Zuzahlung

Beachten Sie bitte, dass je nach Kostenträger Ihrer Rehabilitationsmaßnahme eine Zuzahlung erfolgen kann. Für alle Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die gesetzliche Zuzahlung zu stationären Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen 10€ / Tag. Die Zuzahlung ist je nach Maßnahme und zuständigem Kostenträger für maximal 42 Tage zu entrichten.

Beachten Sie bitte die Vorgabe auf dem Bewilligungsbescheid Ihres Kostenträgers.

Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen informieren Sie gerne. Zur Zahlung steht Ihnen die EC-/ Kreditkartenzahlung zur Verfügung oder die Zahlung in bar. Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Planung, dass sich kein Geldautomat in unserer Klinik befindet.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Birgit Schmücker KMG Elbtalklinik

Birgit Schmücker

Disposition

Ramona Borgmann KMG Elbtalklinik

Ramona Borgmann

Disposition