Wichtiger Hinweis für Patient*innen und Besucher*innen. Ab dem 1. August 2022 ist das Bezahlen in den Cafeterien und Rezeptionen unsere KMG Kliniken Kyritz, Pritzwalk und Wittstock nur noch per EC- oder Kreditkarte möglich. Sie benötigen für Ihren Aufenthalt bei uns also kein Bargeld mehr.
Tagesablauf
Um eine bestmögliche Betreuung zu gewährleisten, ist ein geregelter organisatorischer Ablauf notwendig. Nachdem die ersten pflegerischen Maßnahmen durchgeführt wurden, folgen die notwendigen ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen. Besondere Eingriffe werden vorher mit Ihnen besprochen. Auch wenn Sie nicht bettlägerig sind, sollten Sie sich auf der Station aufhalten. Wenn Sie die Station verlassen wollen, melden Sie sich bitte bei der Stationsleitung ab.
Rauchen und Alkohol
Alkohol und Nikotin stören den Heilprozess empfindlich. Bitte nehmen Sie auch Rücksicht auf Ihre Mitpatientinnen und Mitpatienten und unterlassen Sie grundsätzlich das Rauchen innerhalb des Krankenhaus. Der Genuss von alkoholischen Getränken ist nicht erlaubt.
Die Patientenaufnahme befindet sich im Haupteingangsbereich des Klinikums. Persönliche Daten, die bei der Anmeldung abgefragt werden, sind für die medizinische Versorgung und für die Abrechnung der Behandlungskosten notwendig. Bitte legen Sie zur Anmeldung die Versicherungs-Chipkarte Ihrer Krankenkasse und Ihren Personalausweis vor.
Alle Fragen, die mit einem Aufenthalt in unserem Klinikum in Verbindung stehen, beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Patientenaufnahme gern in der Zeit von:
Mo - Fr 06.30 - 19.00 Uhr
Sa - So / Feiertage 09.00 - 17.00 Uhr
Die Rezeption ist auch an den Wochenenden und Feiertagen besetzt.
Die Angaben zu Ihrer Person sowie Untersuchungsergebnisse und Befunde sind vertraulich und unterliegen den strengen Bestimmungen des Datenschutzes. Informationen, die mit Ihrer ärztlichen Behandlung und Ihrem Krankenhausaufenthalt im Zusammenhang stehen, werden ohne Ihre Zustimmung nicht weitergegeben. Sie können die Ärztin bzw. den Arzt jedoch von dieser Schweigepflicht entbinden, wenn er zum Beispiel Ihren Angehörigen Auskunft über Ihren Gesundheitszustand geben soll. Eine gesetzliche Ausnahme ist die Weitergabe von Daten an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach § 24 des Bundesdatenschutzgesetzes.
Zuständige Ärzt*innen
Grundsätzlich werden Patient*innen des KMG Klinikums Nordbrandenburg - Standort Kyritz vom ärztlichen Personal der Station – unter Leitung des*der Chefärzt*in und des*der Oberärzt*in – behandelt. Alle Fragen, die das ärztliche Personal stellt, sollten möglichst genau beantwortet werden, um so rasch wie möglich die Krankheit und deren Ursache diagnostizieren zu können. Dabei sind auch vorhandene medizinische Unterlagen nützlich, die wir bitten mitzubringen. Zu beantworten sind auch Fragen über Art und Menge von Medikamenten, die in der letzten Zeit von der Hausärztin oder vom Hausarzt verordnet wurden. Die Ärzt*innen des KMG Klinikums Nordbrandenburg - Standort Kyrit geben ihren Patient*innen Auskunft über alle Behandlungsmaßnahmen, Untersuchungen und die Wirkung der verordneten Medikamente.
Pflegefachkräfte
Geleitet von einem ganzheitlichen Pflegekonzept, werden Patient*innen von unseren Pflegekräften rund um die Uhr betreut. Wir sind bemüht, für jede Patientin und jeden Patienten zu jeder Zeit eine*n feste*n Ansprechpartner*in im Rahmen der Bereichspflege zur Verfügung zu stellen. Diese Mitarbeiter*innen dokumentieren alle relevanten Informationen, die innerhalb der Übergabebesprechungen an das nächste Team bzw. an das zuständige ärztliche Personal weitergegeben werden. Notfälle und schwerkranke Patient*innen haben selbstverständlich Vorrang.
