Ihr Klinikaufenthalt

Wichtiger Hinweis für Patient*innen und Besucher*innen. Ab dem 1. August 2022 ist das Bezahlen in den Cafeterien und Rezeptionen unsere KMG Kliniken Kyritz, Pritzwalk und Wittstock nur noch per EC- oder Kreditkarte möglich. Sie benötigen für Ihren Aufenthalt bei uns also kein Bargeld mehr.

 

Tagesablauf

Um eine bestmögliche Betreuung zu gewährleisten, ist ein geregelter organisatorischer Ablauf notwendig. Nachdem die ersten pflegerischen Maßnahmen durchgeführt wurden, folgen die notwendigen ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen. Besondere Eingriffe werden vorher mit Ihnen besprochen. Auch wenn Sie nicht bettlägerig sind, sollten Sie sich auf der Station aufhalten. Wenn Sie die Station verlassen wollen, melden Sie sich bitte bei der Stationsleitung ab.

Rauchen & Alkohol

Alkohol und Nikotin stören den Heilprozess empfindlich. Im gesamten Klinikum gilt ein striktes Alkohol- und Rauchverbot.

Die Patientenaufnahme befindet sich im Haupteingangsbereich des Krankenhauses. Persönliche Daten, die bei der Anmeldung abgefragt werden, sind für die medizinische Versorgung und für die Abrechnung der Behandlungskosten notwendig. Zur Anmeldung sind die Versicherungs-Chipkarte der Krankenkasse und der Personalausweis vorzulegen. 

Alle Fragen, die mit einem Aufenthalt in unserem Klinikum in Verbindung stehen, beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Patientenaufnahme gern in der Zeit von:

Montag - Freitag: 06.00 –20.00 Uhr
Samstag - Sonntag / Feiertags: 09.00 –20.00 Uhr

Die Angaben zu Ihrer Person sowie Untersuchungsergebnisse und Befunde sind vertraulich und unterliegen den strengen Bestimmungen des Datenschutzes. Informationen, die mit Ihrer ärztlichen Behandlung und Ihrem Krankenhausaufenthalt im Zusammenhang stehen, werden ohne Ihre Zustimmung nicht weitergegeben. Sie können den Arzt bzw. die Ärztin jedoch von dieser Schweigepflicht entbinden, wenn er bzw. sie zum Beispiel Ihren Angehörigen bzw. Ihre Angehörige Auskunft über Ihren Gesundheitszustand geben soll. Eine gesetzliche Ausnahme ist die Weitergabe von Daten an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach § 24 des Bundesdatenschutzgesetzes.

Zuständige Ärzt*innen
Grundsätzlich werden Patient*innen des KMG Klinikums Güstrow vom ärztlichen Personal der Station – unter Leitung des*der Chefärzt*in und des*der Oberärzt*in – behandelt. Alle Fragen, die das ärztliche Personal stellt, sollten möglichst genau beantwortet werden, um so rasch wie möglich die Krankheit und deren Ursache diagnostizieren zu können. Dabei sind auch vorhandene medizinische Unterlagen nützlich, die wir bitten mitzubringen. Zu beantworten sind auch Fragen über Art und Menge von Medikamenten, die in der letzten Zeit von der Hausärztin oder vom Hausarzt verordnet wurden. Die Ärzt*innen des KMG Klinikums Güstrow geben ihren Patient*innen Auskunft über alle Behandlungsmaßnahmen, Untersuchungen und die Wirkung der verordneten Medikamente.


Pflegefachkräfte
Geleitet von einem ganzheitlichen Pflegekonzept, werden Patient*innen von unseren Pflegekräften rund um die Uhr betreut. Wir sind bemüht, für jede Patientin und jeden Patienten zu jeder Zeit eine*n feste*n Ansprechpartner*in im Rahmen der Bereichspflege zur Verfügung zu stellen. Diese Mitarbeiter*innen dokumentieren alle relevanten Informationen, die innerhalb der Übergabebesprechungen an das nächste Team bzw. an das zuständige ärztliche Personal weitergegeben werden. Notfälle und schwerkranke Patient*innen haben selbstverständlich Vorrang.


