Ihr Klinikaufenthalt

Bei der Aufnahme erfolgt die Erfassung persönlicher Daten für die medizinische Behandlung. Diese Angaben unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und dem Datenschutzgesetz.
Mit der Aufnahme schließen Sie als Patient einen Behandlungsvertrag mit uns ab, in welchem Sie auch Wahlleistungen angeben können.

Ein schöner Blumenstrauß schafft eine freundliche Atmosphäre im Krankenzimmer. Jedoch können zu viele und zu große Sträuße stören und hygienische Probleme mit sich bringen. Auch Topfblumen gehören nicht in das Patientenzimmer.

Vergessen Sie am Tage Ihrer Entlassung bitte nicht, gegebenenfalls bei der Verwaltung hinterlegte Wertgegenstände oder Geldbeträge abzuholen. Die eventuell angefallenen Gebühren für Telefon und oder Fernsehen können Sie an der Rezeption zu zahlen.

Als Mitglied einer gesetzlichen oder Ersatzkrankenkasse zahlen Sie bitte den von Ihnen zu tragenden Eigenanteil von 10,00 € pro Tag (maximal für 28 Tage) an der Rezeption (siehe auch Punkt Kosten). 

Liegebescheinigungen für den Krankenhausaufenthalt werden an der Rezeption ausgestellt.

Es besteht die Möglichkeit der Zahlung per ec-Karte.

 

Das Entlassmanagement der KMG Kliniken nach § 39 Abs. 1a SGB V
 
Das Entlassmanangement der KMG Kliniken soll eine lückenlose Anschlussversorgung der Patient*innen nach dem Krankenhausaufenthalt sicher stellen, dabei sind alle Berufsgruppen im Krankenhaus eingebunden, um die Entlassung strukturiert vorzubereiten. 

In bestimmten Fällen kann es notwendig sein, eine Anschlussversorgung nach dem Krankenhaus zu organisieren. Diese Anschlussversorgung umfasst medizinische und pflegerische Maßnahmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden mit den Patient*innen abgesprochen, wenn nötig im Verlauf angepasst und während des Aufenthaltes eingeleitet. Dazu gehören beispielsweise die Verordnung von Medikamenten (Nl}, Heil -und Hilfsmitteln, Häusliche Krankenpflege oder AU-Bescheinigungen, aber auch weiterführend die Unterstützung bei der Organisation der Pflege nach dem Krankenhausaufenthalt sowie die Organisation von rehabilitativen Maßnahmen. 

Natürlich wird das Entlassmanagement durch die Kranken- und Pflegeversicherungen unterstützt. Ein Entlassplan fasst die Ergebnisse transparent zusammen. 

Um dies für Sie tun zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung.

Diese können Sie selbstverständlich jederzeit widerrufen. 

Größere Geldbeträge, Schmuck und andere Wertsachen sollten Sie nicht mit ins Krankenhaus bringen, da wir hierfür keine Haftung übernehmen können.

Falls Sie es wünschen, können Sie derartige Sachen gegen Empfangsbestätigung in unserer Verwaltung hinterlegen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Stationsschwester.

Jedem Patienten steht in seinem Krankenzimmer ein verschließbares Fach zur Verfügung. Für Wertsachen, die Sie in Ihrem Krankenzimmer aufbewahren, können wir keine Haftung übernehmen.

Aufklärung über die Zuzahlungsverpflichtung:

Nach den gesetzlichen Vorschriften haben Versicherte nach §39 Abs. 4 SGB V für jeden Kalendertag im Krankenhaus 10 EUR an das Krankenhaus zu zahlen. Innerhalb eines Kalenderjahres gilt dies für maximal 28 Tage.

Zuzahlungen, die bereits während des Jahres für vorausgehende stationäre Behandlungen an ein Krankenhaus, an einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nach §32 Abs. 1 S. 2 SGB VI sowie im Rahmen von stationären Rehabilitationsleistungen nach §40 Abs.6 S.1 SGB V an die Krankenkassen geleistet wurden, werden auf die für Ihren jetzigen Krankenhausaufenthalt zu leistende Zahlung angerechnet.

