Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Entwicklung um den SARS-CoV-2-Erreger gilt ab Montag, dem 2. November 2020, an der KMG Manniske Klinik Bad Frankenhausen und am KMG Klinikum Sondershausen ein generelles Besuchsverbot. Die Geschäftsführung der Krankenhäuser hat sich zu dieser Präventivmaßnahme entschlossen, um Patient*innen und Mitarbeiter*innen der Klinik vor der potenziellen Gefahr zu schützen, dass Besucher*innen das Virus einschleusen.
Sandra Müller, Geschäftsführerin der KMG Manniske Klinik Bad Frankenhausen: „Selbstverständlich möchten wir auch unter den aktuellen Bedingungen ermöglichen, dass eine Patientin oder ein Patient in einer äußerst kritischen Situation Beistand von einem Angehörigen erfährt. Solche Ausnahmen können wir einrichten. Hierzu ist jedoch zwingend eine vorherige Absprache mit dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin erforderlich und es müssen strenge Präventionsmaßnahmen eingehalten werden. Das Besuchsverbot gilt ausdrücklich auch für die Außenanlagen der Krankenhäuser. Nur so können wir einen wirksamen Infektionsschutz gewährleisten.“
Unberührt vom Besuchsverbot sind Termine in den Krankenhäusern und den angeschlossenen Arztpraxen. Sie finden unter den üblichen Präventionsmaßnahmen nach wie vor statt. Bei Anzeichen einer Infektion werden Patient*innen jedoch gebeten, den Termin abzusagen und neu zu vereinbaren.
Paul Beilke, Geschäftsführer des KMG Klinikums Sondershausen, führt hierzu weiter aus: „Unsere strengen Präventions- und Hygienemaßnahmen erlauben es uns, den normalen Krankenhausbetrieb aufrechtzuerhalten. Patient*innen sollten sich nicht durch die steigenden Infektionszahlen davon abhalten lassen, wichtige Operationen und Therapien durchführen zu lassen, da ein „Aussitzen“ zu schwerwiegenden Komplikationen führen kann. Auch zu wichtigen diagnostischen Untersuchungen sollte das Krankenhaus nach wie vor aufgesucht werden. Der neue Krankenhausalltag unter Coronabedingungen ist gut eingespielt.“