Häufig wünschen Angehörige persönliche Auskünfte über den Gesundheitszustand ihrer erkrankten Familienmitglieder. Voraussetzung dafür ist die Einwilligung der jeweiligen Patient*innen und eine vorherige Terminabsprache mit dem*der behandelnden Ärzt*in. Bitte beachten Sie, dass solche Auskünfte nicht telefonisch erteilt werden können.
Die Anmeldung und Aufnahme befindet sich im Haupteingangsbereich des Krankenhauses. Persönliche Daten, die bei der Anmeldung abgefragt werden, sind für die medizinische Versorgung und für die Abrechnung der Behandlungskosten notwendig.
Zur Anmeldung sind die Versicherungs-Chipkarte der Krankenkasse und der Personalausweis vorzulegen. Wir benötigen Ihre aktuelle Anschrift, Telefonnummer und Ihren Hausarzt bzw. ihre Hausärztin.
Für die Behandlung in der internistischen bzw. chirurgischen Ambulanz bringen Sie bitte auch die Überweisung Ihres Haus- oder Facharztes bzw. Ihrer Haus- oder Fachärztin mit.
Alle Fragen, die mit einem Aufenthalt in unserem Krankenhaus in Verbindung stehen, beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Patientenanmeldung gern in der Zeit von:
Montag - Freitag: 07.00 – 20.00 Uhr
Samstag - Sonntag / Feiertage: 08.00 – 20.00 Uhr
Grundsätzlich wird Sie der Stationsarzt oder die Stationsärztin – unter Leitung des Chefarztes oder der Chefärztin und des Oberarztes oder der Oberärztin – behandeln. Alle Fragen, die Ihnen der Arzt oder die Ärztin stellt, sollten möglichst genau beantwortet werden, damit Ihre Krankheit rasch erkannt und behandelt werden kann. Dabei sind auch vorhandene medizinische Unterlagen nützlich, die Sie bitte, falls vorhanden, mitbringen. Zu beantworten sind auch Fragen über Art und Menge von Medikamenten, die in der letzten Zeit vom Hausarzt oder Hausärztin verordnet wurden. Die Ärzt*innen der KMG Klinik Boizenburg geben Ihnen als Patient*in Auskunft über alle Behandlungsmaßnahmen, Untersuchungen und die Wirkung der verordneten Medikamente.
Ihr behandelnder Stationsarzt bzw. Ihre behandelnde Stationsärztin entscheidet darüber und erklärt Ihnen ausführlich, welche Vorbereitungs- und Kontrolluntersuchungen in unseren diagnostischen Bereichen oder anderen medizinischen Einrichtungen erforderlich sind. Natürlich können alle Maßnahmen nur mit Ihrer Einwilligung erfolgen. Bei Operationen, größeren diagnostischen Eingriffen oder Narkosen ist sogar eine schriftliche Einwilligung notwendig. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Einverständnis der Eltern bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder einer gesetzlichen Vertreterin erforderlich - ebenso bei einwilligungsunfähigen Patient*innen.
Ihre Besucher*innen sind gern gesehene Gäste. Um Sie und Ihre Mitpatient*innen nicht zu überanstrengen, bitten wir Sie, Ihre Besuche möglichst in den Besuchszeiten zu empfangen. Sollten Besuche nicht innerhalb der Besuchszeiten möglich sein, können Sie Ihre Besucher*innen auch außerhalb der Besuchszeiten empfangen. Bitte nehmen Sie dabei Rücksicht auf Ihre Mitpatient*innen.
Briefe können an der Rezeption / Patientenaufnahme abgegeben werden, wenn Sie während Ihres Aufenthaltes Post versenden möchten.
In unserer Cafeteria wird täglich frisch gekocht und ist für Patient*innen und Besucher*innen täglich geöffnet von 08.00 – 16.30 Uhr. Am Sonntagnachmittag haben unsere Patient*innen und Besucher*innen die Möglichkeit, Kaffee und Kuchen in der Cafeteria zu genießen.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KMG Klinik Boizenburg unterliegen der Schweigepflicht. In diesem Zusammenhang wird auch verständlich, dass telefonischen Anfragen seitens der Angehörigen von Patient*innen stets mit Zurückhaltung begegnet wird. Denn es ist nicht immer leicht festzustellen, wer der Anrufer oder die Anruferin ist. Diese Zurückhaltung dient dem Schutz persönlicher Daten.