Die Zuzahlungspflicht besteht nicht:

  • bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr
  • bei ambulanter, vor- und nachstationärer sowie teilstationärer Behandlung im Krankenhaus
  • bei berufsgenossenschaftlicher Heilbehandlung
  • bei Krankenhausbehandlung wegen anerkannter Schädigungsfolge nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • bei Krankenhausaufenthalten zur Entbindung
  • bei Befreiungen von der Zuzahlungspflicht

Hinweis: Das Krankenhaus ist verpflichtet, den Geldeinzug für die Krankenkassen zu übernehmen. Der komplette Zuzahlungsbetrag wird dann an die Krankenkassen überwiesen.

Privat versicherte Patienten können mit dem zuständigen Chefarzt wahl-ärztliche Leistungen vereinbaren.

Folgende Unterlagen sollten Sie generell dabei haben:

  • Gesundheitskarte (Chipkarte)
  • Personalausweis
  • Impfausweis / Impfpass
  • Allergiepass, falls vorhanden
  • Blutgruppenkarte, falls vorhanden
  • Falithrom-Ausweis, falls vorhanden
  • Herzschrittmacherausweis, falls vorhanden
  • aktuelle Befunde, z. B. Röntgenaufnahmen
  • einen aktuellen Medikamentenplan

Mitgebrachte Medikamente dürfen Sie in Ihrem eigenen Interesse nur nach Rücksprache mit Ihrem behandelnden Krankenhausarzt einnehmen.
Bringen Sie für Ihren Krankenhausaufenthalt nur notwendige persönliche Sachen mit. In der Regel benötigen Sie folgende Toilettenartikel und Bekleidung:

  • Zahnbürste und Zahnpasta, eventuell Behälter für Zahnersatz
  • Handtuch und Waschlappen
  • Seife, Rasierzeug
  • Kamm oder Bürste, Taschentücher
  • Nachthemd bzw. Schlafanzug
  • Bademantel oder Morgenrock
  • eventuell Trainingsanzug
  • Strümpfe und Unterwäsche
  • Hausschuhe

Parken

Zum Parken können Sie den großen Parkplatz gegenüber dem KMG Klinikum Sondershausen nutzen.

Post

Ihre Post können Sie an der Rezeption abgeben.
Bei längeren Aufenthalten können Sie Ihre Post unter Angabe der Postanschrift des KMG Klinikums Sondershausen und der Abteilung auch persönlich erhalten.
Post, die wir nach Ihrem Aufenthalt für Sie erhalten oder Post, die nicht abgeholt wurde, wird Ihnen kostenpflichtig nachgesandt.

Die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten ist von besonderer Bedeutung! Allerdings gibt es gerade in einem Krankenhaus verschiedene Risikobereiche, in denen Fehler passieren können. Deswegen arbeiten wir in unseren Häusern permanent daran, die Patientensicherheit zu verbessern.

Folgende Maßnahmen tragen u.a. zu Ihrer Sicherheit bei:

Hygienemanagement

Hygiene ist das A und O in einem Krankenhaus. Unsere Patient*innen sollen in unserem Haus wieder gesund werden. Das ist unsere Maßgabe. Deswegen unternehmen wir alles, dass Sie vor einer Ansteckung mit Viren, Bakterien und Keimen geschützt werden.

Unsere Krankenhäuser beteiligen sich aktiv an der bundesweiten „Aktion saubere Hände“.

www.aktion-sauberehaende.de

„Team Time out“

Um Verwechslungen zu vermeiden, arbeiten wir bei Operationen nach dem „Team-Time-out-Prinzip“. Bevor der Anästhesist oder die Anästhesistin die Narkose einleitet, überprüft er oder sie die Identität, die Eingriffsart und den -Ort der Patient*innen. Danach geht das gesamte OP-Team gemeinsam die Checkliste durch. Jeder Einzelne trägt dabei Verantwortung, Fehler zu vermeiden. Erst wenn der Narkosearzt oder die Narkoseärztin die Durchführung des „Team-Time-out“ in der Patientenakte bestätigt hat, kann die Operation beginnen. 

