Ihr Klinikaufenthalt

Bei der Aufnahme erfolgt die Erfassung persönlicher Daten für die medizinische Behandlung. Diese Angaben unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und dem Datenschutzgesetz.
Mit der Aufnahme schließen Sie als Patient einen Behandlungsvertrag mit uns ab, in welchem Sie auch Wahlleistungen angeben können.

Ein schöner Blumenstrauß schafft eine freundliche Atmosphäre im Krankenzimmer. Jedoch können zu viele und zu große Sträuße stören und hygienische Probleme mit sich bringen. Auch Topfblumen gehören nicht in das Patientenzimmer.

Information zur elektronischen Patient*innenakte (ePa)
Diese Information gilt nur für gesetzlich versicherte Patient*innen unserer KMG Akutkliniken und KMG Arztpraxen

Sehr geehrte Patient*innen, 

diese Information betrifft Sie, wenn Sie eine elektronische Patientenakte (ePA) haben. Die ePA ist eine Akte, die alleine Ihrer Verantwortung unterliegt. Dies bedeutet, dass alleine Sie darüber entscheiden, ob Informationen in Ihrer ePA gespeichert werden, wer diese einsehen und darauf zugreifen darf und ob Informationen gelöscht werden.

Speicherung besonders wichtiger Informationen, es sei denn, Sie widersprechen
Sofern Sie bereits eine ePA nutzen, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir werden einige Informationen Ihrer aktuellen Behandlung, die besonders wichtig sind, in Ihrer ePA speichern. Dazu müssen Sie uns nicht auffordern. Wir erledigen dies automatisch für Sie. Dies betrifft unter anderem folgende Informationen ihres aktuellen Aufenthalts bzw. ihrer aktuellen Behandlung bei uns:

-    Daten zu Laborbefunden,
-    Befundberichte aus bildgebender Diagnostik,
-    Befundberichte aus ärztlichen Untersuchungen und Maßnahmen
-    elektronischer Medikationsplan (sobald technisch verfügbar) und
-    Entlassbriefe (Krankenhaus) / Arztbriefe (Arztpraxis).

Dasselbe gilt, wenn uns Informationen aus vorangegangenen Behandlungen in unserer Einrichtung vorliegen und es uns im Hinblick auf Ihre weitere medizinische Versorgung als sinnvoll erscheint, diese ebenfalls in Ihrer ePA zu speichern.

Sollten Sie eine Übermittlung und Speicherung dieser Informationen in ihrer ePA nicht wünschen, werden wir diese selbstverständlich nicht vornehmen. Bitte teilen Sie uns dies mit. Vielen Dank. 

Übermittlung und Speicherung weiterer Informationen in die ePA auf Ihren Wunsch
Sollten Sie wünschen, dass über die oben genannten Informationen hinaus weitere Informationen in Ihrer ePA gespeichert werden, teilen Sie uns dies bitte mit. Sofern wir diese Informationen im Rahmen Ihrer aktuellen Behandlung erheben und elektronisch verarbeiten, werden wir auch diese in Ihrer ePA speichern.  

Elektronische Notfalldaten
Auch elektronische Notfalldaten können, sobald dies technisch möglich ist, auf Ihrer ePA gespeichert werden. Sollten wir Informationen Ihrer Notfalldaten im Rahmen Ihrer aktuellen Behandlung ändern, werden wir auch die auf Ihrer ePA gespeicherten Notfalldaten ändern. 

Recht auf Widerspruch, Löschung oder Beschränkung 
Sie haben das Recht, einer Speicherung von Informationen in Ihrer ePA zu widersprechen. Wenn Sie widersprechen, bezieht sich Ihr Widerspruch einheitlich auf sämtliche oben genannten Informationen insgesamt. Der Widerspruch ist nicht in Bezug auf Einzelinformationen möglich.

Außerdem können Sie alle Informationen, die in Ihrer ePA gespeichert sind bzw. die von uns eingetragen wurden, selbst löschen.