Operations- & Behandlungsvorbereitung
Um eine genaue Diagnose und Therapie zu leisten, entscheidet und erklärt das behandelnde ärztliche Personal allen Patient*innen, welche Vorbereitungs- bzw. Kontrolluntersuchungen erforderlich sind. Alle diagnostischen und therapeutischern Maßnahmen werden nur mit Einwilligung der Patient*innen durchgeführt. In einigen Fällen, vor allem vor Operationen, größeren diagnostischen Eingriffen oder Narkosen, ist eine schriftliche Einwilligung notwendig. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Einverständnis der Eltern bzw. einer*s gesetzlichen Vertreter*in erforderlich.
Vor der Entlassung wird Sie die Stationsärztin bzw. der Stationsarzt über weitere erforderliche Maßnahmen informieren, die Sie im Hinblick auf die vollständige Genesung beachten sollten. Darüber hinaus geht ein Bericht an die Ärztin bzw. den Arzt Ihres Vertrauens, damit sie bzw. er über den Krankheitsverlauf und die Möglichkeiten der Weiterbehandlung informiert ist.
Damit Sie auch nach Ihrem Aufenthalt in unseren Akutkliniken optimal versorgt sind, kümmern wir uns mit unserem Entlassmanagement um alles, was danach für Ihre weitere Genesung erforderlich ist. Bereits am Tag Ihrer Aufnahme erstellen wir gemeinsam mit Ihnen, Ihren Angehörigen und allen, die an Ihrer Behandlung beteiligt sind, einen individuellen Entlassplan.
Dazu gehört zum Beispiel:
Die damit verbundene Weitergabe Ihrer Daten an Dritte - zum Beispiel an Ihre Pflegekasse oder andere Leistungserbringer - erfolgt selbstverständlich erst, nachdem Sie uns Ihre schriftliche Erlaubnis hierzu erteilt haben.
Es ist uns wichtig, dass Sie auch nach Ihrem Aufenthalt Ihrem Unterstützungsbedarf entsprechend gut versorgt sind.
Haben Sie Fragen zu unserem Entlassmanagement, wenden Sie sich gern an unsere Mitarbeiter*innen.
Die Krankenhausseelsorge ist ein Angebot des KMG Klinikums Kyritz in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Kirche für Sie – unabhängig davon, ob Sie einer Kirche angehören.
Das Kranksein bzw. der Umgang mit Krankheit kann das eigene Leben durcheinander bringen.
Der mit der Erkrankung verbundene Krankenhausaufenthalt wirkt oft beunruhigend und fremd. Wir möchten Ihnen anbieten, mit jemandem aus unserem Team über das zu sprechen, was Sie bewegt. Dabei haben wir die Erfahrung gemacht, dass Begegnungen wie diese dabei helfen können, schwierige Situationen auszuhalten und neue Quellen der Kraft zu erschließen.
Wir nehmen uns Zeit für Sie, wenn Sie
Sprechzeiten
Donnerstags 13.00 - 14.00 Uhr im Raum 294 (UG Klinikaltbau) und nach Vereinbarung.
Die Mitarbeiter*innen des Sozialdienstes beraten Sie und Ihre Angehörigen in Fragen, die sich im Zusammenhang mit Ihrer Erkrankung oder dem Klinikaufenthalt ergeben. Und sie leisten Unterstützung bei allen psychosozialen und sozialrechtlichen Belangen:
Die Benutzung von Mobilfunktelefonen (Handys und Smartphones) ist grundsätzlich erlaubt. Jedoch bitten wir, Rücksicht auf Mitpatientinnen und Mitpatienten zu nehmen und sie nicht mit Telefonaten zu überanstrengen.
Alle unsere Zimmer verfügen über Fernsehgeräte. Bitte sehen Sie nur fern, wenn Ihre Mitpatientinnen bzw. Mitpatienten in Ihrem Zimmer und das Pflegepersonal einwilligen.
Im Klinikum steht Ihnen W-LAN zur Verfügung. An der Rezeption erhalten Sie den Aktivierungscode.
Kosten: 24 h - 2,00 Euro, 7 Tage - 7,00 Euro
Wir möchten Ihnen den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich gestalten. Über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus bieten wir Ihnen deshalb verschiedene Wahlleistungen an.