Persönliches Patientenarmband

Unsere Patient*innen bekommen an ihrem Aufnahmetag ein persönliches Patientenarmband. Damit können sie während ihres gesamten Aufenthaltes bei uns sicher identifiziert werden. Damit lässt sich zum Beispiel die Verwechslungsgefahr zwischen OP-Patient*innen verringern. 

www.aps-ev.de  Aktionsbündnis für Patientensicherheit 

Risikoscreening

Wie vom Robert-Koch-Institut Berlin empfohlen, werden alle Patient*innen, die in unsere Krankenhäuser aufgenommen werden, innerhalb der ersten 24 Stunden auf „MRSA“-Keime getestet. Das geschieht mittels eines Nasen- und Rachenabstriches.
Die Vorteile: Ist ein Patient bzw. eine Patientin an „MRSA“ erkrankt, kann er bzw. sie sofort isoliert und behandelt werden. 

Zweite Meinung

Sie müssen operiert werden oder Ihnen steht ein schwerer Eingriff bevor? Sie sind sich nicht sicher, ob die vorgeschlagene Therapie die beste Wahl ist? Dann holen Sie sich eine zweite Meinung ein. Denn zwei Meinungen sind besser als eine. Wir arbeiten in unseren Häusern mit vielen Expert*innen zusammen, um Ihnen eine größere Sicherheit zu gewährleisten und Sie umfassend zu informieren.

Technische Überprüfungen

Unsere Technische Abteilung ist so unentbehrlich wie die Technik heute. Um einen hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten, bedarf es der ständigen Überwachung der Versorgungsanlagen und aller medizinischen Geräte. Technische Einrichtungen sind kein Selbstzweck für ein Krankenhaus. Sie sind Hilfsmittel für eine optimale Patientenversorgung.

Wünschen Sie ein Gespräch oder möchten Sie  von einer Pastorin oder einem Pfarrer besucht werden, dann wenden Sie sich an eine Schwester, einen Angehörigen oder rufen Sie direkt an.

Wir besuchen Sie gern:

Pfarrer Christoph Behr, ev. 
Sondershausen, Gottesackergasse 4,
Tel.: +49 36 32 - 78 23 89

Pfarrer Günter Albrecht, kath.
Sondershausen, R.-Wagner-Str. 1, 
Tel.: +49 36 32 - 78 80 01

Ein akuter Krankenhausaufenthalt oder eine schwere Erkrankung bringen für Patient*innen und deren Angehörige oft bedeutende Veränderungen für das weitere Leben mit sich. Unser Ziel ist es, Patient*innen und Angehörige mit Pflege-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf ein optimales Versorgungssystem nach dem Krankenhausaufenthalt zu organisieren.

Schwerpunkte sind Formen der häuslichen, teilstationären und stationären Versorgung sowie die Beantragung von Heil- und Hilfsmitteln.

Ambulante Versorgung:

  • Beratung und Vermittlung ambulanter Krankenpflege
  • Beratung und Beantragung zu Leistungen der Pflegeversicherung
  • Beratung und Beantragung und Vermittlung sozialer Hilfsdienste (Hausnotruf, Haushaltshilfe, Essen auf Rädern)

Stationäre Versorgung:

  • Vermittlung in Kurzzeitpflegeeinrichtungen, vollstationäre Pflege und Hospizpflege

Medizinische Rehabilitation:

  • Anschlussheilbehandlungen
  • Anschlussheilbehandlungen nach Krebserkrankung
  • Neurologische Frührehabilitation
  • Überleitung in eine geriatrische Rehabilitation

Sonstige Beratungen und Hilfen:

  • Information und Vermittlung zu Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen
  • Beratung bei onkologischen Erkrankungen
  • Information zur Vorsorgevollmacht
  • Beratung und Hilfestellung bei der Beantragung von Pflegeleistungen
  • Beantragung und Einleitung von Maßnahmen nach dem Schwerbehindertenrecht
  • Verordnung von entlassungsrelevanten Heil- und Hilfsmitteln
  • Anregung von Betreuungen

Unser multiprofessionelles Team begleitet, unterstützt und berät Patient*innen und Angehörige während und nach einem Krankenhausaufenthalt.  Hierzu können individuell Termine nach Vereinbarung getroffen werden.