Operations- & Behandlungsvorbereitung
Um eine genaue Diagnose und Therapie zu leisten, entscheidet und erklärt das behandelnde ärztliche Personal allen Patient*innen, welche Vorbereitungs- bzw. Kontrolluntersuchungen erforderlich sind. Alle diagnostischen und therapeutischern Maßnahmen werden nur mit Einwilligung der Patient*innen durchgeführt. In einigen Fällen, vor allem vor Operationen, größeren diagnostischen Eingriffen oder Narkosen, ist eine schriftliche Einwilligung notwendig. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Einverständnis der Eltern bzw. einer*s gesetzlichen Vertreter*in erforderlich.

Wir verstehen, dass Sie zügig in Ihre vertraute Umgebung zurückkehren möchten. Doch die Entlassung kann erst erfolgen, wenn Ihre Gesundheit soweit wiederhergestellt ist, dass Sie keiner stationären Behandlung mehr bedürfen und der Arzt bzw. die Ärztin die Entlassung anordnen kann. Bei Ihrer Entlassung wird Sie der Stationsarzt bzw. die Stationsärztin über alle wichtigen Maßnahmen beraten, die Sie zur weiteren Genesung beachten müssen. Sie erhalten einen Bericht, den Sie bitte an Ihren Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin weiterleiten, damit er bzw. sie über Ihren Krankheitsverlauf, Ihre Genesung und die Weiterbehandlung informiert ist. Ihre Röntgen-, Labor- und EKG-Befunde sowie andere Dokumente Ihres Aufenthaltes in unserem Haus bewahren wir in unserem Archiv entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf. Nach Erhalt des Berichtes für Ihren Hausarzt bzw. Ihre Hausärztin melden Sie sich bitte bei der Rezeption ab. Bitte vergessen Sie nicht, eventuell von uns zur Verfügung gestellte Wäschestücke zurückzugeben, Ihre Telefonrechnung zu bezahlen und hinterlegte Wertsachen wieder in Empfang zu nehmen.

Damit Sie auch nach Ihrem Aufenthalt in unseren Akutkliniken optimal versorgt sind, kümmern wir uns mit unserem Entlassmanagement um alles, was danach für Ihre weitere Genesung erforderlich ist. Bereits am Tag Ihrer Aufnahme erstellen wir gemeinsam mit Ihnen, Ihren Angehörigen und allen, die an Ihrer Behandlung beteiligt sind, einen individuellen Entlassplan.

Dazu gehört zum Beispiel:

  • die Beantragung eines Pflegegrades
  • die Beantragung oder Bestellung von Heil- und Hilfsmitteln
  • das Aussuchen eines ambulanten Pflegedienstes
  • das Verordnen häuslicher Krankenpflege
  • das Verordnen von benötigten Medikamenten
  • das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.

Die damit verbundene Weitergabe Ihrer Daten an Dritte zum Beispiel an Ihre Pflegekasse oder andere Leistungserbringer, erfolgt selbstverständlich erst, nachdem Sie uns Ihre schriftliche Erlaubnis hierzu erteilt haben.

Es ist uns wichtig, dass Sie auch nach Ihrem Aufenthalt Ihrem Unterstützungsbedarf entsprechend gut versorgt sind.

Haben Sie Fragen zu unserem Entlassmanagement, wenden Sie sich gern an unsere Mitarbeiter.

Die Krankenhausseelsorge ist ein Angebot des KMG ­Klinikums Wittstock in Zusammenarbeit mit mit den Vertretern der christlichen Kirchen – unabhängig davon, ob Sie einer Kirche angehören.

Der mit der Erkrankung verbundene Krankenhausaufenthalt wirkt oft beunruhigend und fremd. Wir möchten Ihnen anbieten, mit jemandem aus unserem Team über das zu sprechen, was Sie bewegt. Dabei haben wir die Erfahrung gemacht, dass Begegnungen wie diese dabei helfen können, schwierige Situationen auszuhalten und neue Quellen der Kraft zu erschließen.

