Mit dem Wunsch- und Wahlrecht haben Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, sich Ihre Rehaklinik selbst auszusuchen.
§ 8 SGB IX Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten
(1) Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen (...).
Mit dem Reha-Antragsformular können Sie als Antragsteller*in zusätzlich Ausdrucke von den Webseiten einer oder mehrerer Wunschkliniken zur Deuschen Rentenversicherung schicken. Auch kann ein Formular zum Wunsch- und Wahlrecht helfen. Dieses finden Sie auch hier auf unserer Webseite weiter unten. Falls Ihr Reha-Antrag bereits bewilligt wurde, haben Sie noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Heilstättenänderung bei Ihrem Kostenträger einzureichen.
Formular Wunsch- und Wahlrecht
Formular Änderung zugewiesene Rehaklinik
Die Widerspruchsfrist finden Sie meist am Ende Ihres Bewilligungsschreibens. Sie beträgt in der Regel 4 Wochen nach Zugang des Schreibens. Sollten Sie für die Widerspruchsbegründung mehr Zeit benötigen, können Sie zunächst Widerspruch ohne eine Begründung einlegen. Die Widerspruchsbegründung können Sie auch nach Verstreichen der Frist einlegen. Zusätzlich können Sie den Widerspruch um eine Stellungnahme Ihres Arztes bzw. Ihrer Ärztin ergänzen.
Formular Widerspruch zur Ablehnung
Übrigens beteiligen wir uns an der Initiative "Reha macht´s besser". Unter diesem Link finden Sie nähere Informationen
Sie haben weitere Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.
Birgit Schmücker
Disposition
Ramona Borgmann
Disposition