Damit Sie auch nach Ihrem Aufenthalt in der KMG Klinik Boizenburg optimal versorgt sind, kümmern wir uns mit unserem Entlassmanagement um alles, was danach für Ihre Gesundung erforderlich ist. Bereits am Tag Ihrer Aufnahme erstellen wir gemeinsam mit Ihnen, Ihren Angehörigen und allen, die an Ihrer Behandlung beteiligt sind, einen individuellen Entlassplan. Zum Beispiel:
· die Beantragung eines Pflegegrades
· die Beantragung oder Bestellung von Heil- und Hilfsmitteln
· das Aussuchen eines ambulanten Pflegedienstes
· das Verordnen häuslicher Krankenpflege
· das Verordnen von benötigten Medikamenten
· das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
Die damit verbundene Weitergabe Ihrer Daten an Dritte, zum Beispiel an Ihre Pflegekasse oder andere Leistungserbringer, erfolgt selbstverständlich erst, nachdem Sie uns Ihre schriftliche Erlaubnis erteilt haben. Uns ist es wichtig, dass Sie auch nach Ihrem Aufenthalt in der KMG Klinik Boizenburg Ihrem Unterstützungsbedarf entsprechend gut versorgt sind.
Bei Fragen zum Entlassmanagement wenden Sie sich gern an unsere Mitarbeiterinnen unter Telefon: +49 3 88 47 - 63 73 81.
Vor der Entlassung wird Sie die Stationsärztin oder der Stationsarzt über weitere erforderliche Maßnahmen informieren, die Sie im Hinblick auf die vollständige Genesung beachten sollten.
Darüber hinaus geht ein Bericht an die Ärztin oder den Arzt Ihres Vertrauens, damit sie oder er über den Krankheitsverlauf und die Möglichkeiten der Weiterbehandlung informiert ist.
Wir bitten Sie daher um die aktuelle Angabe eines Hausarztes / einer Hausärztin bzw. eines weiterbehandelnden Arztes oder einer weiterbehandelnden Ärztin.
Während eines Krankenhausaufenthaltes erhalten Sie oftmals Geschenke von Angehörigen oder Besucher*innen. Doch denken Sie bitte daran, dass aus hygienischen Gründen in Krankenhäusern nur Schnittblumen gestattet sind. Topfpflanzen sind Bakterienträger und dürfen nicht mit in die Klinik gebracht werden. Auch Leckereien sind nur bedingt sinnvoll. Bitten Sie Ihre Verwandten oder Bekannte darum, sich hierzu vorab an unsere Mitarbeiter*innen zu wenden. Insbesondere Diabetiker*innen sollten nicht mit Süßigkeiten beschenkt werden, da sie spezielle Diätvorschriften einhalten müssen.
Die Aktion Saubere Hände ist eine nationale Kampagne zur Verbesserung der Compliance der Händedesinfektion in deutschen Gesundheitseinrichtungen. Die Aktion hat als weitere Ziele die nachhaltige Etablierung der hygienischen Händedesinfektion als evidenzbasierte Infektions-, Präventionsmaßnahme und die Verbesserung der Patientensicherheit durch Reduktion von Krankenhausinfektionen. Wir machen mit.
Bei Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Allerdings wird bei einem Klinikaufenthalt der vom Gesetzgeber festgelegte Privatanteil von 10,00 Euro pro Tag für 28 Tage im Jahr fällig. Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, wird gebeten, die Zahlung noch während des Klinikaufenthaltes, spätestens am Tag der Entlassung, an der Rezeption bzw. Patientenaufnahme vorzunehmen. Hier können Sie den Betrag durch Bar- oder EC-Karten-Zahlung begleichen.
Eine Zuzahlungspflicht entfällt bei:
Mit Patient*innen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, werden die Kosten direkt verrechnet. In der Regel werden diese Beträge von privaten Krankenkassen zurückerstattet.
Bitte informieren Sie den behandelnden Arzt bzw. die behandelnde Ärztin über Ihre mitgebrachten Medikamente. Sollten Sie über medizinische Unterlagen wie z. B. Röntgenbilder zu früheren Erkrankungen verfügen, die nicht in unserer Klinik behandelt wurden, bringen Sie diese bitte zur Einsicht mit. Es kann vorkommen, dass im Krankenhaus und vom niedergelassenen Arzt oder von der niedergelassenen Ärztin unterschiedliche Handelspräparate für dasselbe Medikament oder denselben Wirkstoff verordnet werden, z. B. wenn Ihre Krankenkasse einen besonderen ambulanten Versorgungsvertrag dafür mit Arzneimittelherstellern geschlossen hat, ohne dass sich damit aber Ihre Behandlung ändert.
