Am Aufnahmetag melden Sie sich bitte in der Patientenaufnahme. Bei den Anmeldeformalitäten kann Ihnen neben unserem Fachpersonal auch ein*e Verwandte*r oder Bekannte*r helfen.
Bitte mitbringen:
Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt und dienen nur zu Ihrer medizinischen Betreuung sowie zu Abrechnungszwecken.
Größere Geldbeträge, Schmuck und andere Wertsachen sollten Sie nicht mit ins Krankenhaus bringen, da wir hierfür keine Haftung übernehmen können. Falls Sie es wünschen, können Sie derartige Sachen gegen Empfangsbestätigung in unserer Verwaltung hinterlegen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihr Stationspersonal. Unseren Patient*innen steht im Krankenzimmer ein verschließbares Fach zur Verfügung.
Aufklärung über die Zuzahlungsverpflichtung:
Nach den gesetzlichen Vorschriften haben Versicherte nach §39 Abs. 4 SGB V für jeden Kalendertag im Krankenhaus 10 EUR an das Krankenhaus zu zahlen (innerhalb eines Kalenderjahres für max. 28 Tage).
Zuzahlungen, die bereits während des Jahres für vorausgehende stationäre Behandlungen an ein Krankenhaus, an einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung nach §32 Abs. 1 S. 2 SGB VI sowie im Rahmen von stationären Rehabilitationsleistungen nach §40 Abs.6 S.1 SGB V an die Krankenkassen geleistet wurden, werden auf die für Ihren jetzigen Krankenhausaufenthalt zu leistende Zahlung angerechnet.
Die Zuzahlungspflicht besteht nicht:
Hinweis: Das Krankenhaus ist verpflichtet, den Geldeinzug für die Krankenkassen zu übernehmen. Der komplette Zuzahlungsbetrag wird dann an die Krankenkassen überwiesen.
Folgende Unterlagen sollten Sie generell dabei haben:
Mitgebrachte Medikamente dürfen Sie in Ihrem eigenen Interesse nur nach Rücksprache mit Ihrem behandelnden Krankenhausarzt / Ihrer behandelnden Krankenhausärztin einnehmen.
Bringen Sie für Ihren Krankenhausaufenthalt nur notwendige persönliche Sachen mit. In der Regel benötigen Sie folgende Hygieneartikel und Bekleidung:
Parken
Am Krankenhaus steht eine begrenzte Anzahl von Parkplätzen zur Verfügung. Gerade zu Besuchszeiten kann es zu Engpässen kommen. Wir bitten deshalb Ihre Besucher*innen um Verständnis, wenn Sie weitergelegene Parkplätze und Stellflächen benutzen müssen. Im Krankenhausgelände ist das Parken verboten! Das Dauerparken von Fahrzeugen der Patient*innen ist ebenfalls nicht möglich.
Post
Ihre Post können Sie beim Stationspersonal abgeben. Die Weiterleitung erfolgt über unsere Poststelle in der Verwaltung. Umgekehrt erhalten Sie Ihre persönlichen Postsendungen selbstverständlich auf das Zimmer gebracht. Post, die wir nach Ihrem Aufenthalt für Sie erhalten oder Post, die nicht abgeholt wurde, wird Ihnen kostenpflichtig nachgesandt.
Ein akuter Krankenhausaufenthalt oder eine schwere Erkrankung bringen für Patient*innen und deren Angehörige oft bedeutende Veränderungen für das weitere Leben mit sich. Unser Ziel ist es, Patient*innen und Angehörige mit Pflege-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf ein optimales Versorgungssystem nach dem Krankenhausaufenthalt zu organisieren.
Schwerpunkte sind Formen der häuslichen, teilstationären und stationären Versorgung sowie die Beantragung von Heil- und Hilfsmitteln.
Ambulante Versorgung:
Stationäre Versorgung:
Medizinische Rehabilitation:
Sonstige Beratungen und Hilfen:
Unser multiprofessionelles Team begleitet, unterstützt und berät Patient*innen und Angehörige während und nach einem Krankenhausaufenthalt. Hierzu können individuell Termine nach Vereinbarung getroffen werden.
Ihre Ansprechpartnerin:
Christiane John
Mitarbeiterin Sozialdienst
Telefon: +49 3 46 71 – 65 193 | Telefax: +49 3 46 71 – 65 199
Die Benutzungsgebühr für das Telefon / Fernsehen beträgt 2,90 € pro Tag.
In dieser Nutzungsgebühr enthalten sind sämtliche Gespräche ins deutsche Festnetz, sowie in alle deutsche Mobilfunknetze. Sollten Sie Sonderrufnummern benötigen, so werden diese extra abgerechnet.
