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Am KMG Klinikum Güstrow sind Besuche wieder eingeschränkt möglich

| KMG Klinikum Güstrow

Güstrow. Als Reaktion auf die Veränderungen der Eindämmungsverordnung in Bezug auf SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht das KMG Klinikum Güstrow ab Dienstag, dem 01. März 2022, wieder eingeschränkt Besuche.

Nach wie vor gilt eine Empfehlung, auf Besuche zu verzichten, um Patient*innen und Mitarbeiter*innen zu schützen.

Jede*r Patient*in kann pro Tag eine*n Besucher*in für maximal 1 Stunde empfangen. Abweichende Besuchsregelungen sind nur in Abstimmung mit der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt möglich.

Zutritt zum Klinikum erhalten Besucher*innen, auch geimpfte und genesene Personen, mit einem auf sie ausgestellten, negativen Testnachweis. Der Testnachweis muss von einem offiziellen Testzentrum ausgestellt worden sein. Selbstständig durchgeführte Tests können nicht akzeptiert werden. Als Testnachweis anerkannt sind: ein negativer COVID-19-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist oder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Beim Betreten des Krankenhauses sind alle Sicherheits- und Hygienemaßnahmen einzuhalten. Unter anderem ist für Besucher*innen und Patient*innen das Tragen einer FFP2-Maske ohne Ausatemventil während des gesamten Aufenthaltes nötig. Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ist nicht ausreichend.

Besuche in den Infektions- und Intensivbereichen sind nur in Ausnahmefällen und mit vorheriger ärztlicher Absprache möglich.

Die Fachabteilungen und Zentren des KMG Klinikum Güstrow bieten weiterhin alle stationären und ambulanten Leistungen für Patient*innen in der Region an. Aktuelle Informationen finden sich auch auf der Webseite des KMG Klinikums Güstrow kmg-kliniken.de/kmg-klinikum-guestrow/umgang-mit-dem-corona-virus-sars-cov-2/.

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