feiertagen besetzt.
Die Angaben zu Ihrer Person sowie Untersuchungsergebnisse und Befunde sind vertraulich und unterliegen den strengen Bestimmungen des Datenschutzes. Informationen, die mit Ihrer ärztlichen Behandlung und Ihrem Krankenhausaufenthalt im Zusammenhang stehen, werden ohne Ihre Zustimmung nicht weitergegeben. Sie können unser ärztliches Personal jedoch von dieser Schweigepflicht entbinden, wenn es zum Beispiel Ihren Angehörigen Auskunft über Ihren Gesundheitszustand geben soll. Eine gesetzliche Ausnahme ist die Weitergabe von Daten an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach § 24 des Bundesdatenschutzgesetzes.
Zuständige Ärzt*innen
Grundsätzlich wird Sie das ärztliche Stationsteam – unter Leitung des*der Chefärzt*in und des*der Oberärzt*in – behandeln. Alle Fragen, die Ihnen das ärztliche Team stellt, sollten möglichst genau beantwortet werden, damit Ihre Krankheit rasch erkannt und behandelt werden kann. Dabei sind auch vorhandene medizinische Unterlagen nützlich, die wir bitten mitzubringen. Zu beantworten sind auch Fragen über Art und Menge von Medikamenten, die in der letzten Zeit von Ihrem*Ihrer Hausärzt*in verordnet wurden. Die Ärzt*innen des Klinikums Pritzwalk geben Ihnen als Patient*innen Auskunft über alle Behandlungsmaßnahmen, Untersuchungen und die Wirkung der verordneten Medikamente.
Pflegefachkräfte
Geleitet von einem ganzheitlichen Pflegekonzept, werden Sie von unseren Pflegefachkräften rund um die Uhr betreut. Wir bemühen uns, Ihnen zu jeder Zeit feste Ansprechpartner*innen im Rahmen der Bereichspflege zur Verfügung zu stellen. Diese Mitarbeiter*innen dokumentieren alle für Sie relevanten Informationen, die innerhalb der Übergabebesprechungen an das nächste Team bzw. an das zuständige ärztliche Team weitergegeben werden. Notfälle und schwerkranke Patient*innen haben selbstverständlich Vorrang.
Operations- und Behandlungsvorbereitung
Ihre behandelndes ärztliches Stationsteam entscheidet darüber und erklärt Ihnen ausführlich, welche Vorbereitungs- und Kontrolluntersuchungen in unseren diagnostischen Bereichen oder anderen medizinischen Einrichtungen erforderlich sind. Natürlich können alle Maßnahmen nur mit Ihrer Einwilligung erfolgen. Bei Operationen, größeren diagnostischen Eingriffen oder Narkosen ist sogar eine schriftliche Einwilligung notwendig. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Einverständnis der Eltern bzw. einer*eines gesetzlichen Vertreter*in erforderlich – ebenso bei einwilligungsunfähigen Patient*innen.
Vor der Entlassung wird Sie das ärztliche Stationspersonal über weitere erforderliche Maßnahmen informieren, die Sie im Hinblick auf die vollständige Genesung beachten sollten. Darüber hinaus geht ein Bericht an den*die Ärzt*in Ihres Vertrauens, damit sie bzw. er über den Krankheitsverlauf und die Möglichkeiten der Weiterbehandlung informiert ist. Wir bitten Sie daher um die Angabe dieser Informationen.
Damit Sie auch nach Ihrem Aufenthalt in unseren Akutkliniken optimal versorgt sind, kümmern wir uns mit unserem Entlassmanagement um alles, was danach für Ihre weitere Genesung erforderlich ist. Bereits am Tag Ihrer Aufnahme erstellen wir gemeinsam mit Ihnen, Ihren Angehörigen und allen, die an Ihrer Behandlung beteiligt sind, einen individuellen Entlassplan.
Dazu gehört zum Beispiel:
Die damit verbundene Weitergabe Ihrer Daten an Dritte - zum Beispiel an Ihre Pflegekasse oder andere Leistungserbringer - erfolgt selbstverständlich erst, nachdem Sie uns Ihre schriftliche Erlaubnis hierzu erteilt haben.
Es ist uns wichtig, dass Sie auch nach Ihrem Aufenthalt Ihrem Unterstützungsbedarf entsprechend gut versorgt sind.
Haben Sie Fragen zu unserem Entlassmanagement, wenden Sie sich gern an unsere Mitarbeiter*innen.
Die Krankenhausseelsorge ist ein Angebot des Klinikums Pritzwalk für Sie in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der christlichen Kirchen - unabhängig davon, ob Sie einer Kirche angehören. Sprechen Sie einfach unsere Mitarbeiter*innen an - wir setzen uns dann mit Ihnen direkt in Verbindung.
Der mit einer Erkrankung verbundene Krankenhausaufenthalt wirkt oft beunruhigend und fremd. Wir bieten Ihnen an, mit uns darüber zu sprechen, was Sie bewegt.
Angebote der Krankenhausseelsorge
Dieses Angebot richtet sich an Patient*innen, Anghörige und Mitarbeiter*innen.
