Aufgrund der aktuellen epidemiologischen Entwicklung um den SARS-CoV-2-Erreger gilt seit Samstag, dem 24. Oktober 2020, am KMG Klinikum Güstrow ein generelles Besuchsverbot. Die Geschäftsführung des Krankenhauses hat sich zu dieser Präventivmaßnahme entschlossen, um Patient*innen und Mitarbeiter*innen der Klinik vor der potenziellen Gefahr zu schützen, dass Besucher*innen das Virus einschleusen.
Thomas Bürger, Geschäftsführer des KMG Klinikums Güstrow: „Selbstverständlich möchten wir auch unter den aktuellen Bedingungen ermöglichen, dass eine Patientin oder ein Patient in einer äußerst kritischen Situation Beistand von einem Angehörigen erfährt. Genauso verhält es sich bei Minderjährigen unter 16 Jahren. Solche Ausnahmen können wir einrichten. Hierzu ist jedoch zwingend eine vorherige Absprache mit dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin erforderlich und es müssen strenge Präventionsmaßnahmen eingehalten werden.“
Unberührt vom Besuchsverbot sind Termine im Klinikum. Sie finden unter den üblichen Präventionsmaßnahmen nach wie vor statt. Bei Anzeichen einer Infektion werden Patient*innen jedoch gebeten, den Termin abzusagen und neu zu vereinbaren.