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Jacqueline Kühnemund
Sozialarbeiterin (B.A.) / Case Managerin (DGCC)
Telefon: +49 36 32 - 67 51 11 33  Telefax: +49 36 32 - 67 12 36
j.kuehnemund@kmg-kliniken.de

Mandy Gepel
Case Managerin (DGCC)
Telefon: +49 36 32 - 67 51 12 34 | Telefax: +49 36 32 - 67 12 36
m.gepel@kmg-kliniken.de

Jessica Köhler
Sozialarbeiterin (B.A.)
Telefon: +49 36 32 - 67 51 12 35 | Telefax: +49 36 32 - 67 12 36
j.koehler@kmg-kliniken.de 

Telefon

  • Gebühr: 1,50 € pro Tag

Fernsehen

  • Gebühr: 1,50 € pro Tag
  • Die entsprechenden Kopfhörer können an der Rezeption käuflich zum Preis von 2,00 € erworben werden.

Bei der Nutzung von Telefon und/oder Fernseher bitten wir Sie um eine Vorauszahlung, die sich nach dem voraussichtlichen Aufenthalt richtet.

Eine bargeldlose Bezahlung mittels ec-Karte ist möglich.

tationäre Verpflegung

Wir möchten zu Ihrem Wohlbefinden beitragen und bieten Ihnen daher eine reiche Auswahl verschiedener Speisen für jede Mahlzeit an. Sie haben die Möglichkeit, täglich Ihr Frühstück und Abendessen selbst zusammenzustellen. Sofern ärztlicherseits keine spezielle Kostform verordnet wurde, können Sie zwischen verschiedenen Mittagsmenüs selbst wählen. Der Speisenplan wird wöchentlich verteilt, und Sie können täglich das Essen für den folgenden Tag auswählen.

Eine Krankenhausküche ist leider nicht immer in der Lage, die unterschiedlichen Koch- und Essgewohnheiten einer jeden Patientin und eines jeden Patienten zu berücksichtigen. Manchmal führt eine vom Arzt bzw. von der Ärztin verordnete Diät zu Umstellungsschwierigkeiten. Diese verlieren sich jedoch erfahrungsgemäß nach kurzer Zeit. Diäten und spezielle Kostformen werden ärztlich verordnet. Diät-bedürftige Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, ihr Menü mit einer Diätassistentin zu besprechen, die für die Zusammenstellung und Zubereitung verantwortlich ist. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Ernährungberatung für Sie und Ihre Angehörigen. Beratungstage erfahren Sie von Ihrem Pflegepersonal.

Bitte beachten Sie: Bei mitgebrachten Nahrungsmitteln fragen Sie vorsichtshalber Ihren Stationsarzt bzw. Ihre Stationsärtzin oder Ihre Stationsschwester bzw. Ihren Stationspfleger, ob der Verzehr dieser Nahrungsmittel mit einer eventuell angeordneten Diät vereinbar ist.

Für Anregungen und Verbesserungsvorschläge im Zusammenhang mit unserer Speiseversorgung steht Ihnen unsere Küchenleitung und Pflegedienstleitung jederzeit zur Verfügung. 
Sie sind innerhalb des Hauses telefonisch zu erreichen:

  • unter der Rufnummer 11-92 die Küchenleitung.
  • unter der Rufnummer 51-1201 die Pflegedienstleitung.

Cafeteria

Die Cafeteria befindet sich in der Eingangshalle und öffnet zu folgenden Zeiten:

Mo. - Fr.:       8.00 Uhr - 17.00 Uhr
Sa. u. So.:    13.00 Uhr - 17.00 Uhr 
Feiertag       13.30 Uhr - 17.00 Uhr

Friseur

Der Friseur befindet sich im Untergeschoß und öffnet zu folgenden Zeiten:
Mo., Di., Fr.: 10:00 - 15:00 Uhr

Telefon.: +49 36 32 - 67 39 10

Wir möchten Ihnen den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich gestalten. Über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus bieten wir Ihnen deshalb verschiedene Wahlleistungen an.

Möchten Sie in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden, so entscheiden Sie sich für die Unterbringung in einem unserer Komfortzimmer mit mehr Ruhe und Privatsphäre. Wünschen Sie die persönliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzt*innen, können Sie die wahlärztliche Behandlung in Anspruch nehmen. Natürlich können Sie auch beide Leistungen miteinander kombinieren.