Möchten Sie in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden, so entscheiden Sie sich für die Unterbringung in einem unserer Komfortzimmer mit mehr Ruhe und Privatsphäre. Wünschen Sie die persönliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzt*innen, können Sie die wahlärztliche Behandlung in Anspruch nehmen. Natürlich können Sie auch beide Leistungen miteinander kombinieren.
Wer kann unsere Wahlleistungen in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich hat jede*r Patient*in unseres Klinikums die Möglichkeit, sich für unsere Wahlleistungen zu entscheiden. Über Wahlleistungen muss ein gesonderter Vertrag zwischen Patient*in und Krankenhaus geschlossen werden. Diese kostenpflichtigen Zusatzleistungen werden nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die Abrechnung erfolgt entweder über Ihre Privat-/Zusatzversicherung oder – falls eine solche Versicherung nicht besteht – direkt mit Ihnen.
Bevor Sie mit uns Wahlleistungen vereinbaren, klären Sie bitte mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung ab, ob Sie hierfür entsprechend versichert sind. Falls Sie diese Leistungen ohne entsprechenden Versicherungsschutz in Anspruch nehmen möchten, stehen Ihnen die Wahlleistungen auch als "Selbstzahler*in" zur Verfügung.
Wahlarztbehandlung
Als Patient*in haben Sie die Wahl, sich in allen Fachabteilungen durch die jeweiligen Chefärzt*innen persönlich oder deren Stellvertreter*innen behandeln zu lassen. Die ärztlichen Leistungen werden nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung berechnet. Selbstverständlich erhalten Sie auch ohne Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung alle medizinisch notwendigen Leistungen. Welcher Arzt bzw. welche Ärztin Sie behandelt, entscheidet dann die medizinische Notwendigkeit.
Wahlleistung Unterkunft
Mit besonderen Serviceleistungen in einem komfortablen Ambiente möchten wir zu Ihrem Wohlbefinden beitragen. Unsere Wahlleistung Unterkunft beinhaltet, je nach Verfügbarkeit, die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibett-Zimmer mit vielen kleinen Extras und Services:
Erfahren Sie mehr über unser Verpflegungsangebot in der Speisekarte.
Mit dem Verband der privaten Krankenversicherungen haben die KMG Kliniken folgende Preise vereinbart, die auch für Selbstzahler*innen gelten:
Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson
Die Verpflegung und Unterbringung einer medizinisch nicht notwendigen Begleitperson ist ebenfalls eine kostenpflichtige Wahlleistung. Dies ist auf Anfrage in Abhängigkeit von den Kapazitäten möglich.
Für die Unterbringung und Verpflegung stellen wir Ihnen 90,00 €/Tag in Rechnung.
Wir beraten Sie gerne!
Im Chefarztsekretariat der behandelnden Fachklinik und in der Patientenaufnahme informieren wir Sie gerne persönlich über unser Wahlleistungsangebot.
Unser Wahlleistungsmanagement-Team beantwortet Ihnen auch gerne telefonisch Ihre Fragen.
Wahlleistungsservice: 03 39 71 - 64 22 10
(Sie erreichen uns von 8 - 15 Uhr)
Wir erweitern unser Serviceangebot für Sie!
Um Ihnen zukünftig noch mehr räumlichen Komfort und ein digitales Entertainmentprogramm in unseren Wahlleistungszimmern anbieten zu können, erweitern wir unser Wahlleistungsunterkunftsangebot sukzessive an allen neun Klinikstandorten.
Bei Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Allerdings wird bei einem Klinikaufenthalt der vom Gesetzgeber festgelegte Privatanteil von 10,00 €/Tag für 28 Tage im Jahr fällig. Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, wird gebeten, die Zahlung noch während des Klinikaufenthaltes, spätestens am Tag der Entlassung, an der Rezeption vorzunehmen.
Eine Zuzahlungspflicht entfällt bei:
Mit Patientinnen und Patienten, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, werden die Kosten direkt verrechnet. In der Regel werden diese Beträge von privaten Krankenkassen zurückerstattet.
Angelika Reichert
Leitung Patientenmanagement
Johanna Sabat
Sozialdienst
Nicole Köppen
Sozialdienst
Ramona Wagner
Sozialdienst