Statt einer Löschung können Sie auch die Bearbeitung bzw. Lesbarkeit beschränken. Eine „Beschränkung“ bietet den Vorteil, dass die Informationen in Ihrer ePA gespeichert und von Ihnen genutzt werden, aber nicht von allen bzw. nur von Ihnen gesehen werden können. Sie alleine entscheiden darüber, ob nur Sie alle Informationen sehen oder für wen welche Informationen sichtbar sind. Diese Einstellung können Sie über Ihr Smartphone, Ihren PC, Laptop o.ä. selbst vornehmen.

Später sichtbar gemachte Dokumente
Sollten Informationen Ihrer ePA zum Zeitpunkt der Aufnahme in unserer Einrichtung für uns nicht sichtbar sein, da unser Zugriff beschränkt ist, weisen wir auf Folgendes hin: Werden diese Informationen zu einem späteren Zeitpunkt für uns sichtbar gemacht, erhalten wir darüber keine Benachrichtigung und können diese daher nicht im Behandlungsprozess berücksichtigen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Stand 20.01.2026
Informationen bzgl. der elektronischen Patient*innenakte (ePA) in der seit dem 15.01.2025 geltenden Fassung („ePA für alle“) (gemäß §§ 346, 347, 348 SGB V)

Vergessen Sie am Tage Ihrer Entlassung bitte nicht, gegebenenfalls bei der Verwaltung hinterlegte Wertgegenstände oder Geldbeträge abzuholen. Die eventuell angefallenen Gebühren für Telefon und oder Fernsehen können Sie an der Rezeption zu zahlen.

Als Mitglied einer gesetzlichen oder Ersatzkrankenkasse zahlen Sie bitte den von Ihnen zu tragenden Eigenanteil von 10,00 € pro Tag (maximal für 28 Tage) an der Rezeption (siehe auch Punkt Kosten). 

Liegebescheinigungen für den Krankenhausaufenthalt werden an der Rezeption ausgestellt.

Es besteht die Möglichkeit der Zahlung per ec-Karte.

 

Das Entlassmanagement der KMG Kliniken nach § 39 Abs. 1a SGB V
 
Das Entlassmanangement der KMG Kliniken soll eine lückenlose Anschlussversorgung der Patient*innen nach dem Krankenhausaufenthalt sicher stellen, dabei sind alle Berufsgruppen im Krankenhaus eingebunden, um die Entlassung strukturiert vorzubereiten. 

In bestimmten Fällen kann es notwendig sein, eine Anschlussversorgung nach dem Krankenhaus zu organisieren. Diese Anschlussversorgung umfasst medizinische und pflegerische Maßnahmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden mit den Patient*innen abgesprochen, wenn nötig im Verlauf angepasst und während des Aufenthaltes eingeleitet. Dazu gehören beispielsweise die Verordnung von Medikamenten (Nl}, Heil -und Hilfsmitteln, Häusliche Krankenpflege oder AU-Bescheinigungen, aber auch weiterführend die Unterstützung bei der Organisation der Pflege nach dem Krankenhausaufenthalt sowie die Organisation von rehabilitativen Maßnahmen. 

Natürlich wird das Entlassmanagement durch die Kranken- und Pflegeversicherungen unterstützt. Ein Entlassplan fasst die Ergebnisse transparent zusammen. 

Um dies für Sie tun zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung.

Diese können Sie selbstverständlich jederzeit widerrufen. 

Größere Geldbeträge, Schmuck und andere Wertsachen sollten Sie nicht mit ins Krankenhaus bringen, da wir hierfür keine Haftung übernehmen können.

Falls Sie es wünschen, können Sie derartige Sachen gegen Empfangsbestätigung in unserer Verwaltung hinterlegen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Stationsschwester.

Jedem Patienten steht in seinem Krankenzimmer ein verschließbares Fach zur Verfügung. Für Wertsachen, die Sie in Ihrem Krankenzimmer aufbewahren, können wir keine Haftung übernehmen.

Aufklärung über die Zuzahlungsverpflichtung:

Nach den gesetzlichen Vorschriften haben Versicherte nach §39 Abs. 4 SGB V für jeden Kalendertag im Krankenhaus 10 EUR an das Krankenhaus zu zahlen. Innerhalb eines Kalenderjahres gilt dies für maximal 28 Tage.