Wir nehmen uns Zeit für Sie, wenn Sie

  • Gesprächsbedarf haben
  • sich mit Ihrem Kranksein auseinandersetzen
  • nach Orientierung für Ihr Leben und Ihren Glauben fragen
  • geheilt sind und sich wieder auf Ihr Zuhause einstellen
  • an die Grenzen des Lebens gekommen sind und / oder Abschied nehmen müssen
  • als Angehörige Unterstützung brauchen
  • in medizinisch-ethischer Diskussion nach theologischen Standpunkten fragen
  • als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Krankenhauses immer wieder Grenzsituationen und seelische Belastungen erleben

Sprechzeiten

Mittwochs 15.00 - 15.30 Uhr im Untersuchungsraum Station 2 und nach Vereinbarung.

Patienten-Info Krankenhausseelsorge

Die Mitarbeiter*innen des Sozialdienstes beraten Sie und Ihre Angehörigen in Fragen, die sich im Zusammenhang mit Ihrer Erkrankung oder dem Klinikaufenthalt ergeben. Und sie leisten Unterstützung bei allen psychosozialen und sozialrechtlichen Belangen:

  • Hilfe und Pflege zu Hause
  • Hilfe bei Pflegeheimaufnahme
  • Hilfe bei Alkoholproblemen
  • Rehabilitationsmaßnahmen und Anschlussheilbehandlung
  • Krebsnachsorgekuren
  • Information bei Schwerbehinderung
  • Information bei Pflegegeldanträgen
  • Information über Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen, soziale Dienste
  • Information über wirtschaftliche und persönliche Hilfe

Gegen Gebühr können Sie für die Zeit Ihres Krankenhausaufenthaltes ein Telefon mieten. Melden Sie sich bitte an der Rezeption, nachdem Sie Ihr Patientenzimmer zugewiesen bekommen haben.

Die Benutzung von Mobilfunktelefonen (Handys und Smartphones) ist grundsätzlich erlaubt. Jedoch bitten wir, Rücksicht auf Mitpatien­t*innen zu nehmen, und sie nicht mit Telefonaten zu überanstrengen.

Im Klinikum steht Ihnen W-LAN zur Verfügung. An der Rezeption erhalten Sie den Aktivierungscode. 
Kosten: 24 h - 2,00 Euro, 7 Tage - 7,00 Euro

Alle unsere Zimmer verfügen über Fernsehgeräte. Bitte sehen Sie nur fern, wenn Ihre Mitpatienten in Ihrem Zimmer und das Pflegepersonal einwilligen. Wenn es technisch möglich ist, können Sie einen Kopfhörer für einen kleinen Obulus bei uns erwerben.

Wir möchten Ihnen den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich gestalten. Über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus bieten wir Ihnen deshalb verschiedene Wahlleistungen an.

Möchten Sie in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden, so entscheiden Sie sich für die Unterbringung in einem unserer Komfortzimmer mit mehr Ruhe und Privatsphäre. Wünschen Sie die persönliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzt*innen, können Sie die wahlärztliche Behandlung in Anspruch nehmen. Natürlich können Sie auch beide Leistungen miteinander kombinieren.

 

Wer kann unsere Wahlleistungen in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich hat jede*r Patient*in unseres Klinikums die Möglichkeit, sich für unsere Wahlleistungen zu entscheiden. Über Wahlleistungen muss ein gesonderter Vertrag zwischen Patient*in und Krankenhaus geschlossen werden. Diese kostenpflichtigen Zusatzleistungen werden nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Die Abrechnung erfolgt entweder über Ihre Privat-/Zusatzversicherung oder – falls eine solche Versicherung nicht besteht – direkt mit Ihnen.

Bevor Sie mit uns Wahlleistungen vereinbaren, klären Sie bitte mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Zusatzversicherung ab, ob Sie hierfür entsprechend versichert sind. Falls Sie diese Leistungen ohne entsprechenden Versicherungsschutz in Anspruch nehmen möchten, stehen Ihnen die Wahlleistungen auch als "Selbstzahler*in" zur Verfügung.

