Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW)

Eine BGSW kommt für Sie in Frage, wenn Sie nach einem Arbeitsunfall zum Beispiel am Stütz- und Bewegungsapparat schwer verletzt und zu einer Akutbehandlung im Krankenhaus waren. Erscheint nach der Akutphase eine ambulante medizinische Rehabilitation als nicht ausreichend, so wird unmittelbar im Anschluss eine stationäre Rehabilitation ermöglicht. In der Berufsgenossenschaftlichen Stationären Weiterbehandlung (BGSW) wird eine intensive physiotherapeutische Behandlung unter ärztlicher Leitung mit weiteren Behandlungselementen wie muskuläres Aufbautraining, Ergotherapie und Logopädie durchgeführt.

Ziel der BGSW ist, dass Sie Ihre Arbeitsfähigkeit möglichst vollständig wiedererlangen, in Ihrem Beruf weiterarbeiten können und somit eine mögliche Erwerbsunfähigkeit vermieden beziehungsweise verringert wird. Zur BGSW zugelassene Kliniken müssen spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen.

Wir sind als BGSW-Klinik zugelassen.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Birgit Schmücker KMG Elbtalklinik

Birgit Schmücker

Disposition

Ramona Borgmann KMG Elbtalklinik Bad Wilsnack

Ramona Borgmann

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