Geleitet von einem ganzheitlichen Pflegekonzept, werden Sie von unseren Krankenschwestern und Pflegern rund um die Uhr betreut. Wir bemühen uns, Ihnen zu jeder Zeit einen festen Ansprechpartner im Rahmen der Bereichspflege zur Verfügung zu stellen. Diese Mitarbeiter*innen dokumentieren alle für Sie relevanten Informationen, die innerhalb der Übergabebesprechungen an das nächste Team bzw. an den zuständigen Arzt / an die zuständige Ärztin weitergegeben werden. Wir bitten um Ihr Verständniss, dass Notfälle und schwer kranke Patient*innen Vorrang haben.
Am Krankenhaus stehen Ihnen begrenzt kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Weitere kostenfreie Parkplätze finden Sie etwa in 200 Metern Entfernung von der Klinik am Hafen von Boizenburg. Bitte informieren Sie auch Ihre Besucher*innen so dass es auf dem Krankenhausparkplatz nicht zu Behinderungen kommt.
Ankommende Post händigt Ihnen das Stationspersonal aus. Für eine schnelle Zusendung bitten wir Sie, den Absendern vorab Ihre Zimmernummer mitzuteilen.
Alkohol und Nikotin stören den Heilprozess empfindlich. Aus Rücksicht auf Ihre Mitpatient*innen gilt absolutes rauchverbot in allen Räumen unserer Klinik. Bitte nutzen Sie die gekennzeichneten Bereiche auf dem Klinikgelände. Der Genuss von alkoholischen Getränken ist nicht erlaubt.
Wenn Sie einen evangelischen oder katholischen Seelsorger sprechen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr Stationspersonal. Sie kann auf Ihren Wunsch einen ortsnahen Pfarrer verständigen.
Die Mitarbeiterinnen des Sozialdienstes beraten Sie und Ihre Angehörigen in Fragen, die sich im Zusammenhang mit Ihrer Erkrankung oder dem Klinikaufenthalt ergeben. Und sie leisten Unterstützung bei allen psychosozialen und sozialrechtlichen Belangen:
Um eine bestmögliche Betreuung zu gewährleisten, ist ein geregelter organisatorischer Ablauf notwendig. Nachdem die ersten pflegerischen Maßnahmen durchgeführt wurden, folgen die notwendigen ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen. Besondere Eingriffe werden vorher mit Ihnen besprochen. Auch wenn Sie nicht bettlägerig sind, sollten Sie sich auf der Station aufhalten. Wenn Sie die Station verlassen wollen, melden Sie sich bitte bei der Stationsleitung ab.
Die Mitarbeiter*innen unserer Rezeption / Patientenaufnahme bestellen Ihnen gerne ein Taxi Ihrer Wahl für die Heimfahrt. Die Kosten der Fahrt sind von Ihnen zu tragen.
Die Benutzung von Mobilfunktelefonen (Handys und Smartphones) ist grundsätzlich erlaubt. Jedoch bitten wir, Rücksicht auf Mitpatient*innen zu nehmen und sie nicht mit Telefonaten zu überanstrengen.
Alle unsere Zimmer verfügen über TV-Geräte. Bitte sehen Sie nur fern, wenn Ihre Mitpatient*innen in Ihrem Zimmer und das Pflegepersonal einwilligen. In der Klinik steht Ihnen W-LAN zur Verfügung. An der Rezeption erhalten Sie den Aktivierungscode. Kosten: 24 h - 2,00 Euro, 7 Tage - 7,00 Euro
Wir möchten Ihnen den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich gestalten. Über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus bieten wir Ihnen deshalb verschiedene Wahlleistungen an.
Möchten Sie in einem Einbettzimmer untergebracht werden, so entscheiden Sie sich für die Unterbringung in einem unserer Komfortzimmer mit mehr Ruhe und Privatsphäre. Wünschen Sie die persönliche Behandlung durch die leitenden chefärzt*innen, können Sie die wahlärztliche Behandlung in Anspruch nehmen. Natürlich können Sie auch beide Leistungen miteinander kombinieren.