Wir nehmen uns die Zeit, wenn Sie
Die Mitarbeiter*innen des Sozialdienstes beraten Sie und Ihre Angehörigen in Fragen, die sich im Zusammenhang mit Ihrer Erkrankung oder dem Klinikaufenthalt ergeben. Und sie leisten Unterstützung bei allen psychosozialen und sozialrechtlichen Belangen:
Die Benutzung von Mobilfunktelefonen (Handys und Smartphones) ist grundsätzlich erlaubt. Jedoch bitten wir, Rücksicht auf Mitpatient*innen zu nehmen und sie nicht mit Telefonaten zu überanstrengen.
Alle unsere Zimmer verfügen über Fernsehgeräte. Bitte sehen Sie nur fern, wenn Ihre Mitpatient*innen in Ihrem Zimmer und das Pflegepersonal einwilligen.
Im Klinikum steht Ihnen WLAN zur Verfügung. An der Rezeption erhalten Sie den Aktivierungscode.
Kosten: 24 h - 1,00 Euro, 7 Tage - 7,00 Euro
Wir möchten Ihnen den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich gestalten. Über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus bieten wir Ihnen deshalb verschiedene Wahlleistungen an.
Möchten Sie in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden, so entscheiden Sie sich für die Unterbringung in einem unserer Komfortzimmer mit mehr Ruhe und Privatsphäre. Wünschen Sie die persönliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzt*innen, können Sie die wahlärztliche Behandlung in Anspruch nehmen. Natürlich können Sie auch beide Leistungen miteinander kombinieren.
Wer kann unsere Wahlleistungen in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich hat jede*r Patient*in unseres Klinikums die Möglichkeit, sich für unsere Wahlleistungen zu entscheiden. Über Wahlleistungen muss ein gesonderter Vertrag zwischen Patient*in und Krankenhaus geschlossen werden. Diese kostenpflichtigen Zusatzleistungen werden nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die Abrechnung erfolgt entweder über Ihre Privat-/Zusatzversicherung oder – falls eine solche Versicherung nicht besteht – direkt mit Ihnen.
Bevor Sie mit uns Wahlleistungen vereinbaren, klären Sie bitte mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung ab, ob Sie hierfür entsprechend versichert sind. Falls Sie diese Leistungen ohne entsprechenden Versicherungsschutz in Anspruch nehmen möchten, stehen Ihnen die Wahlleistungen auch als "Selbstzahler*in" zur Verfügung.
Wahlarztbehandlung
Als Patient*in haben Sie die Wahl, sich in allen Fachabteilungen durch die jeweiligen Chefärzt*innen persönlich oder deren Stellvertreter*innen behandeln zu lassen. Die ärztlichen Leistungen werden nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung berechnet. Selbstverständlich erhalten Sie auch ohne Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung alle medizinisch notwendigen Leistungen. Welcher Arzt bzw. welche Ärztin Sie behandelt, entscheidet dann die medizinische Notwendigkeit.
Wahlleistung Unterkunft
Mit besonderen Serviceleistungen in einem komfortablen Ambiente möchten wir zu Ihrem Wohlbefinden beitragen. Unsere Wahlleistung Unterkunft beinhaltet, je nach Verfügbarkeit, die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibett-Zimmer mit vielen kleinen Extras und Services:
Erfahren Sie mehr über unser Verpflegungsangebot in der Speisekarte.
Mit dem Verband der privaten Krankenversicherungen haben die KMG Kliniken folgende Preise vereinbart, die auch für Selbstzahler*innen gelten:
Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson
Die Verpflegung und Unterbringung einer medizinisch nicht notwendigen Begleitperson ist ebenfalls eine kostenpflichtige Wahlleistung. Dies ist auf Anfrage in Abhängigkeit von den Kapazitäten möglich.
Für die Unterbringung und Verpflegung stellen wir Ihnen 90,00 €/Tag in Rechnung.
Wir erweitern unser Serviceangebot für Sie!
Um Ihnen zukünftig noch mehr räumlichen Komfort und ein digitales Entertainmentprogramm in unseren Wahlleistungszimmern anbieten zu können, erweitern wir unser Wahlleistungsunterkunftsangebot sukzessive an allen neun Klinikstandorten.
Am KMG Standort Kyritz stehen Ihnen komfortable Wahlleistungszimmer zur Verfügung
Wir beraten Sie gerne!
Ricarda Neumann und die Aufnahme informieren Sie gerne persönlich über unser Wahlleistungsangebot.
Unser Wahlleistungsmanagement-Team beantwortet Ihnen auch gerne telefonisch Ihre Fragen.
Wahlleistungsservice: +49 33 95 - 68 54 53
(Sie erreichen uns Montag - Freitag von 8 - 14 Uhr)
Bei Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Allerdings wird bei einem Klinikaufenthalt der vom Gesetzgeber festgelegte Privatanteil von 10,00 €/Tag für 28 Tage im Jahr fällig. Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, wird gebeten, die Zahlung noch während des Klinikaufenthaltes, spätestens am Tag der Entlassung, an der Rezeption vorzunehmen.
Eine Zuzahlungspflicht entfällt bei:
Mit Patient*innen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, werden die Kosten direkt verrechnet. In der Regel werden diese Beträge von privaten Krankenkassen zurückerstattet.
Birgit Labenstein
Sozialdienst
Jacqueline Welk
Sozialdienst
Sabine Freitag
Sozialdienst