Wenn Sie ein Telefon an Ihrem Bett wünschen oder das Fernsehgerät nutzen möchten, erhalten Sie in der Aufnahme Ihre persönliche Chipkarte. Für diese Chipkarte hinterlegen Sie bitte eine Kaution von 5,00 €, welche Sie selbstverständlich bei Ihrer Entlassung zurückbekommen.
Für die Benutzung des Fernsehgerätes erhalten Sie in der Aufnahme einen Kopfhörer für 2,00 €, denn der Ton ist nur über Kopfhörer zu empfangen, um die anderen Mitpatient*innen auf Ihrem Zimmer nicht zu stören.
Die Nutzungsgebühr für das Internet beträgt 2,00 Euro pro Tag. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass kein WLAN vorhanden ist. Sie benötigen für die Nutzung des Internets ein LAN-Kabel.
Wir möchten Ihnen den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich gestalten. Über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus bieten wir Ihnen deshalb verschiedene Wahlleistungen an.
Möchten Sie in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden, so entscheiden Sie sich für die Unterbringung in einem unserer Komfortzimmer mit mehr Ruhe und Privatsphäre. Wünschen Sie die persönliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzt*innen, können Sie die wahlärztliche Behandlung in Anspruch nehmen. Natürlich können Sie auch beide Leistungen miteinander kombinieren.
Wer kann unsere Wahlleistungen in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich hat jede*r Patient*in unseres Klinikums die Möglichkeit, sich für unsere Wahlleistungen zu entscheiden. Über Wahlleistungen muss ein gesonderter Vertrag zwischen Patient*in und Krankenhaus geschlossen werden. Diese kostenpflichtigen Zusatzleistungen werden nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die Abrechnung erfolgt entweder über Ihre Privat-/Zusatzversicherung oder – falls eine solche Versicherung nicht besteht – direkt mit Ihnen.
Bevor Sie mit uns Wahlleistungen vereinbaren, klären Sie bitte mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung ab, ob Sie hierfür entsprechend versichert sind. Falls Sie diese Leistungen ohne entsprechenden Versicherungsschutz in Anspruch nehmen möchten, stehen Ihnen die Wahlleistungen auch als "Selbstzahler*in" zur Verfügung.
Wahlarztbehandlung
Als Patient*in haben Sie die Wahl, sich in allen Fachabteilungen durch die jeweiligen Chefärzt*innen persönlich oder deren Stellvertreter*innen behandeln zu lassen. Die ärztlichen Leistungen werden nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung berechnet. Selbstverständlich erhalten Sie auch ohne Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung alle medizinisch notwendigen Leistungen. Welcher Arzt bzw. welche Ärztin Sie behandelt, entscheidet dann die medizinische Notwendigkeit.
Wahlleistung Unterkunft
Mit besonderen Serviceleistungen in einem komfortablen Ambiente möchten wir zu Ihrem Wohlbefinden beitragen. Unsere Wahlleistung Unterkunft beinhaltet, je nach Verfügbarkeit, die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibett-Zimmer mit vielen kleinen Extras und Services:
Erfahren Sie mehr über unser Verpflegungsangebot in der Speisekarte.
Mit dem Verband der privaten Krankenversicherungen haben die KMG Kliniken folgende Preise vereinbart, die auch für Selbstzahler*innen gelten:
Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson
Die Verpflegung und Unterbringung einer medizinisch nicht notwendigen Begleitperson ist ebenfalls eine kostenpflichtige Wahlleistung. Dies ist auf Anfrage in Abhängigkeit von den Kapazitäten möglich.
Für die Unterbringung und Verpflegung stellen wir Ihnen 90,00 €/Tag in Rechnung.
Wir beraten Sie gerne!
Im Chefarztsekretariat der behandelnden Fachklinik und in der Patientenaufnahme informieren wir Sie gerne persönlich über unser Wahlleistungsangebot.
Unser Wahlleistungsmanagement-Team beantwortet Ihnen auch gerne telefonisch Ihre Fragen.
Wahlleistungsservice: +49 3 46 71 - 6 53 71 oder - 6 53 72
(Sie erreichen uns von 6:30 - 15:00 Uhr)
Wir erweitern unser Serviceangebot für Sie!
Um Ihnen zukünftig noch mehr räumlichen Komfort und ein digitales Entertainmentprogramm in unseren Wahlleistungszimmern anbieten zu können, erweitern wir unser Wahlleistungsunterkunftsangebot sukzessive an allen neun Klinikstandorten.
Am KMG Standort Kyritz stehen Ihnen komfortable Wahlleistungszimmer zur Verfügung.