Güstrow. Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Entwicklung um den SARS-CoV-2-Erreger gilt ab Donnerstag, dem 25. November 2021, am KMG Klinikum Güstrow erneut ein generelles Besuchsverbot. Die Geschäftsführung des Krankenhauses hat sich zu dieser Präventivmaßnahme entschlossen, um Patient*innen und Mitarbeiter*innen der Klinik vor der potenziellen Gefahr zu schützen, dass Besucher*innen das Virus einschleusen.
Thomas Bürger, Geschäftsführer des KMG Klinikums Güstrow: „Selbstverständlich möchten wir auch unter den aktuellen Bedingungen ermöglichen, dass eine Patientin oder ein Patient in einer äußerst kritischen Situation Beistand von einem Angehörigen erfährt. Genauso verhält es sich bei Minderjährigen unter 16 Jahren. Solche Ausnahmen können wir einrichten. Hierzu ist jedoch zwingend eine vorherige Absprache mit dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin erforderlich. Und es muss ein tagesaktueller negativer Antigentest vorgelegt werden.“
Unberührt vom Besuchsverbot sind Termine im Klinikum weiterhin normal möglich. Sie finden unter den üblichen Präventionsmaßnahmen statt. Ambulante Patient*innen sollten zu ihrem Termin nach Möglichkeit einen Nachweis über einen aktuellen negativen Antigentest mitbringen. Sollte sich dies nicht einrichten lassen, ist auch eine Testung vor dem Termin im Klinikum möglich. Bei Anzeichen einer Infektion werden Patient*innen jedoch gebeten, den Termin abzusagen und neu zu vereinbaren.
Weitere Informationen zum Umgang mit Corona sind auch auf der Webseite des Klinikums unter www.kmg-kliniken.de abrufbar.