Antragsverfahren

Antragsverfahren = medizinische Rehabilitation auf Antrag

Wenn Sie erwerbsfähig sind und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie eine medizinische Rehabilitation beantragen. Die Genehmigung der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation setzt voraus, dass Ihre Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist, dass sie durch diese Leistung wesentlich gebessert, wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann. Leistung zur medizinischen Rehabilitation können frühestens alle vier Jahre erneut erbracht werden. Ausnahmen aus gesundheitlichen Gründen sind möglich.

Die entsprechenden Anträge erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung oder über die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung. Fragen Sie einfach Ihren behandelnden Arzt bzw. Ihre behandelnde Ärztin. Auch wir sind Ihnen gern behilflich.

 

Erwerbsfähige stellen ihre Anträge an den zuständigen Rentenversicherungsträger.

Antragsformulare der DRV: 

Antrag

Erläuterungen

Anlage zum Antrag

Selbsteinschätzung

 

Auch Bezieher*innen von Rentenleistungen können eine medizinische Rehabilitation beantragen, wenn die Leistungen dazu dienen, eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen oder zu mindern. (SGB V § 11, Abs. 2). Ein Anspruch auf stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation besteht dann, wenn ambulante ärztliche Therapie, ambulante Heilmittel (Therapien auf Rezept) oder ambulante Rehabilitationsmaßnahmen nicht mehr ausreichen, um das Ziel zu erreichen.

 

Rentner*innen stellen den dafür erforderlichen Antrag an ihre Krankenversicherung, außer sie haben eine onkologische Krankengeschichte, dann können sie ihren Antrag auch den Rentenversicherungsträgern stellen.

 

Wenn Sie eine Rehabilitationsmaßnahme über die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beantragen möchten, müssen Sie die Formulare Ihrer zuständigen Krankenkasse verwenden. Für Ihren Reha-Antrag ist grundsätzlich die Befürwortung Ihres behandelnden Arztes bzw. Ihrer behandlenden Ärztin notwendig.

Antragsformulare GKV: 

Muster eines Antragsformulars

Die medizinische Rehabilitation auf Antrag kann stationär oder ganztägig-ambulant durchgeführt werden.

 

Ablehnung des Reha-Antrages oder der Wunsch- und Wahlrechtsantrags

Sie haben ein Widerspruchsrecht. Innerhalb von einem Monat haben Sie das Recht, Widerspruch gegen die Ablehnung einzulegen. Nutzen Sie ihre Möglichkeit, meist bekommt man im Anschluss eine Zusage.

Auch in diesem Fall können Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht nutzen, um die Rehaklinik auszuwählen, die am besten zu Ihnen passt.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Andrea Werth KMG Klinik Silbermühle Plau am See

Andrea Werth

Disposition

Antje Zerbinski KMG Klinik Silbermühle Plau am See

Antje Zerbinski

Disposition