Die Begleitung durch eine*n Partner*in (Gast) während der Rehabilitation ist für viele Patient*innen sehr hilfreich. Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass das Meistern neuer Lebenssituationen deutlich einfacher ist, wenn man eine vertraute Person an seiner Seite hat. Daher sind Gäste sehr herzlich bei uns willkommen – ob für einzelne Tage oder den gesamten Aufenthalt Ihrer Rehamaßnahme.
Kategorien und Preise der Unterkunft
Die Unterbringung des Gastes erfolgt im Patient*innenzimmer. Einzelzimmer für Gäste stehen nicht zur Verfügung. Nicht jedes Zimmer ist mit zwei Betten ausgestattet. Ein Zustellbett wird als Alternative aufgestellt.
Zusätzlicher Gast (Zustellbett) = 60,00 € / Tag inkl. Verpflegung
Zusätzlicher Gast (im 2-Bett-Zimmer) = 70,00 € / Tag inkl. Verpflegung
Zusätzlicher Gast (im Doppelzimmer) = 80,00 € / Tag inkl. Verpflegung
Die Unterbringung in einem 2-Bett-Zimmer bzw. Doppelzimmer kann nur ab einer Aufenthaltsdauer von mindestens einer Woche gewährleistet werden.
Begleitperson - aus medizinischer Sicht
Für eine - aus medizinischer Sicht - notwendige Betreuung eines*einer Patient*in während der gesamten Rehabilitation werden die Kosten (Unterkunft inkl. Verpflegung) für eine Begleitperson vom Kostenträger des*der Patient*in übernommen. Für die Begleitung muss im Vorfeld ein Antrag beim Kostenträger gestellt werden.
Ambulante Therapien für Gäste/Begleitpersonen
Gäste und auch Begleitpersonen können im Vorfeld ein Rezept bei dem*der Hausärzt*in erstellen lassen. Die verordneten Anwendungen können in unseren Therapiebereichen in Anspruch genommen werden. Die Heilmittelverordnung darf nicht älter als 14 Tage inkl. Sonn- und Feiertagen sein (s. Ausstellungsdatum). Um einen reibungslosen Ablauf der Therapien zu gewährleisten, bitten wir um vorhergehende Übersendung einer Kopie oder eines Faxes der Heilmittelverordnung.
Bitte beachten Sie, dass aus Kapazitätsgründen bis Mitte September 2024 keine Rezepte von Begleitpersonen berücksichtigt werden können. Wir danken für Ihr Verständnis.
Die Mitarbeiter*innen der Disposition sowie der Rezeption beantworten Ihnen gern bereits vor Antritt Ihrer Rehabilitationsmaßnahme alle Fragen zu den Buchungsmöglichkeiten.
Kinder als Begleitpersonen
Auch Kinder im Alter von 3 -12 Jahren können als Begleitpersonen ihrer Eltern in begrenzter Zahl (max. 2 Kinder pro Patient*in im Patient*innenzimmer) aufgenommen werden.
Die Kinder werden in der Therapiezeit der Eltern durch mit uns kooperierende Kitas und Schule/Hort von 07.30 bis 14.30 Uhr betreut. Es besteht keine Möglichkeit der Kinderbetreuung nach 14.30 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen.
Andrea Werth
Disposition
Antje Zerbinski
Disposition