Zuzahlungen, die bereits während des Jahres für vorausgehende stationäre Behandlungen an ein Krankenhaus, an einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nach §32 Abs. 1 S. 2 SGB VI sowie im Rahmen von stationären Rehabilitationsleistungen nach §40 Abs.6 S.1 SGB V an die Krankenkassen geleistet wurden, werden auf die für Ihren jetzigen Krankenhausaufenthalt zu leistende Zahlung angerechnet.

Die Zuzahlungspflicht besteht nicht:

  • bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr
  • bei ambulanter, vor- und nachstationärer sowie teilstationärer Behandlung im Krankenhaus
  • bei berufsgenossenschaftlicher Heilbehandlung
  • bei Krankenhausbehandlung wegen anerkannter Schädigungsfolge nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • bei Krankenhausaufenthalten zur Entbindung
  • bei Befreiungen von der Zuzahlungspflicht

Hinweis: Das Krankenhaus ist verpflichtet, den Geldeinzug für die Krankenkassen zu übernehmen. Der komplette Zuzahlungsbetrag wird dann an die Krankenkassen überwiesen.

Privat versicherte Patienten können mit dem zuständigen Chefarzt wahl-ärztliche Leistungen vereinbaren.

Folgende Unterlagen sollten Sie generell dabei haben:

  • Gesundheitskarte (Chipkarte)
  • Personalausweis
  • Impfausweis / Impfpass
  • Allergiepass, falls vorhanden
  • Blutgruppenkarte, falls vorhanden
  • Falithrom-Ausweis, falls vorhanden
  • Herzschrittmacherausweis, falls vorhanden
  • aktuelle Befunde, z. B. Röntgenaufnahmen
  • einen aktuellen Medikamentenplan

Mitgebrachte Medikamente dürfen Sie in Ihrem eigenen Interesse nur nach Rücksprache mit Ihrem behandelnden Krankenhausarzt einnehmen.
Bringen Sie für Ihren Krankenhausaufenthalt nur notwendige persönliche Sachen mit. In der Regel benötigen Sie folgende Toilettenartikel und Bekleidung:

  • Zahnbürste und Zahnpasta, eventuell Behälter für Zahnersatz
  • Handtuch und Waschlappen
  • Seife, Rasierzeug
  • Kamm oder Bürste, Taschentücher
  • Nachthemd bzw. Schlafanzug
  • Bademantel oder Morgenrock
  • eventuell Trainingsanzug
  • Strümpfe und Unterwäsche
  • Hausschuhe

Parken

Zum Parken können Sie den großen Parkplatz gegenüber dem KMG Klinikum Sondershausen nutzen.

Post

Ihre Post können Sie an der Rezeption abgeben.
Bei längeren Aufenthalten können Sie Ihre Post unter Angabe der Postanschrift des KMG Klinikums Sondershausen und der Abteilung auch persönlich erhalten.
Post, die wir nach Ihrem Aufenthalt für Sie erhalten oder Post, die nicht abgeholt wurde, wird Ihnen kostenpflichtig nachgesandt.

Die Sicherheit unserer Patient*innen ist von besonderer Bedeutung. Allerdings gibt es gerade in einem Krankenhaus verschiedene Risikobereiche, in denen Fehler passieren können. Deswegen arbeiten wir in unseren Häusern permanent daran, die Patient*innensicherheit zu verbessern.

Folgende Maßnahmen tragen u.a. zu Ihrer Sicherheit bei:

 

„Team Time out“

Um Verwechslungen zu vermeiden, arbeiten wir bei Operationen nach dem „Team-Time-out-Prinzip“. Bevor der Anästhesist oder die Anästhesistin die Narkose einleitet, überprüft er oder sie die Identität, die Eingriffsart und den -Ort der Patient*innen. Danach geht das gesamte OP-Team gemeinsam die Checkliste durch. Jeder Einzelne trägt dabei Verantwortung, Fehler zu vermeiden. Erst wenn der Narkosearzt oder die Narkoseärztin die Durchführung des „Team-Time-out“ in der Patientenakte bestätigt hat, kann die Operation beginnen. 