 

Wahlarztbehandlung

Als Patient*in haben Sie die Wahl, sich in allen Fachabteilungen durch die jeweiligen Chefärzt*innen persönlich oder deren Stellvertreter*innen behandeln zu lassen. Die ärztlichen Leistungen werden nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils gültigen Fassung berechnet. Selbstverständlich erhalten Sie auch ohne Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung alle medizinisch notwendigen Leistungen. Welcher Arzt bzw. welche Ärztin Sie behandelt, entscheidet dann die medizinische Notwendigkeit.

 

Wahlleistung Unterkunft

Mit besonderen Serviceleistungen in einem komfortablen Ambiente möchten wir zu Ihrem Wohlbefinden beitragen. Unsere Wahlleistung Unterkunft beinhaltet, je nach Verfügbarkeit, die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibett-Zimmer mit vielen kleinen Extras und Services: 

  • abwechslungsreiches Speisenangebot mit verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten
  • reichhaltige Auswahl an Getränken, Tee- und Kaffeespezialitäten
  • frisches saisonales Obstangebot
  • kostenfreies W-LAN und Telefonieren
  • Zimmer mit Dusche und WC
  • hochwertige Körperpflegeprodukte
  • Bademantel und Haartrockner
  • Bereitstellung Hand- und Badetücher
  • täglicher Bettwäschewechsel nach Wunsch
  • Zeitschriften- und Gepäckservice

Erfahren Sie mehr über unser Verpflegungsangebot in der Speisekarte.  

Mit dem Verband der privaten Krankenversicherungen haben die KMG Kliniken folgende Preise vereinbart, die auch für Selbstzahler*innen gelten:

  • Einbett-Zimmer: 170,00 €/Tag
  • Zweibett-Zimmer: 85,00 €/Tag

 

Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson

Die Verpflegung und Unterbringung einer medizinisch nicht notwendigen Begleitperson ist ebenfalls eine kostenpflichtige Wahlleistung. Dies ist auf Anfrage in Abhängigkeit von den Kapazitäten möglich.

Für die Unterbringung und Verpflegung stellen wir Ihnen 90,00 €/Tag in Rechnung.

 

Wir beraten Sie gerne!

Im Chefarztsekretariat der behandelnden Fachklinik und in der Patientenaufnahme informieren wir Sie gerne persönlich über unser Wahlleistungsangebot.
Unser Wahlleistungsmanagement-Team beantwortet Ihnen auch gerne telefonisch Ihre Fragen.

Wahlleistungsservice: +49 33 94 - 4 27 20 00
(Sie erreichen uns von 7 - 19 Uhr)

 

Wir erweitern unser Serviceangebot für Sie!

Um Ihnen zukünftig noch mehr räumlichen Komfort und ein digitales Entertainmentprogramm in unseren Wahlleistungszimmern anbieten zu können, erweitern wir unser Wahlleistungsunterkunftsangebot sukzessive an allen neun Klinikstandorten. 

Am KMG Standort Kyritz stehen Ihnen komfortable Wahlleistungszimmer zur Verfügung.

Bei Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Allerdings wird bei einem Klinikaufenthalt der vom Gesetzgeber festgelegte Privatanteil von 10,00 €/Tag für 28 Tage im Jahr fällig. Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, wird gebeten, die Zahlung noch während des Klinikaufenthaltes, spätestens am Tag der Entlassung, an der Rezeption vorzunehmen.

Kassenöffnungszeiten an der Rezeption:

Montag - Freitag: 06.00 –20.00 Uhr
Samstag - Sonntag / Feiertags: 09.00 –20.00 Uhr

Eine Zuzahlungspflicht entfällt bei:

  • Patient*innen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Patient*innen, die von der Zuzahlung befreit sind
  • Privat-Versicherten

Ihre Ansprechpartnerinnen

Kerstin Pinnow KMG Klinikum Wittstock

Kerstin Pinnow

Sozialdienst