Anschlussrehabilitation (AHB) stationär & ambulant

Nach einer Behandlung in einem Krankenhaus ist für bestimmte Erkrankungen (Indikationsgruppen) eine medizinische Rehabilitation als Anschlussrehabilitation möglich. Der Patient muss rehafähig sein, das heißt er ist weitestgehend selbständig in der Lage, am Reha-Therapieprogramm teilzunehmen. Die Anschlussrehabilitation beginnt in der Regel 14 Tage nach Entlassung aus dem Krankenhaus und wird frühzeitig während des Krankenhausaufenthaltes durch den Sozialdienst der letzten behandelnden Klinik beim zuständigen Kostenträger beantragt. Auch in diesem Fall können Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht nutzen, um die Rehaklinik auszuwählen, die am besten zu Ihnen passt. Erst mit Kostenübernahmeerklärung des zuständigen Kostenträgers kann die Anschlussrehabilitation angetreten werden. Die AHB dauert durchschnittlich 20 Tage und kann verlängert werden, wenn der Arzt der Rehaklinik die Verlängerung medizinisch-therapeutisch begründet.

Ganztägig-ambulante Rehabilitation

Sowohl die medizinische Rehabilitation auf Antrag als auch Anschlussrehabilitation können stationär oder ganztägig-ambulant durchgeführt werden. Im Unterschied zur stationären Rehabilitation, bei der Sie für den Zeitraum Ihres Aufenthaltes (i.R. ca. 3 Wochen) auch in der Klinik übernachten, bleiben Sie bei einer ganztägig-ambulanten Rehabilitation nicht über Nacht in der Klinik.

Das medizinisch-therapeutische Angebot ist das gleiche wie bei einer stationären Leistung. Auch während einer ganztägig-ambulanten Rehabilitation leistet der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung (maximal sechs Wochen).

Ein Vorteil für den ambulanten Rehabilitanden: Er muss keine Zuzahlung leisten. Ist der Kostenträger der Rehabilitation der Rentenversicherer, so übernimmt dieser auch die Kosten der täglichen Hin- und Rückfahrt.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Birgit Schmücker KMG Elbtalklinik

Birgit Schmücker

Disposition

Ramona Borgmann KMG Elbtalklinik Bad Wilsnack

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