 

Persönliches Patient*innenarmband

Unsere Patient*innen bekommen an ihrem Aufnahmetag ein persönliches Patient*innenarmband. Damit können sie während ihres gesamten Aufenthaltes bei uns sicher identifiziert werden. Damit lässt sich zum Beispiel die Verwechslungsgefahr zwischen OP-Patient*innen verringern. 

www.aps-ev.de  Aktionsbündnis für Patientensicherheit 

 

Zweite Meinung

Sie müssen operiert werden oder Ihnen steht ein schwerer Eingriff bevor? Sie sind sich nicht sicher, ob die vorgeschlagene Therapie die beste Wahl ist? Dann holen Sie sich eine zweite Meinung ein. Denn zwei Meinungen sind besser als eine. Wir arbeiten in unseren Häusern mit vielen Expert*innen zusammen, um Ihnen eine größere Sicherheit zu gewährleisten und Sie umfassend zu informieren.

 

Technische Überprüfungen

Unsere Technische Abteilung ist so unentbehrlich wie die Technik heute. Um einen hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten, bedarf es der ständigen Überwachung der Versorgungsanlagen und aller medizinischen Geräte. Technische Einrichtungen sind kein Selbstzweck für ein Krankenhaus. Sie sind Hilfsmittel für eine optimale Patient*innenversorgung.

Wünschen Sie ein Gespräch oder möchten Sie  von einer Pastorin oder einem Pfarrer besucht werden, dann wenden Sie sich an eine Schwester, einen Angehörigen oder rufen Sie direkt an.

Wir besuchen Sie gern:

Pfarrer Christoph Behr, ev. 
Sondershausen, Gottesackergasse 4,
Tel.: +49 36 32 - 78 23 89

Pfarrer Günter Albrecht, kath.
Sondershausen, R.-Wagner-Str. 1, 
Tel.: +49 36 32 - 78 80 01

Ein akuter Krankenhausaufenthalt oder eine schwere Erkrankung bringen für Patient*innen und deren Angehörige oft bedeutende Veränderungen für das weitere Leben mit sich. Unser Ziel ist es, Patient*innen und Angehörige mit Pflege-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf ein optimales Versorgungssystem nach dem Krankenhausaufenthalt helfend zu organisieren.

Tätigkeitsschwerpunkte sind dabei die:

Ambulante Versorgung:

  • Beratung und Vermittlung ambulanter Krankenpflege
  • Beratung, Beantragung und Vermittlung sozialer Hilfsdienste (Hausnotruf, Haushaltshilfe, Essen auf Rädern)

Stationäre Versorgung:

  • Unterstützung bei der Verlegung in Pflegeeinrichtungen und Hospizpflege

Beantragung von Rehabilitation:

  • Anschlussrehabilitation
  • Rehabilitation nach Krebserkrankung
  • Neurologische Frührehabilitation
  • Überleitung in eine geriatrische Rehabilitation

Weitere Tätigkeitsbereiche sind:

  • Onkologische Erstberatung
  • Beratung zum Schwerbehindertenrecht
  • Beratung zu Leistungen der Pflegeversicherung und Beantragung
  • Information zur Vorsorgevollmacht
  • Anregung von gesetzlicher Betreuung
  • Verordnung von entlassungsrelevanten Heil –und Hilfsmitteln
  • Information und Vermittlung zu externen Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen

Unser multiprofessionelles Team begleitet, unterstützt und berät Patient*innen und Angehörige während und nach einem Krankenhausaufenthalt. Hierzu können individuell Termine nach Vereinbarung getroffen werden.

