Zentral gelegen im Herzen von Mecklenburg-Vorpommern, bieten wir den Menschen zwischen den Großstädten Schwerin und Rostock und über die Landesgrenzen hinaus Pflege und Medizin auf höchstem Niveau. Dabei ist Dein zukünftiges Arbeitsumfeld geprägt von einem familiären Miteinander und respektvollem Umgang aller Berufsgruppen. Deine persönlichen Wünsche und Vorstellungen nehmen wir ernst, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Dabei entwickelt unsere Pflegedienstleitung in Zusammenarbeit mit unseren Stationsleitungen attraktive Arbeitszeitmodelle, um Dich in Dein optimales Team zu integrieren.
Für weitere Fragen steht Dir gern unsere Pflegedienstleiterin Gabriele Pätow unter +49 38 43 - 34 10 00 oder per E-Mail g.paetow(at)kmg-kliniken.de zur Verfügung.
Weitere Stellenangebote findest Du hier.
Wenn Du mehr über unser KMG Klinikum Güstrow wissen willst, kommst Du hier weiter.
* Die Prämie gilt für examinierte Pflegefachkräfte, die in den letzten 12 Monaten nicht bei den KMG Kliniken beschäftigt waren. Weitere Voraussetzungen für die Auszahlung sind die Einstellung der betreffenden Bewerber*innen am KMG Klinikum Güstrow. Die ersten 5.000 € der Prämie werden mit dem ersten Gehalt und die weiteren 5.000 € mit dem ersten Gehalt nach bestandener Probezeit ausgezahlt. Die Prämie ist ein Bruttobetrag. Der volle Betrag wird bei einer Vollzeitanstellung gezahlt. Bei einer Teilzeitstelle wird die Prämie anteilig reduziert - so wird zum Beispiel bei einer halben Stelle die halbe Prämie gezahlt. Das Angebot ist gültig für Arbeitsverträge, die in der Zeit vom 25. September 2020 bis zum 30. Juni 2021 mit uns geschlossen werden.
** Die ersten 2.500 € der Prämie werden beim Beginn und die weiteren 2.500 € nach dem Ende der Probezeit der geworbenen Pflegefachkraft ausgezahlt. Dies gilt für alle Kolleg*innen in Festanstellung, die eine Pflegefachkraft in der Zeit vom 25. September 2020 bis zum 30. Juni 2021 werben. In der Bewerbung muss der Name des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin stehen, der bzw. die geworben hat. Ein Anspruch auf Auszahlung der Prämien entsteht nur dann, wenn zum Auszahlungszeitpunkt zwischen dem werbenden Mitarbeiter / der werbenden Mitarbeiterin und dem KMG Klinikum Güstrow ein gültiger Anstellungsvertrag besteht.