KMG Klinikum Sondershausen
Hospitalstraße 2
99706 Sondershausen
Telefon +49 36 32 - 6 70Bei der Aufnahme erfolgt die Erfassung persönlicher Daten für die medizinische Behandlung. Diese Angaben unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und dem Datenschutzgesetz.
Mit der Aufnahme schließen Sie als Patient einen Behandlungsvertrag mit uns ab, in welchem Sie auch Wahlleistungen angeben können.
Ein schöner Blumenstrauß schafft eine freundliche Atmosphäre im Krankenzimmer. Jedoch können zu viele und zu große Sträuße stören und hygienische Probleme mit sich bringen. Auch Topfblumen gehören nicht in das Patientenzimmer.
Vergessen Sie am Tage Ihrer Entlassung bitte nicht, gegebenenfalls bei der Verwaltung hinterlegte Wertgegenstände oder Geldbeträge abzuholen. Die eventuell angefallenen Gebühren für Telefon und oder Fernsehen können Sie an der Rezeption zu zahlen.
Als Mitglied einer gesetzlichen oder Ersatzkrankenkasse zahlen Sie bitte den von Ihnen zu tragenden Eigenanteil von 10,00 € pro Tag (maximal für 28 Tage) an der Rezeption (siehe auch Punkt Kosten).
Es besteht die Möglichkeit der Zahlung per ec-Karte.
Größere Geldbeträge, Schmuck und andere Wertsachen sollten Sie nicht mit ins Krankenhaus bringen, da wir hierfür keine Haftung übernehmen können.
Falls Sie es wünschen, können Sie derartige Sachen gegen Empfangsbestätigung in unserer Verwaltung hinterlegen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Stationsschwester.
Jedem Patienten steht in seinem Krankenzimmer ein verschließbares Fach zur Verfügung. Für Wertsachen, die Sie in Ihrem Krankenzimmer aufbewahren, können wir keine Haftung übernehmen.
Aufklärung über die Zuzahlungsverpflichtung:
Nach den gesetzlichen Vorschriften haben Versicherte nach §39 Abs. 4 SGB V für jeden Kalendertag im Krankenhaus 10 EUR an das Krankenhaus zu zahlen. Innerhalb eines Kalenderjahres gilt dies für maximal 28 Tage.
Zuzahlungen, die bereits während des Jahres für vorausgehende stationäre Behandlungen an ein Krankenhaus, an einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nach §32 Abs. 1 S. 2 SGB VI sowie im Rahmen von stationären Rehabilitationsleistungen nach §40 Abs.6 S.1 SGB V an die Krankenkassen geleistet wurden, werden auf die für Ihren jetzigen Krankenhausaufenthalt zu leistende Zahlung angerechnet.
Die Zuzahlungspflicht besteht nicht:
Hinweis: Das Krankenhaus ist verpflichtet, den Geldeinzug für die Krankenkassen zu übernehmen. Der komplette Zuzahlungsbetrag wird dann an die Krankenkassen überwiesen.
Privat versicherte Patienten können mit dem zuständigen Chefarzt wahl-ärztliche Leistungen vereinbaren.
Folgende Unterlagen sollten Sie generell dabei haben:
Mitgebrachte Medikamente dürfen Sie in Ihrem eigenen Interesse nur nach Rücksprache mit Ihrem behandelnden Krankenhausarzt einnehmen.
Bringen Sie für Ihren Krankenhausaufenthalt nur notwendige persönliche Sachen mit. In der Regel benötigen Sie folgende Toilettenartikel und Bekleidung:
Parken
Zum Parken können Sie den großen Parkplatz gegenüber dem KMG Klinikum Sondershausen nutzen.
Post
Ihre Post können Sie an der Rezeption abgeben.
Bei längeren Aufenthalten können Sie Ihre Post unter Angabe der Postanschrift des KMG Klinikums Sondershausen und der Abteilung auch persönlich erhalten.
Post, die wir nach Ihrem Aufenthalt für Sie erhalten oder Post, die nicht abgeholt wurde, wird Ihnen kostenpflichtig nachgesandt.