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Jacqueline Kühnemund
Sozialarbeiterin (B.A.) / Case Managerin (DGCC)
Telefon: +49 36 32 - 67 51 11 33  Telefax: +49 36 32 - 67 12 36
j.kuehnemund@kmg-kliniken.de

Mandy Gepel
Case Managerin (DGCC)
Telefon: +49 36 32 - 67 51 12 34 | Telefax: +49 36 32 - 67 12 36
m.gepel@kmg-kliniken.de

Jessica Köhler
Sozialarbeiterin (B.A.)
Telefon: +49 36 32 - 67 51 12 35 | Telefax: +49 36 32 - 67 12 36
j.koehler@kmg-kliniken.de 

Telefon

  • Gebühr: 1,50 € pro Tag

Fernsehen

  • Gebühr: 1,50 € pro Tag
  • Die entsprechenden Kopfhörer können an der Rezeption käuflich zum Preis von 2,00 € erworben werden.

Bei der Nutzung von Telefon und/oder Fernseher bitten wir Sie um eine Vorauszahlung, die sich nach dem voraussichtlichen Aufenthalt richtet.

Eine bargeldlose Bezahlung mittels ec-Karte ist möglich.

tationäre Verpflegung

Wir möchten zu Ihrem Wohlbefinden beitragen und bieten Ihnen daher eine reiche Auswahl verschiedener Speisen für jede Mahlzeit an. Sie haben die Möglichkeit, täglich Ihr Frühstück und Abendessen selbst zusammenzustellen. Sofern ärztlicherseits keine spezielle Kostform verordnet wurde, können Sie zwischen verschiedenen Mittagsmenüs selbst wählen. Der Speisenplan wird wöchentlich verteilt, und Sie können täglich das Essen für den folgenden Tag auswählen.

Eine Krankenhausküche ist leider nicht immer in der Lage, die unterschiedlichen Koch- und Essgewohnheiten einer jeden Patientin und eines jeden Patienten zu berücksichtigen. Manchmal führt eine vom Arzt bzw. von der Ärztin verordnete Diät zu Umstellungsschwierigkeiten. Diese verlieren sich jedoch erfahrungsgemäß nach kurzer Zeit. Diäten und spezielle Kostformen werden ärztlich verordnet. Diät-bedürftige Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, ihr Menü mit einer Diätassistentin zu besprechen, die für die Zusammenstellung und Zubereitung verantwortlich ist. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Ernährungberatung für Sie und Ihre Angehörigen. Beratungstage erfahren Sie von Ihrem Pflegepersonal.

Bitte beachten Sie: Bei mitgebrachten Nahrungsmitteln fragen Sie vorsichtshalber Ihren Stationsarzt bzw. Ihre Stationsärtzin oder Ihre Stationsschwester bzw. Ihren Stationspfleger, ob der Verzehr dieser Nahrungsmittel mit einer eventuell angeordneten Diät vereinbar ist.

Für Anregungen und Verbesserungsvorschläge im Zusammenhang mit unserer Speiseversorgung steht Ihnen unsere Küchenleitung und Pflegedienstleitung jederzeit zur Verfügung. 
Sie sind innerhalb des Hauses telefonisch zu erreichen:

  • unter der Rufnummer 11-92 die Küchenleitung.
  • unter der Rufnummer 51-1201 die Pflegedienstleitung.

Cafeteria

Die Cafeteria befindet sich in der Eingangshalle und öffnet zu folgenden Zeiten:

Mo. - Fr.:       8.00 Uhr - 17.00 Uhr
Sa. u. So.:    13.00 Uhr - 17.00 Uhr 
Feiertag       13.30 Uhr - 17.00 Uhr

Friseur

Der Friseur befindet sich im Untergeschoß und öffnet zu folgenden Zeiten:
Mo., Di., Fr.: 10:00 - 15:00 Uhr

Telefon.: +49 36 32 - 67 39 10

Wir möchten Ihnen den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich gestalten. Über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus bieten wir Ihnen deshalb verschiedene Wahlleistungen an.

Möchten Sie in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden, so entscheiden Sie sich für die Unterbringung in einem unserer Komfortzimmer mit mehr Ruhe und Privatsphäre. Wünschen Sie die persönliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzt*innen, können Sie die wahlärztliche Behandlung in Anspruch nehmen. Natürlich können Sie auch beide Leistungen miteinander kombinieren.

