Wenn der Kostenträger die Deutsche Rentenversicherung ist:
Beachten Sie in jedem Fall dazu das Merkblatt, das Ihnen die Rentenversicherung mit der Einladung zur stationären Behandlung zuschickt. Bei Anreise mit der Bahn werden Ihnen entweder Fahrkarten zugeschickt oder Sie müssen sich selbst Fahrkarten besorgen (und dabei mögliche Vergünstigungen nutzen) und die Kosten werden Ihnen später erstattet.
Bei Anreise mit dem eigenen PKW werden Entfernungskilometer (kürzeste Strecke) mit 0,20 Euro pro Kilometer abgerechnet (je nach Rentenversicherung entweder ausgezahlt in der Klinik oder direkt durch die Rentenversicherung).
Bei allen anderen Kostenträgern:
Wenden Sie sich bitte wegen Ihrer Fahrtkosten direkt an den Kostenträger. Ob und in welchem Umfang Sie Fahrtkosten erstattet bekommen, erklären Ihnen auch gerne unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Auch für Selbstzahler und Selbstzahlerinnen besteht gegen Entgelt die Möglichkeit der Abholung durch den klinikeigenen Fahrdienst. Sprechen Sie unsere Kollegen und Kolleginnen gerne dazu an.
Birgit Schmücker
Disposition
Ramona Borgmann
Disposition