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Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz soll der Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in der globalen Lieferkette dienen und dabei helfen, potenzielle Risiken zu erkennen und zu bewältigen. Es soll die Verantwortung von Unternehmen für ihre Lieferkette stärken und einen Beitrag zur Förderung von Menschenrechten und Umweltschutz leisten.

Näheres zu unseren Positionen, Strukturen und Prozessen können Sie unserer Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie entnehmen. Grundsatzerklärung

Die Umsetzung dieser Sorgfaltspflichten leitet der Menschenrechtsbeauftragte der KMG Kliniken. Die Berichterstattung wird über diese Website erfolgen. Hinweise auf eventuelle Verstöße können über das strukturierte Beschwerdeverfahren gegeben werden.