 

Wer kann unsere Wahlleistungen in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich hat jede*r Patient*in unseres Klinikums die Möglichkeit, sich für unsere Wahlleistungen zu entscheiden. Über Wahlleistungen muss ein gesonderter Vertrag zwischen Patient*in und Krankenhaus geschlossen werden. Diese kostenpflichtigen Zusatzleistungen werden nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Die Abrechnung erfolgt entweder über Ihre Privat-/Zusatzversicherung oder – falls eine solche Versicherung nicht besteht – direkt mit Ihnen.

Bevor Sie mit uns Wahlleistungen vereinbaren, klären Sie bitte mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung ab, ob Sie hierfür entsprechend versichert sind. Falls Sie diese Leistungen ohne entsprechenden Versicherungsschutz in Anspruch nehmen möchten, stehen Ihnen die Wahlleistungen auch als "Selbstzahler*in" zur Verfügung.

 

Wahlarztbehandlung

Als Patient*in haben Sie die Wahl, sich in allen Fachabteilungen durch die jeweiligen Chefärzt*innen persönlich oder deren Stellvertreter*innen behandeln zu lassen. Die ärztlichen Leistungen werden nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung berechnet. Selbstverständlich erhalten Sie auch ohne Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung alle medizinisch notwendigen Leistungen. Welcher Arzt bzw. welche Ärztin Sie behandelt, entscheidet dann die medizinische Notwendigkeit.

 

Wahlleistung Unterkunft

Mit besonderen Serviceleistungen in einem komfortablen Ambiente möchten wir zu Ihrem Wohlbefinden beitragen. Unsere Wahlleistung Unterkunft beinhaltet, je nach Verfügbarkeit, die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibett-Zimmer mit vielen kleinen Extras und Services: 

  • abwechslungsreiches Speisenangebot mit verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten
  • reichhaltige Auswahl an Getränken, Tee- und Kaffeespezialitäten
  • frisches saisonales Obstangebot
  • kostenfreies W-LAN und Telefonieren
  • Zimmer mit Dusche und WC
  • hochwertige Körperpflegeprodukte
  • Bademantel und Haartrockner
  • Bereitstellung Hand- und Badetücher
  • täglicher Bettwäschewechsel nach Wunsch
  • Zeitschriften- und Gepäckservice

Erfahren Sie mehr über unser Verpflegungsangebot in der Speisekarte.  

Mit dem Verband der privaten Krankenversicherungen haben die KMG Kliniken folgende Preise vereinbart, die auch für Selbstzahler*innen gelten:

  • Einbett-Zimmer: 170,00 €/Tag
  • Zweibett-Zimmer: 85,00 €/Tag

 

Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson

Die Verpflegung und Unterbringung einer medizinisch nicht notwendigen Begleitperson ist ebenfalls eine kostenpflichtige Wahlleistung. Dies ist auf Anfrage in Abhängigkeit von den Kapazitäten möglich.

Für die Unterbringung und Verpflegung stellen wir Ihnen 90,00 €/Tag in Rechnung.

 

Wir beraten Sie gerne!

Im Chefarztsekretariat der behandelnden Fachklinik und in der Patientenaufnahme informieren wir Sie gerne persönlich über unser Wahlleistungsangebot.
Unser Wahlleistungsmanagement-Team beantwortet Ihnen auch gerne telefonisch Ihre Fragen.

Wahlleistungsservice: +49 36 32 - 67 11 12
(Sie erreichen uns von 7:00 - 14:45 Uhr)

 

Wir erweitern unser Serviceangebot für Sie!

Um Ihnen zukünftig noch mehr räumlichen Komfort und ein digitales Entertainmentprogramm in unseren Wahlleistungszimmern anbieten zu können, erweitern wir unser Wahlleistungsunterkunftsangebot sukzessive an allen neun Klinikstandorten. 

Am KMG Standort Kyritz stehen Ihnen komfortable Wahlleistungszimmer zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Jacqueline Kühnemund

Sozialdienst

Mandy Gepel

Sozialdienst

Jessica Köhler

Sozialdienst