 

Wer kann unsere Wahlleistungen in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich hat jede*r Patient*in unseres Klinikums die Möglichkeit, sich für unsere Wahlleistungen zu entscheiden. Über Wahlleistungen muss ein gesonderter Vertrag zwischen Patient*in und Krankenhaus geschlossen werden. Diese kostenpflichtigen Zusatzleistungen werden nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Die Abrechnung erfolgt entweder über Ihre Privat-/Zusatzversicherung oder – falls eine solche Versicherung nicht besteht – direkt mit Ihnen.

Bevor Sie mit uns Wahlleistungen vereinbaren, klären Sie bitte mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung ab, ob Sie hierfür entsprechend versichert sind. Falls Sie diese Leistungen ohne entsprechenden Versicherungsschutz in Anspruch nehmen möchten, stehen Ihnen die Wahlleistungen auch als "Selbstzahler*in" zur Verfügung.

 

Wahlarztbehandlung

Als Patient*in haben Sie die Wahl, sich in allen Fachabteilungen durch die jeweiligen Chefärzt*innen persönlich oder deren Stellvertreter*innen behandeln zu lassen. Die ärztlichen Leistungen werden nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung berechnet. Selbstverständlich erhalten Sie auch ohne Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung alle medizinisch notwendigen Leistungen. Welcher Arzt bzw. welche Ärztin Sie behandelt, entscheidet dann die medizinische Notwendigkeit.

 

Wahlleistung Unterkunft

Mit besonderen Serviceleistungen in einem komfortablen Ambiente möchten wir zu Ihrem Wohlbefinden beitragen. Unsere Wahlleistung Unterkunft beinhaltet, je nach Verfügbarkeit, die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibett-Zimmer mit vielen kleinen Extras und Services: 

  • abwechslungsreiches Speisenangebot mit verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten
  • reichhaltige Auswahl an Getränken, Tee- und Kaffeespezialitäten
  • frisches saisonales Obstangebot
  • kostenfreies W-LAN und Telefonieren
  • Zimmer mit Dusche und WC
  • hochwertige Körperpflegeprodukte
  • Bademantel und Haartrockner
  • Bereitstellung Hand- und Badetücher
  • täglicher Bettwäschewechsel nach Wunsch
  • Zeitschriften- und Gepäckservice

Erfahren Sie mehr über unser Verpflegungsangebot in der Speisekarte.  

Mit dem Verband der privaten Krankenversicherungen haben die KMG Kliniken folgende Preise vereinbart, die auch für Selbstzahler*innen gelten:

  • Einbett-Zimmer: 170,00 €/Tag
  • Zweibett-Zimmer: 85,00 €/Tag

 

Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson

Die Verpflegung und Unterbringung einer medizinisch nicht notwendigen Begleitperson ist ebenfalls eine kostenpflichtige Wahlleistung. Dies ist auf Anfrage in Abhängigkeit von den Kapazitäten möglich.

Für die Unterbringung und Verpflegung stellen wir Ihnen 90,00 €/Tag in Rechnung.

 

Wir beraten Sie gerne!

Im Chefarztsekretariat der behandelnden Fachklinik und in der Patientenaufnahme informieren wir Sie gerne persönlich über unser Wahlleistungsangebot.
Unser Wahlleistungsmanagement-Team beantwortet Ihnen auch gerne telefonisch Ihre Fragen.

Wahlleistungsservice: +49 36 32 - 67 11 12
(Sie erreichen uns von 7:00 - 14:45 Uhr)

 

Wir erweitern unser Serviceangebot für Sie!

Um Ihnen zukünftig noch mehr räumlichen Komfort und ein digitales Entertainmentprogramm in unseren Wahlleistungszimmern anbieten zu können, erweitern wir unser Wahlleistungsunterkunftsangebot sukzessive an allen neun Klinikstandorten. 

Am KMG Standort Kyritz stehen Ihnen komfortable Wahlleistungszimmer zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Jacqueline Kühnemund

Sozialdienst

Mandy Gepel

Sozialdienst

Jessica Köhler

Sozialdienst