Die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten ist von besonderer Bedeutung! Allerdings gibt es gerade in einem Krankenhaus verschiedene Risikobereiche, in denen Fehler passieren können. Deswegen arbeiten wir in unseren Häusern permanent daran, die Patientensicherheit zu verbessern.
Folgende Maßnahmen tragen u.a. zu Ihrer Sicherheit bei:
Hygiene ist das A und O in einem Krankenhaus. Unsere Patient*innen sollen in unserem Haus wieder gesund werden. Das ist unsere Maßgabe. Deswegen unternehmen wir alles, dass Sie vor einer Ansteckung mit Viren, Bakterien und Keimen geschützt werden.
Unsere Krankenhäuser beteiligen sich aktiv an der bundesweiten „Aktion saubere Hände“.
Um Verwechslungen zu vermeiden, arbeiten wir bei Operationen nach dem „Team-Time-out-Prinzip“. Bevor der Anästhesist oder die Anästhesistin die Narkose einleitet, überprüft er oder sie die Identität, die Eingriffsart und den -Ort der Patient*innen. Danach geht das gesamte OP-Team gemeinsam die Checkliste durch. Jeder Einzelne trägt dabei Verantwortung, Fehler zu vermeiden. Erst wenn der Narkosearzt oder die Narkoseärztin die Durchführung des „Team-Time-out“ in der Patientenakte bestätigt hat, kann die Operation beginnen.
Unsere Patient*innen bekommen an ihrem Aufnahmetag ein persönliches Patientenarmband. Damit können sie während ihres gesamten Aufenthaltes bei uns sicher identifiziert werden. Damit lässt sich zum Beispiel die Verwechslungsgefahr zwischen OP-Patient*innen verringern.
www.aps-ev.de Aktionsbündnis für Patientensicherheit
Wie vom Robert-Koch-Institut Berlin empfohlen, werden alle Patient*innen, die in unsere Krankenhäuser aufgenommen werden, innerhalb der ersten 24 Stunden auf „MRSA“-Keime getestet. Das geschieht mittels eines Nasen- und Rachenabstriches.
Die Vorteile: Ist ein Patient bzw. eine Patientin an „MRSA“ erkrankt, kann er bzw. sie sofort isoliert und behandelt werden.
Sie müssen operiert werden oder Ihnen steht ein schwerer Eingriff bevor? Sie sind sich nicht sicher, ob die vorgeschlagene Therapie die beste Wahl ist? Dann holen Sie sich eine zweite Meinung ein. Denn zwei Meinungen sind besser als eine. Wir arbeiten in unseren Häusern mit vielen Expert*innen zusammen, um Ihnen eine größere Sicherheit zu gewährleisten und Sie umfassend zu informieren.
Unsere Technische Abteilung ist so unentbehrlich wie die Technik heute. Um einen hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten, bedarf es der ständigen Überwachung der Versorgungsanlagen und aller medizinischen Geräte. Technische Einrichtungen sind kein Selbstzweck für ein Krankenhaus. Sie sind Hilfsmittel für eine optimale Patientenversorgung.
Wünschen Sie ein Gespräch oder möchten Sie von einer Pastorin oder einem Pfarrer besucht werden, dann wenden Sie sich an eine Schwester, einen Angehörigen oder rufen Sie direkt an.
Wir besuchen Sie gern:
Pfarrer Christoph Behr, ev.
Sondershausen, Gottesackergasse 4,
Tel.: +49 36 32 - 78 23 89
Pfarrer Günter Albrecht, kath.
Sondershausen, R.-Wagner-Str. 1,
Tel.: +49 36 32 - 78 80 01
Ein akuter Krankenhausaufenthalt oder eine schwere Erkrankung bringen für Patient*innen und deren Angehörige oft bedeutende Veränderungen für das weitere Leben mit sich. Unser Ziel ist es, Patient*innen und Angehörige mit Pflege-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf ein optimales Versorgungssystem nach dem Krankenhausaufenthalt zu organisieren.
Schwerpunkte sind Formen der häuslichen, teilstationären und stationären Versorgung sowie die Beantragung von Heil- und Hilfsmitteln.
