Wunsch- und Wahlrecht in Ihrer Rehaklinik

Mit dem Wunsch- und Wahlrecht haben Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, sich Ihre Rehaklinik selbst auszusuchen.

§ 8 SGB IX   Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten
(1) Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen (...).

Wie beantrage ich die Reha in meiner Wunschklinik?

  • Beantragen Sie Ihre medizinische Rehabilitation über die entsprechenden Anträge bei der DRV. Folgende Antragsformulare sind notwendig:
  • Zusätzlich zu diesen Antragsformularen muss Ihr behandelnder Arzt bzw. Ihre behandlende Ärztin einen Befundbericht bearbeiten.
  • Haben Sie bereits eine Wunschklinik, in der Sie Ihre Reha durchführen möchten, dann bitten Sie Ihren behandelnden Arzt bzw. Ihre behandlende Ärztin, diese Einrichtung bereits im ärztlichen Befundbericht zu benennen. Die vollständigen Antragsunterlagen gehen dann zur Deutschen Rentenversicherung.

Welche Begründung hilft mir beim Reha-Antrag?

  • Wenn die Reha-Maßnahme medizinisch sinnvoll ist, stehen die Chancen besser, dass die Behandlung in der Wunschklinik bewilligt wird. Die Begrüdung wäre also, dass Ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet ist oder dass durch eine Reha Einschränkungen Ihrer Erwerbsfähigkeit abgewendet werden können.
  • Medizinische Gründe für die Bewilligung können auf individuelle Bedürfnisse abgestimmte Therapiemaßnahmen sein. Darüber hinaus können auch Interdisziplinäre Behandlungskonzepte der Wunschklinik, die Gewährleistung von Barrierefreiheit, kürzere Wartezeiten, sowie die Mitnahme einer Begleitperson entscheidende Kriterien sein.

Was sind die Voraussetzungen für die Bewilligung?

  • Die Klinik muss sich nachweislich für die Reha Ihrer Erkrankung eignen.
  • Klinik und Kostenträger müssen miteinander einen Versorgungs- u. Belegungsvertrag abgeschlossen haben. Geregelt ist das im § 21 SGB IX mit der Deutschen Rentenversicherung.
  • Ihre Wunschklinik muss nach den gesetzlich geltenden Qualitätsstandards zertifiziert sein.

Welche Formulare können mir bei meiner Reha-Wunschklinik helfen?

Mit dem Reha-Antragsformular können Sie als Antragsteller*in zusätzlich Ausdrucke von den Webseiten einer oder mehrerer Wunschkliniken zur Deuschen Rentenversicherung schicken. Auch kann ein Formular zum Wunsch- und Wahlrecht helfen. Dieses finden Sie auch hier auf unserer Webseite weiter unten. Falls Ihr Reha-Antrag bereits bewilligt wurde, haben Sie noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Heilstättenänderung bei Ihrem Kostenträger einzureichen.

Formular Wunsch- und Wahlrecht
Formular Änderung zugewiesene Rehaklinik

Wie lege ich einen Reha-Widerspruch ein?

Die Widerspruchsfrist finden Sie meist am Ende Ihres Bewilligungsschreibens. Sie beträgt in der Regel 4 Wochen nach Zugang des Schreibens. Sollten Sie für die Widerspruchsbegründung mehr Zeit benötigen, können Sie zunächst Widerspruch ohne eine Begründung einlegen. Die Widerspruchsbegründung können Sie auch nach Verstreichen der Frist einlegen. Zusätzlich können Sie den Widerspruch um eine Stellungnahme Ihres Arztes bzw. Ihrer Ärztin ergänzen.

Formular Widerspruch zur Ablehnung


Übrigens beteiligen wir uns an der Initiative "Reha macht´s besser". Unter diesem Link finden Sie nähere Informationen

Sie haben weitere Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Birgit Schmücker KMG Elbtalklinik

Birgit Schmücker

Disposition

Ramona Borgmann KMG Elbtalklinik Bad Wilsnack

Ramona Borgmann

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