Wer kann unsere Wahlleistungen in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich hat jede*r Patient*in unseres Klinikums die Möglichkeit, sich für unsere Wahlleistungen zu entscheiden. Über Wahlleistungen muss ein gesonderter Vertrag zwischen Patient*in und Krankenhaus geschlossen werden. Diese kostenpflichtigen Zusatzleistungen werden nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die Abrechnung erfolgt entweder über Ihre Privat-/Zusatzversicherung oder – falls eine solche Versicherung nicht besteht – direkt mit Ihnen.
Bevor Sie mit uns Wahlleistungen vereinbaren, klären Sie bitte mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung ab, ob Sie hierfür entsprechend versichert sind. Falls Sie diese Leistungen ohne entsprechenden Versicherungsschutz in Anspruch nehmen möchten, stehen Ihnen die Wahlleistungen auch als "Selbstzahler*in" zur Verfügung.
Wahlarztbehandlung
Als Patient*in haben Sie die Wahl, sich in allen Fachabteilungen durch die jeweiligen Chefärzt*innen persönlich oder deren Stellvertreter*innen behandeln zu lassen. Die ärztlichen Leistungen werden nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung berechnet. Selbstverständlich erhalten Sie auch ohne Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung alle medizinisch notwendigen Leistungen. Welcher Arzt bzw. welche Ärztin Sie behandelt, entscheidet dann die medizinische Notwendigkeit.
Wahlleistung Unterkunft
Mit besonderen Serviceleistungen in einem komfortablen Ambiente möchten wir zu Ihrem Wohlbefinden beitragen. Unsere Wahlleistung Unterkunft beinhaltet, je nach Verfügbarkeit, die Unterbringung in einem Einbettzimmer mit vielen kleinen Extras und Services:
Erfahren Sie mehr über unser Verpflegungsangebot in der Speisekarte.
Mit dem Verband der privaten Krankenversicherungen haben die KMG Kliniken folgende Preise vereinbart, die auch für Selbstzahler*innen gelten:
Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson
Die Verpflegung und Unterbringung einer medizinisch nicht notwendigen Begleitperson ist ebenfalls eine kostenpflichtige Wahlleistung. Dies ist auf Anfrage in Abhängigkeit von den Kapazitäten möglich.
Für die Unterbringung und Verpflegung stellen wir Ihnen 90,00 €/Tag in Rechnung.
Wir beraten Sie gerne!
Im Chefarztsekretariat der behandelnden Fachklinik und in der Patientenaufnahme informieren wir Sie gerne persönlich über unser Wahlleistungsangebot.
Unser Wahlleistungsmanagement-Team beantwortet Ihnen auch gerne telefonisch Ihre Fragen.
Wahlleistungsservice: 03 88 47 - 6 37 - 346 oder - 305
(Sie erreichen uns von 8.00 - 16.00 Uhr)
Wir erweitern unser Serviceangebot für Sie!
Um Ihnen zukünftig noch mehr räumlichen Komfort und ein digitales Entertainmentprogramm in unseren Wahlleistungszimmern anbieten zu können, erweitern wir unser Wahlleistungsunterkunftsangebot sukzessive an allen neun Klinikstandorten.
Am KMG Standort Kyritz stehen Ihnen komfortable Wahlleistungszimmer zur Verfügung.
Der Ihnen zur Verfügung stehende Platz in Ihrem Patientenzimmer ist beschränkt. Bitte bringen Sie nur mit, was für Ihren Krankenhausaufenthalt unbedingt notwendig ist: Toilettenartikel, Nachtwäsche, Hausschuhe, Morgenmantel, evtl. Gesundheitsausweis, Personalausweis, Krankenkassenkarte, evtl. bisher verordnete Medikamente. Etwas Kleingeld für den Snackautomaten im Erdgeschoss bzw. für die Cafeteria oder für Zeitschriften in der Patientenaufnahme.
Wertgegenstände, Schmuck und größere Geldbeträge sollten Sie nach Möglichkeit zu Hause lassen oder Ihren Angehörigen mitgeben. Die Klinik haftet nur für Geld und Wertsachen, die gegen Quittung zur Aufbewahrung der Patientenverwaltung übergeben worden sind.
An der Rezeption können Sie Zeitungen und Zeitschriften käuflich erwerben. Des Weiteren stehen Ihnen diverse Bücher in unserer Bibliothek zur Verfügung. Bitte legen Sie die Bücher am Ende Ihres Krankenhausaufenthaltes wieder zurück.
Sophie Köster
Sozialdienst
Cynthia Grawe
Aufnahme- und Entlassmanagement
Samantha Alm
Aufnahme- Entlassmanagment