Bewerbungen nehmen alle KMG Kliniken entgegen. Darüber hinaus können die Bewerbungen direkt an die Schule für Gesundheitsberufe am KMG Klinikum Pritzwalk gerichtet werden. Für die Auswahl und Berücksichtigung von Bewerbungen sind u. a. entscheidend:
Anmeldungen werden fortlaufend in schriftlicher und elektronischer Form angenommen.
Schule für Gesundheitsberufe am KMG Klinikum Pritzwalk
Putlitzer Straße 28/29 | 16928 Pritzwalk
Telefon +49 33 95 - 40 02 60 | krankenpflegeschule(at)kmg-kliniken.de
Ausbildungstyp: Schulisch (Umschulung möglich)
Ausbildungsbeginn: 1. April oder 1. Oktober
Ausbildungsdauer: 1 Jahr Vollzeit
Förderung: Über die Agentur für Arbeit bei Vorlage eines Bildungsgutscheines
Schulische Voraussetzungen: Hauptschulabschluss und / oder Berufsausbildung
In der Schule für Gesundheitsberufe am KMG Klinikum Pritzwalk erfolgt der theoretische als auch der berufspraktische Unterricht. Die Praktische Anwendung des Erlernten erfolgt überwiegend in den KMG Kliniken. Darüber hinaus werden Praktika in Seniorenheimen und der ambulanten Pflege geleistet.
Der Gesetzgeber schreibt im Brandenburgischen Krankenpflegehilfegesetz eine Theoriestundenzahl von mind. 600 Stunden und eine praktische Ausbildung von mindestens 1.000 Stunden vor. Der Unterricht findet in der Zeit von Montag bis Freitag von 08.00 - 15.00 Uhr statt, jeweils 8 Unterrichtsstunden pro Tag. Ein Theorieblock dauert durchschnittlich 4 Wochen.
Die Aufgabe von Gesundheits- und Krankenpflegehelfer*in ist es, examinierte Pflegefachkräfte bei der Pflege und Versorgung von Patienten zu unterstützen. Sie leisten für die Pflegebedürftigen z. B. Hilfestellung beim Aufstehen, bei der Nahrungsaufnahme sowie bei der Körperpflege, begleiten Patienten zu Behandlungen und Untersuchungen, messen Puls, Temperatur und Blutdruck, bereiten Getränke zu und teilen Essen aus und dokumentieren ihre Leistungen und Beobachtungen.
Weiterhin sind sie für das Säubern und Pflegen von Instrumenten zuständig, räumen die Krankenzimmer auf und richten die Betten. Krankenpflegehelfer*innen sind für die Durchführung einfacher ärztlicher Anweisungen und Verordnungen, die Mithilfe bei der Pflegedokumentation und -organisation sowie die Durchführung von Nachtwachen unter Aufsicht examinierter Pflegefachkräfte zuständig.
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer*innen sind vor allem in Krankenhäusern, bei ambulanten Diensten und Einrichtungen der Altenhilfe sowie in der Pflege von Menschen mit Handycaps tätig.
Ihre Arbeit verrichten sie vorwiegend auf Pflegestationen, vor allem in Untersuchungs- und Behandlungsräumen, Patientenzimmern und Büros.
Gesundheitsfachberufe bei KMG
Im letzten Quartal der Ausbildung heißt es, die erworbenen Kompetenzen in Form der Abschlussprüfungen nachzuweisen. Sie bestehen aus einem mündlichen und einem praktischen Teil. Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für die Beantragung der staatlichen Anerkennung, die dann zur Berechtigung des Führens der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Krankenpflegehelfer*in" führt. Mit diesem Abschluss erhält man die Möglichkeit, im gesamten Bundesland Brandenburg als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer*in zu arbeiten. Darüberhinausgehende Anerkennungen in anderen Bundesländern sind dort zu erfragen.
Weiterbildung zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger*in oder Altenpfleger*in