Ambulante Versorgung:
Stationäre Versorgung:
Medizinische Rehabilitation:
Sonstige Beratungen und Hilfen:
Unser multiprofessionelles Team begleitet, unterstützt und berät Patient*innen und Angehörige während und nach einem Krankenhausaufenthalt. Hierzu können individuell Termine nach Vereinbarung getroffen werden.
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Mandy Gepel
Case Managerin (DGCC)
Telefon: +49 36 32 - 67 51 12 34 | Telefax: +49 36 32 - 67 12 36
Jessica Köhler
Sozialarbeiterin (B.A.)
Telefon: +49 36 32 - 67 51 12 35 | Telefax: +49 36 32 - 67 12 36
Telefon
Fernsehen
Bei der Nutzung von Telefon und / oder Fernsehen bitten wir Sie um eine Vorauszahlung in Höhe von 15,00 €.
Eine bargeldlose Bezahlung mittels ec-Karte ist möglich.
Stationäre Verpflegung
Wir möchten zu Ihrem Wohlbefinden beitragen und bieten Ihnen daher eine reiche Auswahl verschiedener Speisen für jede Mahlzeit an. Sie haben die Möglichkeit, täglich Ihr Frühstück und Abendessen selbst zusammenzustellen. Sofern ärztlicherseits keine spezielle Kostform verordnet wurde, können Sie zwischen verschiedenen Mittagsmenüs selbst wählen. Der Speisenplan wird wöchentlich verteilt, und Sie können täglich das Essen für den folgenden Tag auswählen.
Eine Krankenhausküche ist leider nicht immer in der Lage, die unterschiedlichen Koch- und Essgewohnheiten einer jeden Patientin und eines jeden Patienten zu berücksichtigen. Manchmal führt eine vom Arzt bzw. von der Ärztin verordnete Diät zu Umstellungsschwierigkeiten. Diese verlieren sich jedoch erfahrungsgemäß nach kurzer Zeit. Diäten und spezielle Kostformen werden ärztlich verordnet. Diät-bedürftige Patientinnen und Patienten haben die Möglichkeit, ihr Menü mit einer Diätassistentin zu besprechen, die für die Zusammenstellung und Zubereitung verantwortlich ist. Ebenso besteht die Möglichkeit einer Ernährungberatung für Sie und Ihre Angehörigen. Beratungstage erfahren Sie von Ihrem Pflegepersonal.
Bitte beachten Sie: Bei mitgebrachten Nahrungsmitteln fragen Sie vorsichtshalber Ihren Stationsarzt bzw. Ihre Stationsärtzin oder Ihre Stationsschwester bzw. Ihren Stationspfleger, ob der Verzehr dieser Nahrungsmittel mit einer eventuell angeordneten Diät vereinbar ist.
Für Anregungen und Verbesserungsvorschläge im Zusammenhang mit unserer Speiseversorgung steht Ihnen unsere Küchenleitung und Pflegedienstleitung jederzeit zur Verfügung.
Sie sind innerhalb des Hauses telefonisch zu erreichen:
Cafeteria
Die Cafeteria befindet sich in der Eingangshalle und öffnet zu folgenden Zeiten:
Mo. - Fr.: 8.00 Uhr - 17.00 Uhr
Sa. u. So.: 13.00 Uhr - 17.00 Uhr
Feiertag 13.30 Uhr - 17.00 Uhr
Friseur
Der Friseur befindet sich im Untergeschoß und öffnet zu folgenden Zeiten:
Mo., Di., Fr.: 10:00 - 15:00 Uhr
Telefon.: +49 36 32 - 67 39 10
In unserem Krankenhaus werden Sie üblicherweise in Zweibettzimmern ohne Aufpreis untergebracht.
Über die allgemeinen Krankenhausleistungen können Sie zusätzliche Wahlleistungen in Anspruch nehmen:
Die Kosten der Wahlleistungen werden Ihnen in Rechnung gestellt und können gegebenenfalls bei Ihrer Privatversicherung eingereicht werden.